Verjährung - Wann verjährt eine solche Straftat?

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jentschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung - Wann verjährt eine solche Straftat?

Herr xy,

begeht mit 14 Jahren einen Einbruch. Wann verjährt eine solche Straftat?

lg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

In 3 Jahren.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Jentschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie meinen nach 3 jahren? xy ist jetzt 21

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vom Alter hängt die Verjährung nicht ab. Aber nach so viel Jahren ist die Tat verjährt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Jentschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Information, weil ich hab jetzt schon mehrfach gelesen das dies erst nach 5 bzw. 10 jahren der fall sein soll!

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das stimmt auch.

Die Verjährung beträgt 5 Jahre, wenn es um einen schweren Diebstahl (§ 243 StGB ) geht. § 243 ist eine Strafzumessungsregel, so dass hinsichtlich der Verjährung der Grundtatbestand des § 242 StGB gilt. Und bei dem sind's 5 Jahre [§ 78(3)4 StGB ].

Wenn es um einen Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 StGB geht (also in eine Wohnung oder ein Wohnhaus eingebrochen wurde) beträgt die Verjährung 10 Jahre [§ 78(3)3 StGB ]

Im letzteren Fall wäre die Tat also noch nicht verjährt

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 21.12.2007 04:42:29

-- Editiert von !streetworker! am 21.12.2007 04:42:58

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#6
 Von 
Jentschi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn es um einen Getränkemarkt geht?

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#7
 Von 
net-surfer
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)

Nehme es doch ganz Locker,es kommt immer darauf an,wie Alt der Täter bei der Tat war. Was passiert schon bei einen Täter von 14 Jahren ?! Mehr als Du böser Junge kommt von Gericht dann auch nicht !!!

-- Editiert von net-surfer am 21.12.2007 10:02:52

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bei einem Einbruch kommt auch schon mal ein Wochenendarrest - je nach Gericht.

Aber wie auch immer - da ein Getränkemarkt kein Wohnhaus oder eine Wohnung ist, handelt es sich hier um einen 'schweren Diebstahl' nach § 243 StGB mit einer Verjährungsfrist von 5 Jahren, der also verjährt ist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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