Verlegung Untersuchungshaft.

15. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Angel1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verlegung Untersuchungshaft.

Hallo zusammen, Mein Ehemann Würde letzte Woche verhaftet in Augsburg Verdacht auf Handel BTMG. Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen aber der Vorwurf steht im raum. Nun sitzt er in U-Haft in Kempten. Wir haben 2 kleine Kinder und ich habe 8 schrauben in der Wirbelsäule der Autofahrt dort hin ist einfach 3 std. Ich kann so lange nicht fahren und für 45 min Besuch wirklich sehr weit. Kann ich beantragen das er verlegt wird? Es ist doch auch wichtig das Häftlinge der Bezug zur Familie behält. Aber wie soll ich das machen. Ich weiß noch nichts. Sein Anwalt wartet selbst noch auf die Akte. Aber es ist Samstag abend und ich kann sein Anwalt jetzt nicht anrufen. Ich danke im voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du kannst gar keine Anträge stellen, bzw. sie müssen erfolglos sein. Und der Mann hat ja einen Anwalt. Der kümmert sich auch um sowas. Deshalb nur ein paar grundsätzliche Ausführungen. Überstellung/Verlegung erfolgt normalerweise auf Antrag der Ermittlungsbehörde/der JVA. Kann verschiedene Gründe haben, z.B. gesundheitliche, oder aber Mittäter sollen getrennt gehalten werden, was wir häufig bei BTM-Geschichten haben. Es kann also sein, wenn er in Augsburg verhaftet worden ist, dass er schon gezielt in eine andere JVA kam.

Vieles lässt sich doch schon aus dem Haftbefehl schliessen. Verdunklungsgefahr, Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr? Da weiss man doch in etwa, wo man steht, verfahrenstechnisch. Und wenn der Anwalt auch keine Akte hat, den HB hat er.

Und - ein Anspruch auf Verlegung besteht nicht. Der Inhaftierte hat lediglich einen Anspruch auf eine Entscheidung, die ermessensfehlerfrei sein muss.

Noch ein zustäzlicher Hinweis: wenn Du so gar nichts weisst, dann kann es auch sein, dass Dein Mann seinen Anwalt angewiesen hat, Dir nicht alles zu erzählen. Das musst Du respektieren. Ich komme darauf, weil der Anwalt eben schon aus dem HB vieles schließen kann und es Dir vielleicht gar nicht erzählen darf, oder aber anders berichten soll. Auch das solltest Du bedenken.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 15.11.2015 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Angel1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein er hat sein Anwalt die Freigabe bereits erteilt. Laut HB gemeinschaftliches Handel-
treiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mittäter. Seine Anwälte sind verschiedene Personen der einer eher Optimistisch und sagt ich soll noch nichts unternehmen zwecks Mietvertrag kündigen usw. Ich soll erst mal warten bis er die Akte hat. Seine Anwältin hingegen gibt mir das Gefühl alles sei hoffnungslos. Sagt aber direkte Beweise liegen nicht vor. Er War zwar dort aber an sein Person würde nichts gefunden. Er sagte aus das der andere ein bekannter ist den er mitgenommen hat. Da er geschäftlich nach München musste. Mein mann hat keine Vorstrafen und hat auch bereits zugegeben das er gelegentlich Kokain nimmt um den stress seine Arbeit stand zuhalten und wach zubleiben er hat einen sehr gute Position und sehr viel Verantwortung studierte bwl und ist gut situiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wieso hat er mehrere Anwälte? Alles etwas merkwürdig. Und meine Vermutung, dass er aus gutem Grund soweit weg in U-Haft sitzt, das hat sich ja jetzt bestätigt.

Aber bei den vielen Anwälten, die er offensichtlich hat, da ist doch kein Problem da, oder?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

wirdwerden hat das meiste schon gesagt. Mit den vorliegenden Informationen kann man nicht wissen, ob er ganz gezielt in eine weiter entfernte JVA verbracht wurde, wegen Tätertrennung/Verdunkelungsgefahr oder ob er evtl. sowiso verlegt werden wird, weil die StA Augsburg gar nicht die ermittelnde StA ist, sondern eine andere. Da gibt es so viele Gründe und Möglichkeiten.

