Guten Tag
Ich bin letztes Jahr bei dem ********************** gewesen.
Dort hatte ich ein Lavendelduschgel
von *********** vor die Kasse gelegt.
Ich hatte mich dann aber entschieden es nicht zu kaufen.
Ich legte es zurueck aber nicht in die Kosmetikabteilung.
Eine Mitarbeiterin namens *********** eilte mir nach weil sie geglaubt hatte ich haette das Gel gestohlen und sie pruefte nicht mal nach ob ihre Behaptung stimmt ich sagte ihr ich hatte es nicht gestohlen.Sie sagt erst o.k und gab 3 Wochen lang in ********************** keinen Ton von sich.
Am 22 Dezember 2020 teilt sie mit dass Sie mir Hausverbot gegeben hat und ich mir aber die Produkte nehmen koennte.Dann wurde diese Frau auch noch frech und unverschaemt das ich doch das Produkt gestohlen haette.
Diese ********************** wird von der Marktleitung in Schutz genommen
dass wenn sie glaubt das das rechtens ist das ich das Hausverbot bekommen haette.
Das Hausverbot von ********************** besteht seit einem Jahr..Ich finde das wirklich ungeheuerlich und ich wollte fragen ob ich ********************** wegen Verleumdnung des Diebstahls anzeigen kann.
-- Editiert von Moderator am 14.07.2020 19:41
-- Editiert von Moderator am 16.07.2020 16:42
-- Thema wurde verschoben am 16.07.2020 16:42
Verleumdnung des Diebstahls und Hausverbot
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Irgendwie hab ich das Gefühl, als ob das nur die halbe Story ist. Also du bist an der Kasse, hast die entsprechende Ware bereits auf das Kassenband gelegt, möchtest die Ware dann aber doch nicht und läufst damit zurück in den Supermarkt und stellst es irgendwo ab? Warum sollte die Kassiererin überhaupt auf die Idee eines Diebstahls kommen? Die Story bzw. das Verhalten ergibt für mich nicht wirklich einen Sinn.
Bei der Anzeige wg Verleumdung wird wohl Aussage gegen Aussage stehen, würde die Kassierieren deine Story denn auch so wiedergeben? Dann wären die Chancen sicher gut für dich.
-- Editiert von crofan am 14.07.2020 21:33
-- Editiert von crofan am 14.07.2020 21:43
Wenn man sich mit dem Hausverbot nicht abfinden will, wird man dagegen klagen müssen.
ZitatDas Hausverbot von ********************** besteht seit einem Jahr :
Und wie lange geht das Hausverbot insgesamt?
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Zitatdass Sie mir Hausverbot gegeben hat und ich mir aber die Produkte nehmen koennte. :
Muss man das verstehen?
Zitatwegen Verleumdnung :
Die Frage wäre, ob die Aussprache eines Hausverbots dir gegenüber überhaupt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Denn eine "Verbreitung" einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung liegt nicht vor, wenn man diese lediglich gegenüber dem Betreffenden kundtut.
Sie haben seit einem Jahr Hausverbot obwohl es gar nicht begründet ist?
Die Frage wäre, ob die Aussprache eines Hausverbots dir gegenüber überhaupt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Nein, da man niemand bei sich selber verleumden kann. Doch auch bei einer glasklar erwiesenen Verleumdung wäre inzwischen die Frist für einen Strafantrag abgelaufen...
ZitatDie Frage wäre, ob die Aussprache eines Hausverbots dir gegenüber überhaupt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Denn eine "Verbreitung" einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung liegt nicht vor, wenn man diese lediglich gegenüber dem Betreffenden kundtut. :
Es soll wohl um die Behauptung des Diebstahls gehen, die anscheinend ggü. der Marktleitung geäußert wurde.
Aber wie auch immer.... Strafantragsfrist.
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