Verkäufer liefert nur einen Teil der Ware und den Rest trotz Aufforderung nicht - Betrug?

20. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
Eleven9
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer liefert nur einen Teil der Ware und den Rest trotz Aufforderung nicht - Betrug?

Wie oben die Frage schon beinhaltet:
Käufer kauft viele verschiedene Artikel von einem Privatverkäufer und zahlt im Voraus. Verkäufer liefert dann nicht vollständig, zudem sind viele mit Sachmängeln von der Beschreibung abweichend , und außerdem sind einige Fremdartikel darunter, die der Käufer nicht gekauft hat, und mehrere Artikel hat der Verkäufer gar nicht geliefert. Auf Aufforderung zur Nachlieferung der fehlenden Artikel macht der Verkäufer keinerlei Anstalten, die fehlenden Artikel nachzuliefern, obwohl der Käufer sie bezahlt hat.
Kann das als Betrug bezeichnet werden? Ich frage hier für eine Bekannte, der das passiert ist.
vielen Dank im Voraus

-- Editiert von User am 20. Juni 2025 15:38




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34259 Beiträge, 17733x hilfreich)

Kann das als Betrug bezeichnet werden? Unklar - Betrug setzt Vorsatz voraus. Der Verkäufer hingegen scheint eher völlig chaotisch zu sein, was nicht strafbar ist.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Eleven9
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Betrug setzt Vorsatz voraus. Der Verkäufer hingegen scheint eher völlig chaotisch zu sein, was nicht strafbar ist.


Warum aber liefert der Verkäufer dann die vielen fehlenden Teile nicht nach und reagiert auf die Forderung meiner Bekannten (Käuferin) nicht mehr?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18801 Beiträge, 10170x hilfreich)

Zitat (von Eleven9):
Warum aber liefert der Verkäufer dann die vielen fehlenden Teile nicht nach und reagiert auf die Forderung meiner Bekannten (Käuferin) nicht mehr?

Keine Ahnung.
Das ändert aber nichts an der völlig richtigen Antwort meines Vorschreibers:
Absichtlich jemand zu täuschen und dadurch zu schädigen, ist strafbarer Betrug.
Schlamperei dagegen ist keine Straftat. Schlamperei wird auch nicht dadurch eine Straftat, dass man auf Reklamationen nicht reagiert.
Allerdings kann(!) die Tatsache, dass auf eine Reklamation nicht reagiert wird, darauf hindeuten, dass vielleicht dar keine Schlamperei vorliegt.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41799 Beiträge, 14613x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass das ein Forum abschätzen kann. Es kann Chaos, Überforderung sein, gerade, wenn man mit Organisation wenig Erfahrung hat. Es kann auch Betrug sein, wenn das Ganze System hat. Aber das können wir hier nicht abschätzen. Also, Strafanzeige kann sinnvoll sein, der Staatsanwalt wird zumindest dann nachdenklich, wenn sich so Anzeigen häufen. Allerdings - dadurch bekommst Du keinen Cent zurück. Du müsstest zusätzlich zivilrechtlich vorgehen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Eleven9
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank. Die Frage wurde hier deshalb gestellt, weil meine Bekannte bereits bei der Polizei wegen Anzeige war, aber dort wurde zuerst versucht , sie abzuwimmeln.Es hieß dort , es sei kein Betrug, wenn jemand teilweise bezahlte Ware nicht liefert und keine Anstalten zeigt, sie nachzuliefern und sie statt dessen einbehält. Darum gehts - wenn jemand nicht bereit ist, die fehlenden Artikel nachzuliefern.

Denn dann muss ich sagen, dann hätten meine Bekannte und ich eine verkehrte Auffassung davon, was Betrug ist und was nicht. Daher wollte ich mich hier im Forum darüber vergewissern.

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#6
 Von 
Eleven9
Status:
Beginner
(147 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Allerdings kann(!) die Tatsache, dass auf eine Reklamation nicht reagiert wird, darauf hindeuten, dass vielleicht dar keine Schlamperei vorliegt.


Der Verkäufer hat zuletzt lediglich noch so reagiert, dass meine Bekannte die fehlenden Artikel im Abfallcontainer oder in der Verbrennung suchen gehen könne, daraufhin hat er mitgeteilt, dass er sie blockiere. Danach hat er sich nicht mehr gemeldet. Er hat somit meiner Bekannten die Kommunikationsmöglichkeit mit ihm abgeschnitten.


-- Editiert von User am 21. Juni 2025 06:08

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41799 Beiträge, 14613x hilfreich)

Schriftlich Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Zivilrechtlich vorgehen; z.B. durch Mahnbescheid. Also, gezahltes Geld zurück fordern.

wirdwerden

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