Verjährung von Straftaten

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
taschenlampe2233
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von Straftaten

Hey Forum,

angenommen ich würde wegen Betruges angeklagt werden, wobei das Höchstmaß bei 5 Jahren liegt.
Was würde passieren wenn ich ins Nicht EU Ausland gehe? Wie lange dürfte ich Deutschland nicht betreten bis es verjährt ist? Macht es einen Unterschied wenn ich noch vor der Anklageerhebung ausreise oder erst nachdem ich einen Termin zur Hauptverhandlung habe? Ab wann gibt es einen internationalen Haftbefehl?

Gruß

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Wie lange dürfte ich Deutschland nicht betreten bis es verjährt ist?


5 Jahre, wenn es kein gewerbs- und bandenmäßiger Betrug ist

Zitat:

Macht es einen Unterschied wenn ich noch vor der Anklageerhebung ausreise oder erst nachdem ich einen Termin zur Hauptverhandlung habe?




Zitat:

Ab wann gibt es einen internationalen Haftbefehl?


Ab dann, wenn das Gericht einen erlässt :)

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