Herr xy,
begeht mit 14 Jahren einen Einbruch. Wann verjährt eine solche Straftat?
lg
Verjährung - Wann verjährt eine solche Straftat?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In 3 Jahren.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Sie meinen nach 3 jahren? xy ist jetzt 21
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Vom Alter hängt die Verjährung nicht ab. Aber nach so viel Jahren ist die Tat verjährt.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Vielen Dank für die Information, weil ich hab jetzt schon mehrfach gelesen das dies erst nach 5 bzw. 10 jahren der fall sein soll!
Das stimmt auch.
Die Verjährung beträgt 5 Jahre, wenn es um einen schweren Diebstahl (§ 243 StGB
) geht. § 243 ist eine Strafzumessungsregel, so dass hinsichtlich der Verjährung der Grundtatbestand des § 242 StGB
gilt. Und bei dem sind's 5 Jahre [§ 78(3)4 StGB
].
Wenn es um einen Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 StGB
geht (also in eine Wohnung oder ein Wohnhaus eingebrochen wurde) beträgt die Verjährung 10 Jahre [§ 78(3)3 StGB
]
Im letzteren Fall wäre die Tat also noch nicht verjährt
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 21.12.2007 04:42:29
-- Editiert von !streetworker! am 21.12.2007 04:42:58
Und wenn es um einen Getränkemarkt geht?
Nehme es doch ganz Locker,es kommt immer darauf an,wie Alt der Täter bei der Tat war. Was passiert schon bei einen Täter von 14 Jahren ?! Mehr als Du böser Junge kommt von Gericht dann auch nicht !!!
-- Editiert von net-surfer am 21.12.2007 10:02:52
Bei einem Einbruch kommt auch schon mal ein Wochenendarrest - je nach Gericht.
Aber wie auch immer - da ein Getränkemarkt kein Wohnhaus oder eine Wohnung ist, handelt es sich hier um einen 'schweren Diebstahl' nach § 243 StGB
mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren, der also verjährt ist.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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