Verjärung?

17. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
Renate25
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjärung?

Hallo

Ich habe mal eine frage, wenn man zuviel leistung bezogen hat ist es ja betrug!

Wielange können sich das arbeitsamt zeit lassen?
Also wann verjährt sowas?`Wenn überhaupt?

Wie lange dauert es im schnítt bis mal post von der polizei bekommt??

Mit wurde gerade geschrieben 3 Monate + 14 tage postlaufzeit?

Ist das richtig??

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9509x hilfreich)

wenn man zuviel leistung bezogen hat ist es ja betrug!

Ja, wenn das zumindest bedingt vorsätzlich geschehen ist, ist es Betrug.

Wielange können sich das arbeitsamt zeit lassen?
Also wann verjährt sowas?`Wenn überhaupt?


Hier müßten Sie genauer erklären, was Sie meinen:

a) wie lange das Geld zurückgefordert werden kann, oder

b) wie lange es als Straftat verfolgt werden kann

Dem Kontext entnehme ich mal, daß Sie b) meinen ?!

Die Antwort wäre dann:

Mindestens 5 Jahre, gerechnet ab dem letzten Zeitpunkt an dem die Leistung zu Unrecht bezogen wurde.

Mit wurde gerade geschrieben 3 Monate + 14 tage postlaufzeit?

Ist das richtig??


Nein!

(Ich weiß wie 'der Schreiber' auf die 3 Monate kommt, aber das trifft in diesem Fall nicht zu)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Renate25
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo

Dankeschön für ihre antwort

Also 5 jahre !!

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30227 Beiträge, 9509x hilfreich)

Also 5 jahre !!

Ja, mindestens!

Die 5 Jahre sind die Regelverjährungsfrist. Diese Frist ist unter bestimmten Umständen (verjährungsunterbrechende Handlungen --> § 78c StGB ) bis auf maximal 10 Jahre 'ausdehnbar'.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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