Verkehrskontrolle eskaliert!

12. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
icondelta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrskontrolle eskaliert!

Hallo zusammen,
ich bitte um eure Hilfe in diesem Fall.
Tatort: 1km in Deutschland vor der tschechischen Grenze. Uhrzeit ca. 22:00

Person A fährt mit seinem Auto mit Person B/C/D, welche Beifahrer sind, in Richtung Grenze um nach Tschechischen zu reisen.
Person A fährt vor der Grenze kurz in eine Bucht, um ein Wasser aus dem Kofferraum zu holen. Während sie in die Bucht fahren, unterzieht gerade ein ziviles Polizeiauto der Schleiherfahnder ein anderes Auto einer Kontrolle.
Das Auto von Person von A steht gerade noch und die Schleiherfander kommen zu ihm angefahren, vermutlich haben sie gerade eine neue Kontrolle gesucht.
Der Polizist sagt "Kontrolle" und sagt sofort, ob Person A mit einem Drogentest (Urin) einverstanden wäre.
Person A verneint, der Polizist frägt "Schonmal Drogen Konsumiert?, Wann war das letzte Mal? Es wäre nicht schlimm wenn der Drogentest positiv wäre, wäre nur eine Ordnungswidrigkeit!". Person A ist rechtlich ein bisschen fit und fällt auf die Fragen nicht rein und verneint alles bzw. gibt keine Angaben.
Die Polizei durchsucht das Auto von Person A nicht. Wollten aber von den Personen A-D Ausweise, von Person A noch zusätzlich den Führerschein und Fahrzeugschein.
Nach den vielen Fragen, wird Person A gerade abgefragt. Er ist einige Male strafrechtlich in Erscheinung getreten ua. auch mit BTMG. Person A ist nicht vorbestraft, da alle Anklagen fallen gelassen wurden.

Nun geht der Polizist zu Person A und sagt er hätte rote Augen. Person A sagt "ich habe eine Pollenallergie, habe den ganzen Tag gearbeitet und trage Kontaktlinsen." Person A kann sich klar verständigen, zittert nicht und orientiert sich sehr gut. Keine Auffälligkeiten außer "ein bisschen rote Augen".
Person A verweigert erneut den Urintest. Die Polizei macht ein Wischtest im Auto; Ergebnis: NEGATIV.

Die Polizei nimmt nun Person A zur Wache mit, sie möchten dort Tests machen. Person A verneinte im Voraus alle Tests.
Auf der Wache angekommen sagt die Polizei zu Person A er hätte bei normalen Raumlicht immer noch rote Augen. Er hat die Weiterfahrt untersagt und dürfte nicht mehr Autofahren.
Die Polizei sagt sie fahren mit Person A ins Krankenhaus zur Blutentnahme, sie sagen sie werden es machen, sie bräuchten keine richterliche Anordnung. Person A weist darauf hin, das er Strafantrag stellen werde, wenn sie ihn mitnehmen werden. (Freiheitsberaubung, Körperverletzung im Amt, Verfolgung Unschuldiger!)
Person A macht einen Urintest, da die Kontrolle schon eine Stunde dauert. - NEGATIV.
-ENDE-

Was hält ihr von der Situation rechtlich gesehen?
1. Darf die Polizei aufgrund "ein bisschen rote Augen", obwohl begründet, eine Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss machen?
2. Haben Sie sich schon strafbar gemacht, da sie Person A auf die Wache gefahren haben?
3. Wie sieht es generell rechtlich mit der ganzen Situation aus?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von icondelta):
1. Darf die Polizei aufgrund "ein bisschen rote Augen", obwohl begründet, eine Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss machen?
Ja.
Zitat (von icondelta):
2. Haben Sie sich schon strafbar gemacht, da sie Person A auf die Wache gefahren haben?
Nein.
Zitat (von icondelta):
3. Wie sieht es generell rechtlich mit der ganzen Situation aus?
Gut.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von icondelta):
Verkehrskontrolle eskaliert!

Wann kommt denn in der Sachverhaltsschilderung die in der Überschrift versprochenen Eskalation?



Zitat (von icondelta):
1. Darf die Polizei aufgrund "ein bisschen rote Augen", obwohl begründet, eine Blutentnahme ohne richterlichen Beschluss machen?

Selbstverständlich.
Man schreibt "obwohl begründet", davon ist in der Sachverhaltsschilderung aber gar nichts zu lesen? Wobei Begründungen nicht beachtet werden müssen, bei Beweisen sähe das schon anders aus.



Zitat (von icondelta):
2. Haben Sie sich schon strafbar gemacht, da sie Person A auf die Wache gefahren haben?

Nö. Denn das sieht der Gesetzgeber so vor.



Zitat (von icondelta):
3. Wie sieht es generell rechtlich mit der ganzen Situation aus?

Nicht zu beanstanden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40664 Beiträge, 6588x hilfreich)

Zitat (von icondelta):
ich bitte um eure Hilfe in diesem Fall.
Der Tatort war also der Ort dieser normalen Kontrolle und eine Wache? In Deutschland?
Wieso meinst du, das wäre eine Schleierfahndung gewesen? Es war vllt. eine Kontrolle nach bayr. oder sächsischem Polizeigesetz, oder?
Zitat (von icondelta):
Person A ist rechtlich ein bisschen fit
Und wer fragt jetzt hier?
Zitat (von icondelta):
Er hat die Weiterfahrt untersagt und dürfte nicht mehr Autofahren.
Es geht doch weiter... wie kamen denn ABCD nach Hause? Mit Eskalation?

Meine Antworten:
zu 1. Es wurde doch nur Urin getestet, oder? Aber eine Blutentnahme wäre rechtlich drin gewesen, zumal die *Fahnder* ihre Entscheidung sicher auch begründet hätten.
zu 2. Nein. A wurde informiert und nicht gezwungen, oder?
zu 3. Für die Polizisten gut. Falls sie Fahnder waren, auch gut.
Zitat (von icondelta):
vermutlich haben sie gerade eine neue Kontrolle gesucht.
Bist du wegen deiner Pollenallergie auf diese Idee gekommen? Vermutlich wars bequem, weil A und das Auto schon stand.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4463 Beiträge, 735x hilfreich)

Zitat (von icondelta):
Person A sagt "ich habe eine Pollenallergie, habe den ganzen Tag gearbeitet und trage Kontaktlinsen.


Um 22 Uhr gibt es kaum Pollen, sie sollten sich über die Pollenzeiten besser informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icondelta
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Um 22 Uhr gibt es kaum Pollen, sie sollten sich über die Pollenzeiten besser informieren.


(Beleidigung editiert)

-- Editiert von Moderator am 13.06.2021 18:13

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Um 22 Uhr gibt es kaum Pollen, sie sollten sich über die Pollenzeiten besser informieren.

Tja, auch Ausreden haben ein MHD ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Wie dem auch sei:
Der Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben ist abgeschafft. Die Polizei darf alleine eine Blutentnahme anordnen. Dafür braucht sie einen Grund. Und wie man hier sieht, findet ein Polizist immer einen Grund, wenn er einen Grund finden will.
Von daher war hier alles noch im grünen Bereich.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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