Verkauftes Handy wurde als gestohlen gemeldet

4. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
sepflexo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauftes Handy wurde als gestohlen gemeldet

Hallo Zusammen,

mir ist heute etwas komisches passiert und bevor ich etwas falsches mache wollte ich mal fragen wie ihr das seht.
Vor ca. 2 Wochen habe ich über Ebay-Kleinanzeigen ein Samsung Handy verkauft. Nun schreibt mir der Käufer heute hätte die Polizei angerufen und das Handy sei als gestohlen gemeldet wurden und ob ich das erklären könnte und ob ich einen Kaufbeleg hätte. Darauf sagte ich ihm, dass ich von nichts weiß und bei 1&1 gerne mal gucken kann ob ich einen Beleg drucken kann. Denn ich habe es da neu erworben und selbe nicht als gestohlen gemeldet.

Darauf kam dann: ja bitte vielleicht lässt sich das so klären und dann bekommst du und ich kein ärger von der Polizei.

Ich fragte ihn dann wie die den auf ihn gekommen sind und was die alles gesagt haben und darauf kam nur:

"Die haben es eingezogen, es wird nicht ausgehändigt bis es geklärt ist. Sie sind auch alle sehr verschwiegen anstatt offen aufzuklären worum es geht. Soll halt zwecks datenschutz nochmal alles pder mail oder post bekommen und dann weiter schauen. sollte ich einen kaufbeleg haben soll ich den jetzt schonmal übermitteln. Dein Freund und Helfer eben".

Jetzt kommt mir das ganze sehr spanisch vor... Irgendwie habe ich ein Bauchgefühl da stimmt etwas nicht. Oder könnte so an der Sache was dran sein ?
Mir kommt es halt komisch vor, dass er angerufen wird, dann soll es es abgeben und dann gibt es 0 Infos nur das es alles per Mail/Post bekommt ? Und wer in Gottes Namen soll das als gestohlen gemeldet haben...

Wie sollte ich da am besten vorgehen ?

Danke
Grüße
Chris

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Wie sollte ich da am besten vorgehen ? Ignorieren - das klingt nach einem platten Abzockversuch. Wäre es wirklich als gestohlen gemeldet, würde ihn die Polizei natürlich fragen, wo er das Handy herhat. Da die sich aber nicht bei Ihnen gemeldet hat, ist Ihr Bauchgefühl völlig berechtigt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von sepflexo):
Wie sollte ich da am besten vorgehen ?
Gar nicht...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat (von sepflexo):
Wie sollte ich da am besten vorgehen ?

Kommunikation einstellen - will man sichergehen schaut man halt noch mal nach ob man einen Beleg hat und legt sich den in die Schublade.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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