In einem hypothetischen Szenario verkauft eine Person in Diskotheken ein weißes Pulver, wobei er gegenüber seinen Kunden behauptet, es handle sich um ein Betäubungsmittel (Btm). Bei einer Polizeikontrolle wird der Verkäufer auf frischer Tat erwischt.
Vor Gericht gibt der Käufer an, dass ihm das Pulver als Btm verkauft werden sollte.
Der Verkäufer widerspricht und behauptet, von Anfang an klargestellt zu haben, dass es sich lediglich um Traubenzucker handelt.
Tatsächlich bestätigt eine Laboruntersuchung der Polizei, dass das Pulver nur Traubenzucker ist.
Wie sollte dieser Fall rechtlich bewertet werden? Könnte hier ein versuchter Betrug durch den Dealer vorliegen?
Verkauf von vermeintlichen Btm = Betrugsversuch?
27. Oktober 2023
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Frage vom 27. Oktober 2023 | 18:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf von vermeintlichen Btm = Betrugsversuch?
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#1
Antwort vom 27. Oktober 2023 | 18:42
Von
Status: Weiser (17281 Beiträge, 9524x hilfreich)
Nein - da steht ein Fall des §29 Abs.6 BtMG im Raum. Der ist vorrangig zum Betrug.
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