Verkäuferin zu unrecht von Kundin angezeigt!!!

15. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäuferin zu unrecht von Kundin angezeigt!!!

Ich bräuchte da dringend eine oder mehrer Meinungen zu meinem Fall, sonst dreh´ ich noch durch. Ich bin zwar bei einem Anwalt, aber bis es da weitergeht vergeht noch Zeit da die Polizeiakte noch nicht vorliegt.
Ich schreibe mal worum es geht:
Ich bin (war) in einer Bekleidungskette als Aushilfskraft auf 400€ Basis tätig.
Vor 1 1/2 Wochen hatte ich einen ganz normalen Arbeitstag, mit Kassiervorgängen, Laden aufräumen, Ware auszeichen usw...
Eine Stunde vor Feierabend, hatte ich eine Kundin an der Kasse, die mit EC-Karte zahlen wollte - kein Problem eigentlich.
Ich bereite die Kasse darauf vor, die Kundin steckt Ihre Karte ins Gerät und derweilen Packe ich Ihre Waren in die Tüte. Plötzlich erscheint eine Fehlermeldung bei mir in der Kasse und ich bitte die Kundin mit der Korrekturtaste die PIN noch einmal neu einzugeben. Das gleiche nochmal - PIN wieder falsch. Ich frage die Kundin ob Sie den Betrag auch Bar einstecken hätte, die Kundin meint aber Sie möchte lieber mit Karte bezahlen. Ich bereite die Kasse ein neues mal auf den Vorgang vor, derweilen sucht die Kundin irgend etwas in Ihrem Geldbeutel und eine Begleitperson kommt dazu UND SIEHT IHR ÜBER DIE SCHULTER WÄHREND SIE DEN PIN EIN DRITTES MAL EINGIBT UND SAGT ANSCHLIEßEND:" So, und jetzt musst du noch Bestätigen drücken!"
Ich dachte mir noch, alles super, hat ja doch noch geklappt, wünsche noch einen schönen Tag und die Kunden verlassen gemeinsam den Laden. Ich hörte noch wie die Begleitperson sagte: "So, jetzt gehen wir noch in den Supermarkt, oder?....Dann geh Du schon mal vor........." Eine Kundin kam während dem letzten Eingabeversuch zur Kasse und stellte sich an.
Kurz darauf kommen die Beiden in den Laden und fragen mich ob ich den Geldbeutel der Kundin gefunden habe, sie waren soeben im Supermarkt einkaufen und da stellte Sie fest, der Geldbeutel ist weg. Deshalb MUSS sie ihn bei mir im Laden an der Kasse verloren/vergessen haben! Ich hatte gerade einen Kunden an der Kasse und meinte - ich sehe mich sofort gerne einmal mit um. Beide trennten sich und liefen einzeln den Laden ab. Ich kam dann kurz dazu und wir fanden nichts. Dann gingen sie wieder.
10 Minuten später noch einmal das selbe Spiel! Beide gingen darauf hin wieder aus dem Laden. 10 Minuten später kam nur noch die Begleitperson und meinte, das kann nicht sein, der muss hier bei Ihnen an der Kasse liegen! Sah sich vor, neben und sogar HINTER! der Kasse um. Ich habe angeboten, dass wenn wir etwas finden, sofort anrufen würden und mir die Kundin bitte Ihre Nummer da lassen sollte. Darauf hin meinte die Begleitperson - Ich gebe Ihnen mal meine Nummer, rufen Sie lieber bei mir an, wenn Sie etwas finden! Ich notierte die Nummer, gab den Kollegen beim Schichtwechsel nochmal bescheid, und dann war für mich die Sache erstmal erledigt.

So, jetzt kommts:
Einige Tage später, ich hätte Spätschicht gehabt, komme ich ganz normal zur Arbeit, möchte meine Tasche in den Spint legen, kommen drei Männer in den Personalbereich und teilen mir mit, dass Sie mich mit auf die Wache nehmen müssen - mir wird der Vorwurf wegen Diebstahl und Computerbetrug gemacht!!!
Ich falle aus allen Wolken und dachte ich bin im falschen Film!
Ich fragte, um was es eigentlich geht? Sie meinten ob ich mich an die Kundin erinnern kann, die an dem besagten Tag 2 mal die PIN falsch eingegeben hat und daraufhin ihren Geldbeutel verloren hat. Ich sagte - ja natürlich, ich habe noch geholfen danach zu suchen!
Die Kundin hat mich angezeigt! Und jetzt kommt für mich und meine Familie das unglaubliche:

Man muss dazu sagen der Bekleidungsladen in dem ich arbeite(te) ist in einem Komplex in dem sich noch ein großer Supermarkt, eine Apotheke, Bäcker, Metzger etc... befindet und unter anderem ist neben dem Eingang des Bekleidungsladens ein Geldautomat.

