Verjährung von geänderten Straftaten

12. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
candybomberz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung von geänderten Straftaten

Gilt dann die neue oder die alte Verjährungsfrist und ab wann?

z.B. bei Ausbeutung der Arbeitskraft §233 ist die Verjährungsfrist 2015 von 10 Jahren, auf 5 Jahre geschrumpft.

Gilt für Taten vor 2015, nun die 10 Jahresfrist oder die 5 Jahresfrist?

Beginnt ab 2015 plötzlich eine 5 Jahresfrist zu laufen?

oder sind Straftaten von 2010 dann zum Tag der Anderung aufeinmal verjährt?

-- Editiert von candybomberz am 12.01.2019 16:52

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Gilt dann die neue oder die alte Verjährungsfrist und ab wann?


Das ist eine komplizierte Materie, die sich nicht in 2-3 Sätzen abhandeln lässt.

Zitat:
z.B. bei Ausbeutung der Arbeitskraft §233 ist die Verjährungsfrist 2015 von 10 Jahren, auf 5 Jahre geschrumpft.


Das war im Oktober 2016

Zitat:
Gilt für Taten vor 2015 [Oktober 2016], nun die 10 Jahresfrist oder die 5 Jahresfrist?


Wahrscheinlich die alte, wenn man dem hier:

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/verjaehrung-von-faellen-sexuellen-missbrauchs
Zitat:
Eine Gesetzesänderung hat jedoch keinerlei Auswirkung, denn entscheidend für die Verjährung ist immer der Zeitpunkt der Tat. So kann es unter Umständen passieren, dass der Strafrahmen sich zugunsten des Beschuldigten verändert hat, allerdings die Änderung für ihn keine Auswirkung hat.


Glauben schenken darf.

Wobei es auch dort zu pauschal dargestellt ist, da z.B. die Ruheregelungen bei Sexualstraftaten und deren -ausnahmsweise, weil durch Gesetz festgelegt- geltende Rückwirkung außer Acht gelassen wird.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen