Verkehrskontrolle

15. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Prple
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Verkehrskontrolle

Hallo, ich hätte eine Frage bzw eine Situation über die ich mir schon länger Gedanken mache.

Falls ich in eine Polizeikontrolle gerate und zum Atemalkoholtest aufgefordert werde, dieser aber negativ ausfallen würde (0,00), ist der Beamte in diesem Zusammenhang befugt einen zweiten Test auf Drogen jeglicher Art durchzuführen? Kann ich diesen verweigern und mich auf das StGB beziehen ohne mich strafbar zu machen? Da ich nach dem Test nicht unter Tatverdacht stehe, dürfte der Polizist keine weiteren Maßnahmen gegen mich vollziehen. (Falls ich mich richtig informiert habe ;) )

Ausgeschlossen sind die üblichen Kontrollen die ich über mich ergehen lassen muss (Erste Hilfe Kasten, Warndreieck usw…)

Mfg

Prple


-- Editiert am 15.04.2009 16:47




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1828x hilfreich)

Wenn das so wäre, könnte der Autofahrer sich vorher erkundigen, ob eine Alkohol- oder Drogenkontrolle stattfindet und dann entscheiden, ob er besoffen oder bekifft fährt. Solche Kontrollen gibt es aber nicht.
Die allgemeine Verkehrskontrolle schliesst sowohl Fahrer wie auch Fahrzeug ein.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

quote:
Falls ich in eine Polizeikontrolle gerate und zum Atemalkoholtest aufgefordert werde, dieser aber negativ ausfallen würde (0,00), ist der Beamte in diesem Zusammenhang befugt einen zweiten Test auf Drogen jeglicher Art durchzuführen?


Ja, wenn er der Ansicht ist, dass Drogen im Spiel sein könnten, kann er auch nach Alkohol und Drogen prüfen.

quote:
Kann ich diesen verweigern und mich auf das StGB beziehen ohne mich strafbar zu machen?


Wegen einem Bezug auf das StGB machen Sie sich sicherlich nicht strafbar. Allerdings ist mir keine StGB-Norm bekannt, nach der Sie die Kontrolle berechtigterweise verweigern könnten. Heißt: Der Beamte kann Sie zur Blutentnahme zwingen.



-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
Prple
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Informationen ;)

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