Der Vorwurf der Kundin lautet:
Ich MUSS den Geldbeutel gefunden haben, anders kann es nicht sein! Anschließend habe ich das ganze Bargeld entwendet, bin schnurstrax aus dem Laden zum Bankautomaten gelaufen und habe Ihr Konto leergeräumt!!!!! Die Geheimzahl kann ja nur ich wissen, weil Sie bei mir mit Karte bezahlt hat und ausser mir und Ihr NIEMAND die PIN weiß!! (Ich sag nur Begleitperson z.B.??!!)

Der äußerst "nette" Polizist hält mich für absolut schuldig und meinte dauernd zu mir, FÜR MICH SIND SIE SCHULDIG UND KEIN ANDERER! Er sagt im nachhinein sogar zu meiner Filialleitung: Machen Sie sich keine Sorgen Frau... DIE IST DEFINITIV SCHULDIG!

Ich hatte nach dem besagten Kassiervorgang 20 Min. keine Tätigung mehr an der Kasse und mir wird vorgeworfen in dieser Zeit hätte ich das alles gemacht da 10 Min nach dem Kassiervorgang die Abhebung war. Aber ich hatte eben einfach keinen Kunden da, den ich zu dieser Zeit abkassiert habe!

Und der Hit ist:
Keine Kamera im Laden, keine Kamera am Bankautomaten, keine Kamera in und um den ganzen Komplex!! Ich meine das kann doch nicht wahr sein!!
Die haben mir auf der Wache Finger- und Handabdrücke genommen, Fotos gemacht... - der wollte sogar meine Zähne sehen!
Und der Polizist meinte immer wieder FÜR MICH SIND SIE SCHULDIG! Auch wenn Sie blond und hübsch sind, sie sind es trotzdem!
Das war mein absoluter Albtraumtag!

Fingerabdrücke könne man angeblich vom Material des Geldbeutels keine entnehmen oder so. Und meine Kollegin mit der ich an dem Tag zu zweit im Laden war, kann nicht bezeugen, dass ich die ganze Zeit anwesend war. (ok, der Laden ist recht groß, aber so viel Pech kann man doch gar nicht haben)

Ich habe auf der Wache immer nur gesagt dass ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe und nur meine Arbeit gemacht habe!
Ach ja, der Polizist meint, dass die Kundin ja so glaubwürdig ist weil sie 3 mal genau die identische Aussage gemacht hat.
Ich habe dann gesagt, ich will einen Anwalt und lasse das nicht mit mir machen.

Bin dann auch zu einer Awältin, die das auch sehr dubios findet. Sie hat mir dann am nächsten Tag auch mitgeteilt, dass dort nirgends Kameras sind und das der GELDBEUTEL AN DER INFORMATION DES SUPERMARKTES GEFUNDEN WURDE. Nicht bei mir im Laden. Und zwar lag der einfach so da, als am nächsten Tag das erste Personal morgens um halb 7 auf der Matte stand.

Das Ende vom Lied ist auf jeden Fall, meine Anwältin muss jetzt noch 2-3 Wochen auf die Akte von der Polizei warten, ich habe in der Zwischenzeit auf Ihren Rat gehört und bin nochmal in den Laden spaziert, beteuert dass ich nichts gemacht habe und meine Arbeit weiterhin anbiete solange noch nichts bewiesen ist.
Ich wurde weggeschickt mit der Aussage: Die Bezirksleitung meinte dass habe sich erledigt und ich solle mich erstmal nicht mehr so oft im Laden blicken lassen! 2 Tage später bekam ich meine Kündigung per Einschreiben!
Und 2 Wochen davor erfuhr ich, dass mir ein Job als Teilzeitkraft vorgeschlagen werden sollte und ich habe mich gefreut wie ein Hund, weil ich den 400€ Job vor einem Jahr als Einstieg nutzen wollte nach meiner Elternzeit.

So, ich glaube ich hab alles Erwähnt in den tausend Sätzen. Ich brauch wirklich mal noch ein paar Meinungen weil ich in der Zwischenzeit nichts tun kann und am Durchdrehen bin.
Mein Mann meint dauernd ich soll die Kundin wegen Verleumdung oder so anzeigen weil die mir ja alles genommen hat was meinen Job und Ruf angeht. Aber ich schätze mal dass das jetzt nichts bringt, oder? Bitte um Meinungen :(

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31 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Aber ich schätze mal dass das jetzt nichts bringt, oder?


Nein, das bringt wirklich nichts. Aus deren objektiver Sicht ist ja nachvollziehbar, dass sie Sie für die Täterin hält. Aber man muß erst mal abwarten, was sie genau zu Protokoll gegeben hat.

Das Verhalten des Polizisten waren "Schüsse ins Blaue". Nicht schön, aber oft effektiv, wenn man den wahren Täter vor sich hat. Sie sind standhaft geblieben - gut!

Und mehr kann man rechtlich im Moment zu der ganzen Sache auch nicht sagen. Es gilt abzuwarten, was die Ermittlungsakte "spricht".

Gegen die Kündigung kann man ggf. arbeitsrechtlich vorgehen (wenn das Sinn macht - mit der RAin besprechen)

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Gegen die Kdg. sollte man sicherlich eine Kündigungsschutzklage erheben, da eine vermutlich fristlose für die weitere Berufslaufbahn höchst schädlich sein dürfte.

Hier müsste man innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lassen Sie das ihren Anwalt machen. Im anderen Fall könnte man das auch selber, die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts ist einem dabei behilflich.

Im Arbeitsrecht gibt es zwar eine Verdachtskündigung, aber diese wird meist falsch verstanden. Es muss schon ein begründeter Tatverdacht vorliegen.

Letzteren kann ich mehr aber nicht vorstellen, wenn man die normalen Kassen in den Bekleidungsmärkten betrachtet.

Denn die zentrale Frage dürfte weniger die 20 minutige Pause sein (das kann vorkommen) sondern wie Sie die PIN erspäht haben sollen!

Gerade die Kassererin kann durch den Sichtschutz der Eingabegeräte die PIN in der Regel am wenigsten sehen, es sei denn diese stand daneben, was aber vorliegend - jedenfalls nach der Beschreibung - wohl nicht der Fall gewesen sein dürfte.

Wie diese Situation in Ihrem Bekleidungsmarkt aussieht, werden Sie am besten beurteilen und entsprechend die Möglichkeit richtig abschätzen können, die PIN als Kassiererin zu erspähen.

Dass die Polizei eine solche Drucksituation aufbaut, kommt vor und halte ich für äußerst krtitisch, gerade vor dem hier zu vermutenden Unmöglichkeit der Tat. Hier sollten die Polizisten mal etwas mehr ihren Verstand benutzen, als in jeder angezeigten Person einen Täter zu vermuten. Die Schäden, die hierdurch entstehen können, sind groß.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 16.04.2013 08:41

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

Nein.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Oh weh. Ich denke auch mal, dass sich der Polizist da auf sehr dünnes Eis begibt. In Deutschland gilt di eUnschuldsvermutung, d.h. man gilt so lange als unschuldig, bis eine Verurteilung von einem Gericht erfolgt ist. Wohlgemerkt Gericht, nicht Polizist. Gegen den Polizisten würde ich aufgrund der Aussage definitiv vorgehen und zwar einerseits dienstrechtlich, andererseits ggf. auch zivilrechtlich, da er wohl mitverantwortlich für den Verlust des Arbeitsplatzes sein dürfte.
Was den Tatvorwurf angeht so sehe ich nicht, wie dieser bewiesen werden soll. Und das ist wichtig. Der Tatnachweis muss geführt werden. Sofern auf dem Geldbeutel keine Fingerabdrücke der Verdächtigen zu finden sind, fällt mir keine Möglichkeit ein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Ich verfolge dieses Thema gespannt, jedoch ist es etwas lästig, zweimal das gleiche aktiv mitzuverfolgen, daher bitte ich die Administrative, eines der beiden Themen zu schließen.
Für alle interessierten, die weiterlesen wollen verweise ich auf folgenden
Link.

Da ich nicht einschätzen kann, in welches Forum dieses Theme passt, bitte ich den Moderator darum, den Thread im weniger passenden Forum zu schließen.

-- Editiert 3,141592653 am 16.04.2013 17:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

zur Info:
Der Thread im Bereich Generelle Themen wurde geschlossen, da er besser in den Bereich Strafrecht passt.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Und es soll heutzutage wirklich noch Bankautomaten und Läden geben, in denen keine Kamera installiert ist?

