Verjährung nach Urteil?

23. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
toechta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung nach Urteil?

Hallo.
Ich hoffe das ich hier richtig bin.
Ein bekannter von mir ist seit 30 Jahren mit serbischen Ausweis legal in Österreich.
Allerdings wurde er vor 9 Jahren von der Polizei in Aschaffenburg aufgegabelt. Er weiß nicht mehr ob es wegen abgelaufenen Visum oder abgelaufenen Reisepasses war.
Er wurde damals zu 1000 € Strafe verurteilt und hat sie nie bezahlt. Seit einigen Jahren hat er auch keine Post mehr darüber bekommen. Nun würde er gern nach Deutschland kommen um hier ein neues Leben anzufangen. Hat aber natürlich Angst über die Grenze zu kommen weil er nicht weiß was ihn dann erwartet. Gibt es da eine Verjährungsfrist oder sollte er sich vorher erkundigen wie viel da nun offen ist?
Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Gibt es da eine Verjährungsfrist Ja - je nach Zahl der Tagessätze 3 oder 5 Jahre.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da eine Verjährungsfrist


Wenn es eine Geldstrafe (nicht Bußgeld/Geldbuße, nicht " Einstellung gegenGeldauflage") war, ist die Verjährungsfrist 3 oder 5 Jahre (je nach Anzahl der ausgeurteilten Tagessätze). Theoretisch könnte die Verjährung zwischenzeitlich "geruht" [§ 79a StGB ] haben, aber praktisch ist das offensichtlich -jedenfalls der Schilderung nach- nicht der Fall. Es müsste also bereits Vollstreckungsverjährung eingetreten sein.

Falls es ein Bußgeld/eine Geldbuße nach OWiG war, ist diese mittlerweile auch verjährt [3 Jahre, § 34 OWiG ]. Hinsichtlich eines mögl. Ruhens der Verjährung gilt das oben schon gesagte analog [§ 34, Abs. 4 OWiG ]

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#3
 Von 
toechta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Das heißt also das normalerweise nichts mehr gegen ihn vorliegen sollte?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Ja, das heißt es.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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