Hallo,
wann verjähren Einbruch + Diebstahl
sowie Betrug?
Danke.
Verjährung Einbruch, Diebstahl + Betrug
12. Juli 2010
Thema abonnieren
Frage vom 12. Juli 2010 | 07:59
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 67x hilfreich)
Verjährung Einbruch, Diebstahl + Betrug
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#1
Antwort vom 12. Juli 2010 | 09:02
Von
Status: Lehrling (1774 Beiträge, 699x hilfreich)
Für Betrug sind es 5 Jahre im "Normalfall" (sofern es kein Bandenmäßiger Betrug war)
Einbruch und Diebstahl kann ich nicht sagen, weil ich wissen müßte ob es "nur" Hausfriedensbruch oder tatsächlicher Einbruchsdiebstahl war. Anonsten hilft ein Blick ins StGB § 78
StgB
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""
-- Editiert am 12.07.2010 09:05
#2
Antwort vom 12. Juli 2010 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (34037 Beiträge, 17665x hilfreich)
Hi,
einfacher Diebstahl verjährt nach 5 Jahren, Einbruchdiebstahl nach 10 Jahren.
Gruß vom mümmel
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