Ich finde die ganze Sachlage auch mehr als dubios. Die Frau verliert ihren Geldbeutel und dieser muss angeblich zwangsläufig von Ihnen geklaut worden sein, Beweise dafür gibt es aber keine. Wer war denn die Person hinter der Dame mit dem geklauten Geldbeutel? Der Sohn oder Mann oder wer? Die Polizei bezeichnet Sie als Täterin, obwohl auch für die die Unschuldsvermutung gilt. Der Laden kündigt Ihnen, obwohl Sie noch gar nicht schuldig gesprochen sind. Was wurde überhaupt in der Kündigung als Grund angegeben? Bisher sehe ich nur leere Behauptungen.

Eigentlich sollte sich die Sache zu Ihren Gunsten aufklären, wenn die Beweislage wirklich so dürftig ist, wie von Ihnen geschildert. Hier gibt es keine stichhaltigen Beweise für gar nichts.

Ich würde auch gegen die / den Polizisten vorgehen.

Grüße
pro_forma

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-- Editiert pro_forma am 17.04.2013 12:25

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

quote:
Eine Kundin kam während dem letzten Eingabeversuch zur Kasse und stellte sich an.


Sie wäre in der Lage gewesen:
* die liegengelassene Brieftasche an sich zu nehmen
* die PIN auszuspähen
* am Automaten Geld abzuheben

Hat diese Kundin mit Karte bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Der Laden kündigt Ihnen, obwohl Sie noch gar nicht schuldig gesprochen sind. Was wurde überhaupt in der Kündigung als Grund angegeben?


Wo liest du was von Kündigung?

Die TE hat als Aushilfe gearbeitet und bekam wegen der Vorwürfe nicht, wie eigentlich beabsichtigt, eine Festanstellung als Teilzeitkraft.

Wenn sie SE vom Polizisten haben wollte, müßte sie auch erst mal beweisen, daß sie wegen dessen Vorwürfen nicht übernommen wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Wo liest du was von Kündigung?


Hier:

quote:
2 Tage später bekam ich meine Kündigung per Einschreiben!


EP, vorletzter Absatz, mittig...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Die TE hat als Aushilfe gearbeitet und bekam wegen der Vorwürfe nicht, wie eigentlich beabsichtigt, eine Festanstellung als Teilzeitkraft.

Ergänzend zu Streetworker: Die TE hat hier 2 Wochen vor dem Vorfall erfahren, dass sie die angestrebte Stelle bekommen sollte.
Gekündigt wurde sie aber trotzdem.

Aus Sicht des Arbeitgebers natürlich problematisch. Man hat dem Polizisten vertraut und Diebe oder Betrüger will man nicht im Unternehmen haben. Nachvollziehbar. Aber zu schnell reagiert. Denn das alles ist eine Vorverurteilung.

Bitte unbedingt (habs auch im anderen Thema angedeutet) darauf drängen, dass das EC-Kartengerät auf Manipulationen untersucht wird. Viel mehr möchte ich dazu auch nicht sagen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die vielen Meinungen!

Also das mit dem Sichtschutz ist schon richtig. Ich stand ja der Kundin gegenüber und der Sichtschutz geht ja bestimmt um die oberen zwei Drittel des Gerätes. Daher könnte ich natürlich nichts gehsehen haben, mal davon abgesehen dass ich niemals dem Kunden beim eingeben zusehen würde. (Aber das muss man erstmal nachweisen können :augenroll:
Dann frage ich mich auch wie sich die Polizei das vorstellt. Hätte ich bei der PIN-Eingabe durch hellseherische Kräfte schon wissen sollten, dass die Kundin ihren Geldbeutel verliert oder vergisst oder wie auch immer, um sie dann zu berauben?!
Ich finde das alles so dubios! :bang:
Jedoch habe ich das Gefühl, dass ich ohne Gegenbeweise da wohl schlechte Karten haben werde.
Den Polizisten angehen bringt mir offenbar nichts, die Kundin anzeigen auch nicht, mein Arbeitgeber bekommt jetzt zwar Post von meiner Anwältin, aber egal wie es ausgeht, glücklich wär ich dort wohl auch nicht mehr.


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Auch wenn es nichts bringt, würde ich rein um zu zeigen, dass ich mir das nicht so gefallen lasse auch eine Anzeige erstatten, gegen das "Opfer" und den Polizisten, und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Jedoch habe ich das Gefühl, dass ich ohne Gegenbeweise da wohl schlechte Karten haben werde.


In einem Rechtsstaat braucht man seine Unschuld nicht zu beweisen. Es reicht normalerweise konkrete Argumente vorzubringen, welche die Schuld widerlegen könnten. Den Beweis für diese Argumente muss man nicht führen, die Möglichkeit den Gegenbeweis für diese Argumente sollte prinzipiell durchführbar sein und wäre von der StA zu führen.

Sie können als Argument vorbringen, dass die Eingabe der PIN-Nummer von der Position der Kassierein aus unmöglich ist. Das reicht. Den Gegenbeweis dieses Arguments müsste dann die Staatsanwaltschaft führen, wie ihr das gelingen soll, ist mir schleierhaft. Die Staatsanwaltschaft könnte beispielsweise als Gegenbeweismittel eine Ortsbesichtigung beantragen, hier wird ein Gericht dann höchstwahrscheinlich feststellen, dass das Ausspähen gar nicht möglich ist und die Anklage abweisen.


Das gleiche gilt für die Argumentation vor dem Arbeitsgericht.

Außerdem dürfte die Unmöglichkeit des Erspähens der PIN allein schon ein Beweismittel darstellen, der Ihre Unschuld beweisen könnte.

Wichtig ist, dass in einem Prozess man dies auch vorbringt und zwar so früh wie möglich, am besten schon im Vorverfahren. Denn je früher man das vorbringt, um so eher kann auch die StA ohne Gesichtsverlust einen Rückzieher machen. Normalerweise müsste eine Staatsanwaltschaft in beide Richtungen ermitteln und selber sich diese Frage stellen.

Es ist aber immer sicherer selbst schriftlich diese Argumentation vorzubringen und den Antrag auf Beweisaufnahme zu stellen (Ortsbesichtigung). Auch kann ein Gericht diese Argumentation nicht so einfach umgehen, da es andernfalls eines der Grundpfeiler eines Rechtsstaates nicht beachtet, die Pflicht der Gewährung rechtlichen Gehörs.

Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt darüber.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 18.04.2013 08:18

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wenn das so einfach wäre, dass meine Unschuld bewiesen wäre, wenn angegeben wird, dass es mir ohnehin unmöglich war die PIN aus meiner Position zu erspähen, verstehe ich nicht, warum der Polizist so verbissen darauf war mich für schuldig zu erklären. Eigentlich liegt es ja wirklich auf der Hand, dass ich die PIN nie und nimmer hätte sehen können wenn ich gewollt hätte. Dazu hätte er sich ja nur einmal hinter die Kasse stellen brauchen.
Das ist doch alles ein Witz!
Zudem habe ich jetzt vor ein paar Tagen die endgültige Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen, mit dem Zusatz:"...fristlos, wenn dies nicht rechtmäßig dann fristgerecht.....mit ausdrücklichem Hausverbot in allen Filialen."
Das kann doch nicht sein, dass da eine dahergelaufene Kundin eine Verkäuferin wegen einem Geldbeutelverlust beschuldigt, und die Verkäuferin daraufhin ohne dass das Unternehmen mit der Wimper zuckt oder mich erstmal anhört, einfach eine Kündigung mit HAUSVERBOT ausstellt. Ich komme mir vor wie ein Schwerverbrecher ohne etwas gemacht zu haben.
Vorallem wie geht es weiter wenn ich mich jetzt neu bewerben muss?
Ich muss ja ehrlich sein, und angeben in welcher verfahrenen Sache ich da stecke. Wer stellt mich denn da schon ein? Egal wie gut meine beruflichen Voraussetzungen sind. :bang:

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Außerdem dürfte die Unmöglichkeit des Erspähens der PIN allein schon ein Beweismittel darstellen, der Ihre Unschuld beweisen könnte.


Naja, ganz so einfach ist es leider nicht. Die Polizei beruft sich hier auf die Aussage der Kundin dass in dem engen Zeitrahmen kein anderer eine Zugriffsmöglichkeit gehabt hätte.

Und bei der derzeitigen Beschreibung erscheinen andere Möglichkeiten auch entweder unwahrscheinlich (Dieb hat Geheimzahl vorher ausgespäht und dann genau in diesem Moment zugegriffen) oder für die Kundin undenkbar (der Freund).

Hier bleibt realistisch wohl nur die Möglichkeit zumindest eine realistisch denkbare Alternative vorzuzeigen. Ansatzpunkte können hier insbesondere der Fundort der Geldbörse und die Tatsache sein, dass sie und der Freund sich vor dem Supermarkt wohl noch mal kurzfristig getrennt haben.
Allein die fehlende Ausspähmöglichkeit wird angesichts möglicher technischer Manipulationen wohl nicht ohne weiteres genügen.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt denn "mögliche technische Manipulation"?
Selbst wenn ich irgendwas manipuliert hätte, hätte ich ja zuvor wissen müssen dass um 13:10 Uhr eine Kundin bei mir mit Karte bezahlt, und anschließend ihren Geldbeutel verliert.
Das ist doch alles unlogisch.

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-- Editiert sonjaba am 23.04.2013 22:59

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

quote:
Selbst wenn ich irgendwas manipuliert hätte, hätte ich ja zuvor wissen müssen dass um 13:10 Uhr eine Kundin bei mir mit Karte bezahlt, und anschließend ihren Geldbeutel verliert.


Wieso? Egal wer es denn nun tatsächlich war, der hat den Geldbeutel ja auch nicht zufällig gefunden. Genauso wie ein anderer die Geheimzahl ausgespäht haben und den Geldbeutel gestohlen haben kann könntest das (Theoretisch! Und das ist ja der springende Punkt) auch Du getan haben.

Ein "zufällig gefunden" scheidet hier wegen der zeitlichen Enge des ganzen wohl aus. Das macht es um so wichtiger zu schauen, wer denn die Möglichkeit zum gezielten Zugriff hatte und wie wahrscheinlich das jeweils war.

Aber das sollte ein guter Strafrechtler ohnehin leisten. Sehgen Sie es mehr als Anregung wo denn hier die angreifbaren Punkte sind.

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"Wenn Ihnen mein Beitrag geholfen hat, freue ich mich sehr über eine positive Bewertung (3-5 Sterne)!"

-- Editiert Ebenezer am 23.04.2013 23:06

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Gegen die Kündigung musst Du natürlich vor dem Arbeitsgericht klagen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Gegen die Kündigung musst Du natürlich vor dem Arbeitsgericht klagen.


Und das SEHR schnell!

Genauso wäre das Hausverbot höchstwahrscheinlich ungültig.
Wenn du überhaupt nochmal dort einkaufen wollen würdest...

-- Editiert 3,141592653 am 23.04.2013 23:42

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Der nette Polizist meinte ja ständig dass er mich für absolut schuldig hält weil kein Anderer in Frage kommt und ich vom Staatsanwalt auf jeden Fall Post bekommen würde mit einer Strafe von xx Tagessätzen. Geht das denn so einfach? Das kann er doch nicht einfach behaupten? Habe mit meiner Anwältin noch gar nicht darüber gesprochen weil mir beim Erstgespräch welches am selben Tag des Geschehens noch war, gar nicht alles eingefallen ist was da behauptet wurde.
Und wie ist denn das, wenn ich mich jetzt nach der Klärung mit meiner verlorenen Arbeitsstelle bewerben muss? Mich stellt doch kein Mensch ein mit den Voraussetzungen. Da muss ich ja sicherlich ehrlich sein und den Fall schildern bei einem Vorstellungsgespräch? Da kann ich ja gleich wieder gehen. D.h. ich stehe bis der Fall geklärt ist ohne Einkommen da und das kann ja bestimmt auch Monate dauern schätze ich. Auf staatliche Unterstützung für diese Zeit kann ich sowieso nicht rechnen, da mein Mann knapp über dem Satz liegt mit seinem Einkommen.
Das würde mich mal interessieren.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Vertrödel doch keine Zeit, du musst SCHNELL eine Kündigungsschutzklage einreichen, nach 3 Wochen ist die Chance vorbei...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ist meine Anwältin schon dabei das für mich zu erledigen, nachdem die Kündigung kam.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
tinasaskia
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

"Mich stellt doch kein Mensch ein mit den Voraussetzungen. Da muss ich ja sicherlich ehrlich sein und den Fall schildern bei einem Vorstellungsgespräch?"

Warum denn? Wenn du dich neu bewirbst, erwähn das Arbeitsverhältnis gar nicht. Wie lange warst du denn dort? Du hast erwähnt, du warst vorher in Elternzeit? Dann verlängere doch einfach die Elternzeit in deinem Lebenslauf und lass das Arbeitsverhältnis einfach weg. Dann brauchst du auch keine Fragen beantworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann kann ich aber nur hoffen, dass mein neuer Arbeitgeber davon keinen Wind bekommt, nicht dass es dann heißt ich hätte es verschwiegen und ich bin meine nächste Arbeitsstelle los.

Dann habe ich aber schon die nächste Sache zu dem Fall.
Meine Anwältin hat ja nach dem Schichtplan vom Unternehmen verlangt, damit meine Arbeitsschichten für den Monat April nachvollziehbar sind und bietet weiterhin meine Arbeit an, da ich mir ja nichts zu schulden kommen lassen habe.
Jedoch kam ja bis heute lediglich meine Kündigung aber noch kein Schichtplan.
Wie ist denn das überhaupt bei einem Aushilfsjob in so einem Fall?
ich habe 3 Schichten von insgesamt 10 für den Monat April gearbeitet, bis dieser blöde Vorfall kam.
Der Schichtplan wurde von der Filialleitung immer am Monatsende für den folgenden Monat erstellt. Da sie immer ein unterschiedliches Budget für die ganzen Aushilfskräfte pro Monat zur Verfügung gestellt bekam, fiel natürlich auch die Arbeitszeit der Aushilfen jeden Monat unterschiedlich aus. Mal hatte ich 30 Stunden, mal die höchste Stundenanzahl mit 58 Std, das waren dann die vollen 400 Euro (das kam aber eher selten vor) Dann waren aber auch immer kurzzeitige Änderungen von heute auf morgen, und das wurde dann im Plan ausgebessert (welcher IMMER mit Bleistift geschrieben wurde).

Meine Sorge ist jetzt, dass ich nicht weiß, ob der Plan am Monatsanfang zur Sicherheit einmal kopiert wurde und an die Zentrale geschickt wurde oder nicht, bevor die ganzen eventuellen Ausbesserungen gemacht wurden. Denn man muss sagen, dass die Filiale in der ich war im ganzen immer so zwischen 10 und 12 Aushilfen hatte und nur 2 Vollzeit und eine Teilzeitkraft.
Die Aushilfen wechselten teilweise oft, oder konnten nach einer Probewoche wieder gehen weil es nicht gepasst hat.

UND DANN LIEF ES SO, DASS DIE FILIALLEITUNG EINFACH DIE FOLGESCHICHTEN DER GEGANGENEN AUSHILFE DIREKT AUSRADIERTE UND DEN PLAN PASSEND UMGESTALTETE!
Ich habe mir meine Schichten natürlich Ende März für den Monat April notiert, aber was ist wenn es den originalen Plan vielleicht nicht mehr gibt? Wie wird man dann verbleiben bei einer FRISTGERECHTEN Kündigung? Müssen die mir dann die für den Monat April geplanten Schichten bezahlen (was ja absolut fair wäre finde ich) oder gibt es da irgendwas gesetzliches? In meinem Arbeitsvertrag steht darüber nichts.

Und wie ist denn das mit Urlaub?
Ich habe seit Eintritt in das Unternehmen vor einem Jahr um 7 Tage Urlaub gebeten, welche auch mit dem Vermerk Urlaub im Schichtplan standen. Jedoch musste ich nie einen Urlaubsschein ausfüllen, sowie manch andere Aushilfe und habe den Urlaub auch nicht vergütet bekommen. Wenn ich mal an einem Tag Urlaub haben wollte, hat sie mich sogar einfach nur mit "frei" eingetragen, natürlich auch nicht vergütet :augenroll:
In meinem Arbeitsvertrag steht zum Thema Urlaub:
"Als Vergütung für Ihre Tätigkeit erhalten Sie pro geleisteter Arbeitsstunde einen Gesamtbetrag von 7,50€ brutto. Der Stundenlohn beträgt hierbei 6,92€ brutto. Ihnen steht ein jährlicher Urlaubsanspruch von 24 Werktagen zu. Es wird ein vorschüssiges Urlaubsentgelt in Höhe von 0,58€ brutto pro Stunde gezahlt, welches monatlich gemeinsam mit dem Stundenlohn zur Auszahlung gebracht wird. Die vereinbarte Vergütung enthält den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sofern die gesetzliche Grundlage für eine geringfügige Beschäftigung erfüllt ist, wird der Gesamtbetrag je geleisteter Arbeitsstunde netto ausgezahlt."

Wie ist denn das alles zu verstehen? :???:
Da ich ja den Urlaub lange nicht aufgebraucht habe, hätte ich dann nicht Anspruch auf die Entlohnung? Denn ich verstehe das so, dass in diesen 0,58 Cent Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten sind und sonst nichts. Und wo ist dann mein Urlaubsentgeld? Hä? :crazy:
Das ist mein erster 400€ Job, ich kenn leider nur wie es läuft wenn man Vollzeit arbeitet und habe daher keinen Durchblick.
Und ist mein Resturlaub von 2012 schon Ende März verfallen? Es steht ja nichts in meinem Vertrag. Eine richtige Auskunft habe ich da auch nie bekommen auf Nachfrage.

