Folgende Situation:
A kauft von B online inserierte, gebrauchte Brems- und Kupplungshebel für ein Motorrad. B erwähnt keine Mängel an den Hebeln.
A erhält die Hebel per Post und stellt fest, dass sich einer davon nicht bewegen lässt. A löst die Befestigungsschraube und stellt weiterhin fest, dass im Innern des Hebels zwei Bauteile fehlen. Würde A den Hebel in dieser Form verwenden, bestünde Lebensgefahr.
A macht B auf den Mangel aufmerksam, B zeigt sich jedoch nicht kooperativ. A verdächtigt B deshalb, den Mangel bewusst vertuscht zu haben, mit der möglichen Folge des Totschlags. Ist dies nicht der Fall, hat B durch den Verkauf eines nicht funktionsgeprüften, sicherheitsrelevanten Motorradbauteils, zumindest fahrlässig gehandelt, mit der möglichen Folge der fahrlässigen Tötung.
Wie würde man diese Situation strafrechtlich beurteilen? Womit ist zu rechnen, wenn A Anzeige erstattet?
Verkauf defekter Motorradhebel mit möglicher Todesfolge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatWomit ist zu rechnen, wenn A Anzeige erstattet? :
Das die eingestellt wird, weil man B keine entsprechende Schuld nachweisen kann.
Eine fahrlässige Tötung kann es nicht sein. Es ist doch keiner gestorben.
Ein versuchter Totschlag? DIe Gerichte stellen sehr hohe Anforderungen an einen Tötungsvorsatz. Das scheint doch sehr fraglich zu sein, ob man immer sofort wegen versuchten Totschlags in den Knast muss, "nur" weil man Schrott verkauft hat.
EIn versuchter gefährlicher EIngriff in den Straßenverkehr? Vielleicht. Aber auch dann wieder sehr hohe Anforderungen an den Vorsatz.
Ich sehe das Problem nicht darin, dass jemand hätte sterben können. Das Problem ist eher, dass der B Schrott verkauft hat, der sein Geld nicht wert ist. Das könnte ein Betrug sein. ABer dazu müsste der B gewusst haben, was genau er da verkauft.
A sollte lieber kaufrechtlich vorgehen und versuchen, sein Geld zurück zu bekommen (oder funktionsfähige Hebel).
-- Editiert von Zuckerberg am 21.07.2020 00:00
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A sollte sicherheitsrelevante Teile nicht auf einem absturen Gebrauchwarenmarkt von Privatpersonen kaufen.
B könnte man nur belangen wenn man ihm nachweisen könnte das er funktionsuntüchtige Teile explizit mit dem Hinweis "funktionstüchtig" verkauft hat.
-- Editiert von pk2019 am 21.07.2020 00:41
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