Hallo leibe Forumsmitglieder.
Ich habe eine Frage, und zwar wurde bei uns in der Firma vor mehr als 6 Monaten ein Lohnzettel vom Geschäftsführer entwendet, kopiert und ausgehangen (für alle sichtbar).
Daraufhin beteiligte sich die woche darauf sofort die Kriminalpolizei und nahm von allen Mitarbeitern FIngerabdrücke.
Und jetzt, mind. 6 Monate danach bekomm ich auf einmal eine Vorladung mit dem titel "Verdacht auf verletzung des Briefgeheimnisses"....
Was soll das jetzt? Was kommt hier auf mich zu? Und vorallem wird das zur schau stellen des Lohnzettels ja noch härter Bestraft als das blose "lesen" des Briefes, oder?
Habe mit der Sache nichts zu tun, aber ohne Grund wird einem das ja nicht vorgeworfen.
Vielen Dank im Vorraus!
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Verletzung Briefgeheimniss + vervielfältigung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Habe mit der Sache nichts zu tun, aber ohne Grund wird einem das ja nicht vorgeworfen.
Der Satz hat einen gewissen Witz.
Es werden
1. Deine Fingeraufdrücke draus dein
2. Ein Schuss ins Blaue
Musst du wissen :-)
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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"
Oh mann. Naja wirst Du ja sehen. Kannst Dich schonmal nach nem neuen Job umsehen...
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"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"
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Na aber die Fingerabdrücke oder allgemeinen ermittlungen fanden ja schon vor nem guten halben Jahr statt,
is das denn normal das die Auswertung derart lange dauert?!
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Bei der Wichtigkeit des Falles hätte man die GSG9 erwartet ?
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"30 Jahre ohne Fernsehen überlebt - jetzt zahle ich doch"
Danke für die Qualitativ hochwertige Antwort,
woher soll ich als Laihe denn wissen das solche Ermittlungen so lang dauern können?
Eine normale Antwort wäre mir lieber als irgend ein Schwachsinn von wegen GSG9...
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is das denn normal das die Auswertung derart lange dauert?!
Das kann Ihnen eigentlich ziemlich egal sein - es ist noch nicht verjährt, und darauf kommt es an.
Was soll das jetzt? Was kommt hier auf mich zu? Und vorallem wird das zur schau stellen des Lohnzettels ja noch härter Bestraft als das blose "lesen" des Briefes, oder?
Zunächst mal stellt der § 202 StGB
bloß darauf ab, daß man fremde Briefe öffnet. Was man danach damit macht, ist relativ egal. Und was auf Sie zukommt, hängt wesentlich davon ab, ob man Sie für schuldig befindet. Wenn Sie nichts damit zu tun haben, können Ihre Fingerabdrücke ja da auch nicht drauf sein und Sie können sich entspannt zurücklehnen. Und übrigens müssen Sie auch nicht zu der Vernehmung gehen, wenn Sie nicht wollen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke für die tolle Antwort!
Man macht sich halt so seine Gedanken ob meine Fingerabdrücke irgendwo in der Nähe gelandet sind oder so, dass man falsch verdächtigt wird...
Zumal ich ja auch noch in der Schicht war als die "tat" passierte und da eh schon im engeren Kreise der Verdächtigen stand...
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quote:
bekomm ich auf einmal eine Vorladung
Als Beschuldigter oder als Zeuge? Das müßte darauf ja auch stehen.
Auf der Kopie selbst können natürlich deine Fingerabdrücke sein - wenn sie öffentlich ausgehängt wurde, könntest du sie ja angefaßt haben. Wenn deine Abdrücke natürlich auf dem Original sind...
-- Editiert TheCat am 27.12.2013 12:00
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