Verjährung Diebstahl vom Girokonto

4. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487543-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Diebstahl vom Girokonto

Hallo, es ist etwas kompliziert aber ich versuche jetzt einfach mal einigermaßen genau zu schildern was passiert ist.
Person A lebte mit Person B in einer WG. Sie waren befreundet.
Nach einigen Monaten ohne besonderen Grund verschwand Person B plötzlich. Person A merkte einige Tage später das fehlen seiner Bankkarte und dem Brief mit dem PIN, woraufhin er natürlich sofort seinen Kontostand bei der Bank am Schalter erfragte. Er erfuhr das 1000 € abgehoben wurden und das Konto jetzt 1000 € im Minus ist. Da er noch nicht sehr lange in Deutschland lebte,sich mit den Rechten nicht auskannte und schlecht Deutsch sprach ging er nicht zur Polizei sondern hoffte darauf das Person B ihm das Geld zurückgeben würde.Er versuchte Person B zu finden, am Anfang ohne Erfolg. Nach einigen Wochen stellte sich heraus das Person B abwechselnd zwischen den Niederlanden (Wohnsitz des Onkels von Person B) und Polen (Wohnsitz der Eltern von Person B) pendelte. Monatelang versuchte Person A das Geld auf friedlichem außergerichtlichem Wege zurückzubekommen, jedoch ohne Erfolg. Person B behauptete sogar zeitweise sie hätte eine Kind von Person A obwohl dies überhaupt nicht möglich war, außerdem würde sie an einer schrecklichen Krankheit leiden und wäre deshalb mit dem Geld abgehauen. Über gewisse soziale Netzwerke und Telefon ging das dann monatelang hin und her bis bewiesen war das dies alles nur Lügen waren. Person A war mittlerweile psychisch total fertig und immernoch verschuldet. Dies ist jetzt genau 1 Jahr und 11 Monate her, Person A ist immernoch verschuldet und Person B möchte das Geld einfach nicht herausrücken, deshalb hat sich Person A entschlossen mithilfe von Zeugen Person B jetzt endlich anzuzeigen.

Frage: ist das jetzt überhaupt noch möglich ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja, ist es. Die kürzest mögliche Verjährungszeit im Strafrecht sind 3 Jahre. In diesem Fall hier sind es 5 Jahre.

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

im übrigen sollte er parallel zu der strafrechtlichen Verfolgung auch die zivilrechtliche Rückforderung in die Wege leiten, denn es nützt wenig wenn B irgendwann strafrechtlich verurteilt wird aber das Geld noch immer nicht zurückgezahlt wurde. Beides ist nämlich unabhängig voneinander, d.h. die Strafverfolgung sorgt nicht dafür dass das Geld zu seinem rechtmäßigen Eigentümer zurückfindet.

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