Wenn die Anwälte auch nur eine kleine Chance sehen, dass am Ende eine Bewährungsstrafe rauskommt, werden sie sicherlich relativ zeitnah Haftprüfung beantragen [§§ 116 ff. StPO ]

Zitat:

Ich kann mir das überhaupt nicht vorstellen


Naja, für Untersuchungshaft braucht es einen dringenden Tatverdacht (und einen der Haftgründe aus §§ 112 , 112a StPO )

Zitat:
Es ist doch auch wichtig das Häftlinge der Bezug zur Familie behält.


Wenn er keine Bewährung bekommt, also nach der Verhandlung in Strafhaft übergeht, wird er auch "heimatnah" verlegt werden, wenn er das will. U-Haft dauert ja nicht ewig. Grds. max. 6 Monate, darüber hinaus nur unter besonderen Voraussetzungen auf Anordnung des Oberlandesgerichts, oder wenn gegen das erste Urteil Rechtsmittel eingelegt werden und die Haftgründe fortbestehen.

Zitat:
für 45 min Besuch wirklich sehr weit. Kann ich beantragen das er verlegt wird?


Nein, wie wirdwerden richtig sage, können Sie überhaupt nichts beantragen, sondern nur er, bzw. sein Anwalt. Er könnte z.B. Sonderbesuch beantragen, so dass die Besuchszeit von 45 Minuten auf 90 ausgedehnt wird. Auf was sind die 45 Minuten denn bezogen? 45 Minuten pro Woche? Gesetzlich steht näml. nur 1 Stunde pro Monat zu. Wenn es 45 Minuten pro Woche sind, kann man auch überlegen, ob man nur alle 2 Wochen fährt und dann 90 Minuten bleibt. Mit Absprache der JVA ist das möglich. Oder eben wie gesagt Antrag auf Sonderbesuch. Aber beantragen muß er das alles selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wieso hat er mehrere Anwälte?


Why not? Frau Zschäpe hat ja aktuell auch 5... ;)

4 Augen sehen mehr als 2 und wenn er es sich leisten kann, aufgrund dessen, dass er gut situiert ist, warum soll er dann nicht 2 Anwälte (es scheinen ja 2 zu sein) beschäftigen? Möglicherweise seinen "Hausanwalt" aus der Heimatstadt und einen aus Augsburg, der mal schnell für eine Besprechung in die JVA kommen kann, weil er halt vor Ort ist. Ist nicht so ungewöhnlich, bei Beschuldigten die "fern von Zuhause" einsitzen und es sich leisten können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Streetworker: im Prinzip hast Du recht. Nur, in so einer Situation kommt dann ganz schnell das Zollamt, die Konten werden gesperrt. Und das Geld scheint ja knapp zu werden. Sonst würde die TE doch nicht überlegen, die Wohnung aufzugeben. Passt doch hinten und vorne nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Angel1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anwalt in Augsburg würde mein mann zugeteilt vom Gericht aber bevor ich das wusste sagte mir der Beamter der mein mann verhaftet hat, ich soll ihn ein Anwalt besorgen. Deshalb hat er 2 Anwälte. Er sitzt in Kempten verhaftung in Augsburg. Er Beamter sagte das es sehr schwierig bei meinem Mann da er nirgendwo aufgefallen ist. Der Andere würde schon länger observiert und da sei es klar, aber bei meinem Mann ist das ganze gar nicht klar! Ermittlungen laufen von der Augsburger Polizei deshalb ist er dort unten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
aber bei meinem Mann ist das ganze gar nicht klar! Ermittlungen laufen


Ja, und die wird man halt erst mal abwarten müssen und kann dann -je nach dem was die ergeben- wie gesagt einen Antrag auf Haftprüfung stellen. Wenn sich der dringende Tatverdacht nicht aufrechterhalten läßt, wäre er zu entlassen und könnte dann "draussen" abwarten ob offiziell Anklage erhoben wird (es also zu einem Gerichtsverfahren mit ihm als Angeklagten kommt) oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Angel1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb428293-12):
Der Anwalt in Augsburg würde mein mann zugeteilt vom Gericht aber bevor ich das wusste sagte mir der Beamter der mein mann verhaftet hat, ich soll ihn ein Anwalt besorgen. Deshalb hat er 2 Anwälte. Er sitzt in Kempten verhaftung in Augsburg. Er Beamter sagte das es sehr schwierig bei meinem Mann da er nirgendwo aufgefallen ist. Der Andere würde schon länger observiert und da sei es klar, aber bei meinem Mann ist das ganze gar nicht klar! Ermittlungen laufen von der Augsburger Polizei deshalb ist er dort unten.

