Servus zusammen,
angenommen jemand hat vor 6 Jahren von mir heimlich Nacktbilder gemacht und die werden heute von der Polizei durch Zufall gefunden. Die Straftat (201a) ist aber schon verjährt. Wird mich die Polizei trotzdem anrufen und mir sagen, dass der Mann das gemacht hat?
LG melli
Verjährung und Geschädigte
9. April 2019
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Frage vom 9. April 2019 | 16:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung und Geschädigte
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#1
Antwort vom 9. April 2019 | 19:49
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
Hellsehen können wir hier leider auch nicht, aber es ist schon gut möglich.
Abgesehen davon kann in den letzten fünf Jahren ja auch ein "gebrauchen" oder "zugänglich machen" stattgefunden haben. Das wäre dann noch nicht verjährt.
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