Verletzung der Unterhaltspflicht / Insolvenz

26. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
gudi2811
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verletzung der Unterhaltspflicht / Insolvenz

Hallo zusammen,

ich habe Ende 2009 für einen kurzen Zeitraum keinen Unterhalt gezahlt, obwohl ich Einkünfte hatte. Dies geschah in Absprache mit dem Jugendamt um eine Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Es wurde auch ein Verfahren der Staatsanwaltschaft eröffnet, dieses jedoch wieder eingestellt da ich ab 04/2010 angefangen habe die Rückstände an das Jugendamt abzuzahlen.

Leider kam es dann im Herbst 2010 zu einem weiteren Urteil bezüglich meiner Scheidung in dem Nachzahlungen in knapper Höhe von 15000 € gezahlt werden sollten.

Da ich diesen Betrag nicht auch noch abzahlen konnte habe ich den Weg zur Verbraucherhilfe genommen, mit dem Ergebnis das ich in die Privatinsolvenz gegangen bin.

Ab 12/2010 habe ich somit keine Zahlungen mehr an das Jugendamt getätigt, da die Insolvenzordnung eine Bevorteilung von Gläubigern verbietet und daraus eine Ablehnung des Insolvenzverfahrens entstanden wäre.

Jetzt ist das Problem das die Staatsanwaltschaft wieder ein Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eröffnet hat.

Für mich ist das ganze Zweispältig, einerseits besagt die InsO das kein Gläubiger bevorteilt werden darf, andererseits ist die Verletzung der Unterhaltspflicht ein Straftatbestand ???? Wie verhält man sich in diesem Fall richtig ?

Es gibt ja auch ein BGH Urteil vom 23.5.2005 in dem gesagt wird das :
Den Unterhaltsschuldner trifft grundsätzlich eine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt seiner minderjährigen Kinder dadurch sicherzustellen, daß ihm Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten eingeräumt wird. Das gilt nur dann nicht, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände vorträgt und ggf. beweist, die eine solche Obliegenheit im Einzelfall als unzumutbar darstellen.

Durch das Insolvenzverfahren bin ich jetzt in der Lage meinen Kindesunterhalt regelmäßig und in voller Höhe zu zahlen, so wie ich es vor 09/2009 und nach 04/2010 stets gemacht habe.

Wer kann mir weiterhelfen, die mündliche Verhandlung ist leider schon am 1.6.11


Vielen Dank im vorraus....

Carsten

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