Unsere Haus aufgeben möchte ich nur weil ich es hier nicht aushalten kann. Ich habe seit Dienstag nicht geschlafen noch gegessen unsere Kinder leiden extrem darunter das ihr Papa sich nicht meldet. Sie sind es gewohnt das Papa oft weg ist, aber sie telefonieren täglich wenn nicht mehr mals am tag. Dieser ganze Situation ist kaum auszuhalten. Meine Eltern gehen jetzt zurück nach Amerika und ich bin dann alleine hier in Deutschland. Seine Eltern bezahlen den Anwälten.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Angel1981
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke euch allen für eure hilfreichen Tips und Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Gut, jetzt wissen wir etwas mehr. Offensichtlich ist er in die entfernte JVA gekommen, weil in der näheren ein Mittäter sitzt. Das macht Sinn, ich hab mir sowas gedacht.

Auch wenn er näher einsäße, würde das das Problem der Kinder mit den Telefonaten nicht lösen. Stell die Kids einfach mal darauf ein, dass es im Augenblick eben nicht geht. Klammere Dich nicht an irgendwelche Aussagen von irgendwelchen Polizisten. Die waren bei der Verhaftung nur Volltreckungsbehörde. Hatten mit Sicherheit nicht die komplette Akte da.

Ich kann nur dringend empfehlen, einfach abzuwarten, was die Anwälte tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

kurz noch etwas zur aktuellen Sitiation in Südbayern hinsichtlich der JVA-Zuweisungen von Personen in Untersuchungshaft:

Derzeit sind die JVA'en, die Untersuchungshaft vollziehen, inbesondere im Süden Bayerns heillos überfüllt. Das liegt nicht zuletzt an den vermehrten Aufgriffen von Schleusern, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben und daher regelmäßig in fast all solchen Fällen Untersuchungshaft angeordnet wird. Daher ist die früher gängige Praxis, die Person in die dem Wohnort nächstgelegene Untersuchungshaftanstalt zuzuweisen, praktisch nicht mehr möglich und es wird dorthin zugewiesen, wo gerade ein Platz frei ist.

Zitat:
der Autofahrt dort hin ist einfach 3 std


Das ist nun aber sehr übertrieben. In 3 Stunden kommt man mit dem Auto von Augsburg aus bis nach Mannheim. ;) Mit dem Auto fährt man von Augsburg nach Kempten ca. 1 Stunde und mit dem Zug ebenfalls.
Im rechtliche Sinne ist das auf jeden Fall noch im Rahmen des Zumutbaren. Ein darauf gestützer Antrag auf Verlegung, inbesondere angesichts der aktuellen Situation im Bezug auf freie Untersuchungshaftplätze, wäre mit höchster Wahrscheinlichkeit aussichtslos.

Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb428312-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht mir nur um meine Gesundheitlichen Position. Den 3 std Autofahrt ist extrem schmerzhaft ich bin nicht in der lage so lange in diese Position zu sitzen. Wenn der JVA Bayern so überfüllt ist, wäre es dich erdenklichen ihn doch zu verlegen. Aber ich spreche morgen mit den Anwälten, wenn ich Glück habe liegt die Akte nun vor und ich erfahre was die nächsten Schritte sein werden und wie es derzeit aussieht. Dennoch Danke ich für alle Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Zitat:
Es geht mir nur um meine Gesundheitlichen Position. Den 3 std Autofahrt ist extrem schmerzhaft ich bin nicht in der lage so lange in diese Position zu sitzen. Wenn der JVA Bayern so überfüllt ist, wäre es dich erdenklichen ihn doch zu verlegen. Aber ich spreche morgen mit den Anwälten, wenn ich Glück habe liegt die Akte nun vor und ich erfahre was die nächsten Schritte sein werden und wie es derzeit aussieht. Dennoch Danke ich für alle Antworten.


