Verjährung - Sind zur Bewährung ausgesetzten 9 Monate inzwischen verjährt?

16. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2009 17:58:08
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Verjährung - Sind zur Bewährung ausgesetzten 9 Monate inzwischen verjährt?

Hallo Leute,

ich benötige einige Antworten zu folgendem Sachverhalt;

1989 Betrug in mehreren Fällen,
1990 U-Haft für 3 Monate und danach Verurteilung für 21 Monate abzüglich der U-Haft,
1991 Bewährungswiderruf und Haftantritt,nach drei Monaten offener Vollzug,
1992 Haftentlassung mit Halbstrafe,es sind noch 9 Monate offen,die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Betroffene lernt eine Frau aus Rumänien kennen,wandert 1992 aus,baut sich ein neues Leben auf und war seit nunmehr 17 Jahren nicht mehr in der BRD.

Inzwischen ist das Heimweh sehr groß,die Eltern sehr alt und man macht sich so seine Gedanken über die Rückkehr.

Sind diese zur Bewährung ausgesetzten 9 Monate inzwischen verjährt,oder sollte ein Anwalt eingeschaltet werden,um die Angelegenheit bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu erörtern?
Es sind keine Straftaten mehr begangen worden.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende an alle.

12345otto

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Die sind schon lange erlassen. Selbst wenn die Strafe wiederrufen worden wäre, wäre die Vollstreckung schon verjährt. Wieso haben Sie bedenken das Sie die Strafe noch offen haben könnten?

-- Editiert von Steffi Klein am 17.01.2009 10:40

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.05.2009 17:58:08
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort.
Ich habe keine Bedenken,nur ein schlechtes Gewissen,daß mich seitdem nicht mehr loslässt.

Irgendwie habe ich auch keine Lust darauf nach D einzureisen und gleich verhaftet zu werden.

Es ist eine lange Zeit vergangen seit meiner Straftat und ich habe die Hälfte der Strafe verbüßt,aber inzwschen habe ich Familie und Arbeit,also eine Menge zu verlieren.

Wie dem auch sei,vielen dank für die Antwort.

Liebe Grüße

12345otto

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

gucken Sie doch einfach mal in die Webausgabe des StGB, § 79. Da werden Sie sehen, daß die Vollstreckung von 21 Monaten nach 10 Jahren verjährt ist. Dazu kommen Haft- und Bewährungszeiten, aber auch mit diesen kommt man hier nicht auf 18 Jahre - also ist die Strafe verjährt.

Gruß vom mümmel

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