Hallo,
wann verjähren Einbruch + Diebstahl
sowie Betrug?
Danke.
Verjährung Einbruch, Diebstahl + Betrug
12. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2010 | 07:59
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 67x hilfreich)
Verjährung Einbruch, Diebstahl + Betrug
#1
Antwort vom 12. Juli 2010 | 09:02
Von
Status: Lehrling (1783 Beiträge, 701x hilfreich)
Für Betrug sind es 5 Jahre im "Normalfall" (sofern es kein Bandenmäßiger Betrug war)
Einbruch und Diebstahl kann ich nicht sagen, weil ich wissen müßte ob es "nur" Hausfriedensbruch oder tatsächlicher Einbruchsdiebstahl war. Anonsten hilft ein Blick ins StGB § 78
StgB
-----------------
""
-- Editiert am 12.07.2010 09:05
#2
Antwort vom 12. Juli 2010 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (34442 Beiträge, 17807x hilfreich)
Hi,
einfacher Diebstahl verjährt nach 5 Jahren, Einbruchdiebstahl nach 10 Jahren.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
303.950
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
76 Antworten
-
54 Antworten