Entschuldigung, aber lesen Sie eigentlich, was ich geschrieben habe?

1. Es sind keine 3 Stunden einfache Autofahrt von Augsburg nach Kempten. :augenroll:
2. Wenn die Jusitzvollzugsanstalten in Bayern überfüllt sind und jeder Haftplatz händeringend gesucht wird, spricht das absolut gegen eine Verlegung auf Wunsch des Betroffenen. Da brät man dann erst recht keine Sonderwürste.
3. Ihre "gesundheitliche Position" ist hier leider praktisch irrelevant.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb428312-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir kommen aus Heidelberg nicht aus Augsburg.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

das war mir nicht bekannt. Es liest sich nämlich so, als kämen Sie aus Augsburg.

Dann ist das Ganze natürlich schon ein Stück weg. Dennoch wird es mit einer Verlegung schwierig, da man wahrscheinlich zum Landgericht Augsburg oder einem dortigen Amtsgericht anklagen wird.

Dennoch möchte ich mich in diesem Kontext bei Ihnen entschuldigen, falls ich missverständlicherweise einen scharfen Ton angesetzt habe. Aber trotzdem ist es hier leider so, dass oft auch beratungsresistente Leute hier anwesend sind, mit denen mann etwas deutlicher werden muss.


Grüße
PP

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb428312-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung angenommen das verstehe ich natürlich ich habe auch nicht erwähnt dass wir gut 300 km Nordliche von kempten wohnen. Wie bereits erwähnt ich muss nur, wenn ich Glück habe; dieser Nacht aushalten und morgen abend weiß ich mehr und was die nächsten Schritte sind. Drückt uns die Daumen. Das sich das alles aufklärt und ich endlich wieder atmen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Da kommt ja jetzt noch was dazu. Das Ermittlungsverfahren wird in Bayern geführt, Heidelberg liegt in einem anderen Land, nämlich in BW.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Richtig und eine Verlegung eines Untersuchungsgefangenen vom "zuständigen" Bundesland in ein anderes Bundesland kommt afaik äußerst selten vor.

Ansonsten kann ich auch nur dazu raten, erst mal ruhig zu bleiben und keine Überstürzten Schritte zu unterhehmen. Warum wollen Sie denn das Haus aufgeben? Wo wollen Sie denn hinziehen? Vielleicht ist er in ein paar Tagen/Wochen schon wieder draussen und kann dann -wie ich schon sagte- draussen darauf warten, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder nicht.

Was telefonieren mit den Kids angeht, kann er doch eine Telefonerlaubnis beantragen. Wie oft und wie lange er dann telefonieren darf, ist Sache der JVA (allzu oft ist es sicher nicht, aber besser als gar nichts). In unserer JVA hier ist -bei U-Haft- 2 mal pro Woche je max. eine 1/2 Std. gestattet.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb428312-74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich weiß immer noch nichts. Die Staatsanwältin hats sich geändert und muss sich erst in den Fall rein lesen. Seine Anwälte haben immer noch nicht seine Akte. Dauert das immer so lange???

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ja, natürlich. In Haftsachen haben die Ermittlungen absoluten Vorrang. Die müssen im Interesse des Inhaftierten zügig durchgezogen werden. Dann kann es sein, dass die Akte zur Zeit unterwegs ist. Und, es kann sein, dass der Anwalt die Akte erst nach Abschluss der Ermittlungen bekommt. Und last but not least: rechne doch mal. Am Dienstag festgenommen, am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt. Ist die Akte frühestens am Donnerstag wieder bei der Staatsanwaltschaft. Der Antrag auf Akteneinsicht dürfte dann auch am Donnerstag bei der StA eingegangen sein. Dann von der Poststelle zur Geschäftsstelle, von dort zur Staatsanwältin. Da kann doch noch gar nichts passiert sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.023 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen