Verjährung Einbruch, Diebstahl + Betrug

12. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.04.2012 18:12:34
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 67x hilfreich)
Verjährung Einbruch, Diebstahl + Betrug

Hallo,
wann verjähren Einbruch + Diebstahl sowie Betrug?
Danke.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1783 Beiträge, 701x hilfreich)

Für Betrug sind es 5 Jahre im "Normalfall" (sofern es kein Bandenmäßiger Betrug war)

Einbruch und Diebstahl kann ich nicht sagen, weil ich wissen müßte ob es "nur" Hausfriedensbruch oder tatsächlicher Einbruchsdiebstahl war. Anonsten hilft ein Blick ins StGB § 78 StgB

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-- Editiert am 12.07.2010 09:05

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Hi,

einfacher Diebstahl verjährt nach 5 Jahren, Einbruchdiebstahl nach 10 Jahren.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

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