Ich habe vor einigen Jahren mal bei einem Antrag auf einen Kredit eine Unterschrift gefälscht der Kredit wurde aber ohne Kommentar abegelehnt ich habe diesen nie erhalten.
Bleibt der Tatbestand bestehen und kann er noch geahndet werden?
lg
-- Editiert am 27.07.2009 00:04
Verjährung einer Urkundenfälschung
Notfall oder generelle Fragen?
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Die unterschrift befand sich lediglich auf einem Antrag nicht aber auf einem Vertrag.
Verjährungsfrist beträgt hier 5 Jahre.
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Hallo Danke für deine Antwort, Ich habe mich gestern nacht noch mit jemanden Unterhalten dieser sagt; da sich die Unterschrift lediglich auf einem antrag befand nicht aber auf einem Vertrag der da zustande gekommen ist, habe ich ncihts zu befürchten. Gott sei dank das war mir eine Leere. Da aber niemand ausser uns beiden, mein mann und ich davon wussten, ist es für uns komisch wie jemand davon wind bekommen kann.
folgender Wortlaut auf dem AB: " wenn sich sich das hier nicht bald mal ändert kann ich dir auch eine anzeige an den Hals hängen, da ich weiss das du eine Unterschrift auch schon gefälscht hast demnach ist damals dein Antrag auf einen kredit abgelehnt worden"
quote:
wenn sich sich das hier nicht bald mal ändert kann ich dir auch eine anzeige an den Hals hängen
Klingt nach Erpressung...
Ja ist es auch, das sehe ich genauso. Da die dame dies auf meinen AB gesprochen hat kann ich gegen sie vorgehen. die geschichte ist ein wenig weitläufiger. Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Wir sollte etwas unterschreiben was bescheinigt das wir von der Dame immer richtig beraten wurden, dies haben wir niht unterschrieben, weil es nciht den tatsachen entsprechen würde. daraufhin wurden wir per telefon terrorisiert und dies ist auch nachweisbar wir haben einige telefonate auf dem AB unter anderem auch diese drohnung. wir habe nun, dank der aussage eines Freundes, beschwerde gegen diese Person bei der zuständigen NL ihres arbeitgebers eingereicht, wie weit die das ahnden ist fraglich. Wir haben nur unsere Vers. gekündigt weil wir mit der arbeitsweise nicht mehr einverstanden waren. daraufhin wurden wir gefragt warum, wir sind aber der auffassung das wir denen keine Rechenschaft schuldig sind. Wir wollen erst einmal abwarten. Es ist unüblich das ein ehm. Versicherungsvertreter seine ehemaligen Mandanten beschimpft und beleidigt.
-- Editiert am 27.07.2009 15:36
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