Ich schreibe immer so viel, aber sonst versteht es Keiner :pc:
Danke schonmal für Antworten ;)

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Meine Sorge ist jetzt, dass ich nicht weiß, ob der Plan am Monatsanfang zur Sicherheit einmal kopiert wurde und an die Zentrale geschickt wurde oder nicht, bevor die ganzen eventuellen Ausbesserungen gemacht wurden.

Nun wenn es eine der Firmen ist die ich im Sinne habe, wird dieser Plan wohl nicht mehr auftauchen.
Wenn Du den nicht selbst kopiert hast, wäre das Pech.



quote:
Denn ich verstehe das so, dass in diesen 0,58 Cent Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten sind und sonst nichts. Und wo ist dann mein Urlaubsentgeld?

Im Vertrag steht doch eindeutig "vorschüssiges Urlaubsentgelt 0,58 EUR", dann sind in den 0,58 EUR natürlich kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld enthalten.
Das ist laut Vertrag mit dem Lohn bereits abgegolten:
quote:
Die vereinbarte Vergütung enthält den Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld.




quote:
Da ich ja den Urlaub lange nicht aufgebraucht habe,

Wie viele Werktage (nicht Arbeitstage) hattest Du denn?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#28
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist mit den 58 Cent pro Stundenlohn mein Urlaub schon bezahlt worden oder wie? Ich finde so eine Regelung etwas kompliziert ehrlich gesagt.

Den Schichtplan habe ich natürlich nicht kopiert. Dort gab es ja noch nicht einmal einen Kopierer. :augenroll: (-Ich glaube langsam ich weiß warum)

Ich habe seit Beginn meines Arbeitsverhältnisses 7 Werktage Urlaub verbraucht (lt. Schichtplan). Also wären noch 17 Übrig.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
sonjaba
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Jetzt habe ich die erste Phase hinter mich gebracht - zumindest teilweise. Ich hatte vor einigen Tagen Termin auf dem Arbeitsgericht und habe mich zusammen mit meiner Anwältin der Gegenseite (Arbeitgeber) gegenübergestellt.
Es kam leider garnichts dabei raus, da sich die Gegenseite auf NICHTS eingelassen hat. Der Richter hat nun einen Neuen Termin Ende des Jahres angeordnet, da er erst die Hauptverhandlung wg dem Fall abwarten möchte.
Jetzt nur noch eine Frage wegen der Hauptverhandlung.
Ich habe deswegen gleich am Anfang eine Prozesskostenhilfe beantragt welche so gut wie bewilligt wurde und musste die Ausdrucke welche ich vom Bearbeiter bekommen hatte bei meiner Anwältin abgeben. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.
Jetzt sagte mir die Angestellte meiner Anwältin am Telefon, dass die Prozesskostenhilfe nicht greift, weil die Aussichten für mich während der Verhandlung nicht gut stehen würden, da wir zu wenig Gegenbeweise hätten und der Richter wahrscheinlich nur Aufgrund von Indizien gegen mich entscheiden könnte.
Leider hat meine Anwältin jetzt Urlaub und am kommenden Montag ist die Verhandlung. Mich würde jetzt nur mal interessieren, wie das gemeint ist oder warum das so ist.
Ich habe mich auch einmal mit dem Amtsgericht in Verbindung gesetzt und die Meinten dann nur, dass ich mir ja in dem Fall nicht unbedingt einen Anwalt hätte nehmen müssen und ich dann die Kosten eben selbst tragen muss. Häää? Hätte ich mich in so einer verzwickten Situation wirklich selbst Verteidigen müssen um Kosten zu sparen?
Kann mir da Jemand Auskunft geben?

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#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:

...da er erst die Hauptverhandlung wg dem Fall abwarten möchte.

Jetzt nur noch eine Frage wegen der Hauptverhandlung.


Welche? Die strafrechtliche?

Dort gibt es nie(!) Prozesskostenhilfe für Angeklagte. Das ist schon rein rechtlich ausgeschlossen. In was für einer Kanzlei bist Du denn da gelandet, wo man das nicht weiß?

quote:
Hätte ich mich in so einer verzwickten Situation wirklich selbst Verteidigen müssen um Kosten zu sparen?


Die Auskunft vom Gericht ist vollkommen korrekt.
Man kann sich selbst verteidigen oder einen Anwalt auf eigene Kosten nehmen. Wird man freigesprochen, werden die Anwaltskosten vom Staat ersetzt. Wird man verurteilt, ist man ein verurteilter Straftäter und hat -nach dem Willen des Gesetzgebers- keinen Anspruch darauf, dass die Allgemeinheit (der Staat) einem den Anwalt zahlt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 25.06.2013 23:10

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