Nach einer Sachbeschädigung bin ich per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die in etwa dem 1,5-fachen der Schadenssumme ausmacht.
Die Straftat liegt jetzt 6 Monate, der Strafbefehl 4 Monate zurück, ohne das ich vom Geschädigten eine Schadenersatzforderung erhalten habe.
Wann verjährt dieser Anspruch oder muss ich die nächsten Jahre jeden Tag damit rechnen?
Danke für hilfreiche Auskunft.
ciao pausacarl
Verjährung von Anspruch auf Schadenersatz
16. Oktober 2008
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Frage vom 16. Oktober 2008 | 13:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung von Anspruch auf Schadenersatz
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2008 | 15:01
Von
Status: Praktikant (527 Beiträge, 242x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 16. Oktober 2008 | 15:08
Von
Status: Schüler (240 Beiträge, 72x hilfreich)
@ Pausacarl
Die allgemeine Verjährung beträgt drei Jahre
(§195 BGB
). Es waren und sind in einigen Ausnahmefällen auch immer noch 30 Jahre. In Deinem nur noch 3.
Gruss
futchidah
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#3
Antwort vom 16. Oktober 2008 | 15:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
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pausacarl
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