Verjährung von Anspruch auf Schadenersatz

16. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
pausacarl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung von Anspruch auf Schadenersatz

Nach einer Sachbeschädigung bin ich per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die in etwa dem 1,5-fachen der Schadenssumme ausmacht.
Die Straftat liegt jetzt 6 Monate, der Strafbefehl 4 Monate zurück, ohne das ich vom Geschädigten eine Schadenersatzforderung erhalten habe.

Wann verjährt dieser Anspruch oder muss ich die nächsten Jahre jeden Tag damit rechnen?

Danke für hilfreiche Auskunft.
ciao pausacarl

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dezooka
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 72x hilfreich)

@ Pausacarl

Die allgemeine Verjährung beträgt drei Jahre
(§195 BGB ). Es waren und sind in einigen Ausnahmefällen auch immer noch 30 Jahre. In Deinem nur noch 3.

Gruss

futchidah

-----------------
"________________________________
Recht haben heisst nicht
gleich Recht bekommen."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pausacarl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Besten Dank für die fixe Antwort!
pausacarl

1x Hilfreiche Antwort

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