Verkehrsunfall (Opfer), jetzt Vorwurf Versicherungsbetrüger

16. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
holla123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkehrsunfall (Opfer), jetzt Vorwurf Versicherungsbetrüger

Ich hatte vor kurzer Zeit einen Verkehrsunfall. Die Polizei hat ermittelt und festgestellt, dass ich nicht der Unfallverursacher bin.
Einige Wochen später wurde mein Fahrzeug von einer neutralen Person begutachtet. Am selbigen Tag kam der Unfallverursacher vorbei und beleidigte mich. Außerdem warf er mir Versicherungsbetrug vor.
Und dann hat er auch noch den Nachbarn erzählt, dass ich ein Versicherungsbetrüger sei.

1A Verleumdung, Beleidigung und ich sehe hier auch eine Bedrohung seitens der Nachbarn die mir sagten ich sollte aufpassen was ich mache.

Ich habe schon Strafanzeige gestellt.

Wie geht so eine Geschichte jetzt weiter? ich bin in keinster Weise für rechtliche Dinge versichert. Wer könnte Recht bekommen? Ich habe noch nie im Leben etwas illegales gemacht und denke auch in Zukunft nicht dran. Dieser Nachbar versucht das Leben meiner Familie und mir zu zerstören!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
auch eine Bedrohung seitens der Nachbarn die mir sagten ich sollte aufpassen was ich mache.


Nein, eine Bedrohung im Sinne des § 241 StGB liegt Ihre Schilderungen zu Folge in keinster Weise vor. Es wurde Ihnen schließlich kein Verbrechen angedrohnt.

Alleine die Aussage, dass Sie aufpassen sollen, was Sie machen ist nicht strafbar. Nicht einmal der Tatbestand einer Nötigung nach § 240 StGB ist hier erfüllt.


Zitat:
Verleumdung, Beleidigung


Hier dürfte eher eine üble Nachrede nach § 186 StGB vorliegen.


Zitat:
Wie geht so eine Geschichte jetzt weiter?


Sie können Strafanzeige wegen Beleidiung und übler Nachrede gegen den Nachbarn stellen.


Zitat:
Wer könnte Recht bekommen?


Was den Unfall angeht: Dazu müsste man eine Glaskugel haben, jedoch wurde ja anscheinend bereits ermittelt, dass Sie nicht schuld waren, was schon mal positiv ist.

Was die Beleidiung und üble Nachrede angeht: Das ist für Sie eine ziemlich sichere Kiste, sofern das auch die anderen Nachbarn, gegenüber denen sich der Nachbar entsprechend geäußert hat, bezeugen können.
Jedoch ist es auch möglich, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels öffentlichen Interesses einstellt und Sie auf den Weg der Privatklage verweist. Dies ist bei solchen Nachbarschaftskriegen eher die Regel als die Ausnahme. Vor allem wenn der Nachbar nicht wesentlich vorbelastet ist.


Grüße
PP

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