Verleumdnung des Diebstahls und Hausverbot

14. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Romanita12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdnung des Diebstahls und Hausverbot

Guten Tag
Ich bin letztes Jahr bei dem ********************** gewesen.
Dort hatte ich ein Lavendelduschgel
von *********** vor die Kasse gelegt.
Ich hatte mich dann aber entschieden es nicht zu kaufen.
Ich legte es zurueck aber nicht in die Kosmetikabteilung.
Eine Mitarbeiterin namens *********** eilte mir nach weil sie geglaubt hatte ich haette das Gel gestohlen und sie pruefte nicht mal nach ob ihre Behaptung stimmt ich sagte ihr ich hatte es nicht gestohlen.Sie sagt erst o.k und gab 3 Wochen lang in ********************** keinen Ton von sich.
Am 22 Dezember 2020 teilt sie mit dass Sie mir Hausverbot gegeben hat und ich mir aber die Produkte nehmen koennte.Dann wurde diese Frau auch noch frech und unverschaemt das ich doch das Produkt gestohlen haette.
Diese ********************** wird von der Marktleitung in Schutz genommen
dass wenn sie glaubt das das rechtens ist das ich das Hausverbot bekommen haette.
Das Hausverbot von ********************** besteht seit einem Jahr..Ich finde das wirklich ungeheuerlich und ich wollte fragen ob ich ********************** wegen Verleumdnung des Diebstahls anzeigen kann.

-- Editiert von Moderator am 14.07.2020 19:41

-- Editiert von Moderator am 16.07.2020 16:42

-- Thema wurde verschoben am 16.07.2020 16:42

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ryan
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 35x hilfreich)

Irgendwie hab ich das Gefühl, als ob das nur die halbe Story ist. Also du bist an der Kasse, hast die entsprechende Ware bereits auf das Kassenband gelegt, möchtest die Ware dann aber doch nicht und läufst damit zurück in den Supermarkt und stellst es irgendwo ab? Warum sollte die Kassiererin überhaupt auf die Idee eines Diebstahls kommen? Die Story bzw. das Verhalten ergibt für mich nicht wirklich einen Sinn.

Bei der Anzeige wg Verleumdung wird wohl Aussage gegen Aussage stehen, würde die Kassierieren deine Story denn auch so wiedergeben? Dann wären die Chancen sicher gut für dich.


-- Editiert von crofan am 14.07.2020 21:33

-- Editiert von crofan am 14.07.2020 21:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn man sich mit dem Hausverbot nicht abfinden will, wird man dagegen klagen müssen.



Zitat (von Romanita12):
Das Hausverbot von ********************** besteht seit einem Jahr

Und wie lange geht das Hausverbot insgesamt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Romanita12):
dass Sie mir Hausverbot gegeben hat und ich mir aber die Produkte nehmen koennte.


Muss man das verstehen?

Zitat (von Romanita12):
wegen Verleumdnung


Die Frage wäre, ob die Aussprache eines Hausverbots dir gegenüber überhaupt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Denn eine "Verbreitung" einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung liegt nicht vor, wenn man diese lediglich gegenüber dem Betreffenden kundtut.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Sie haben seit einem Jahr Hausverbot obwohl es gar nicht begründet ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Die Frage wäre, ob die Aussprache eines Hausverbots dir gegenüber überhaupt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Nein, da man niemand bei sich selber verleumden kann. Doch auch bei einer glasklar erwiesenen Verleumdung wäre inzwischen die Frist für einen Strafantrag abgelaufen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Die Frage wäre, ob die Aussprache eines Hausverbots dir gegenüber überhaupt den Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Denn eine "Verbreitung" einer ehrverletzenden Tatsachenbehauptung liegt nicht vor, wenn man diese lediglich gegenüber dem Betreffenden kundtut.


Es soll wohl um die Behauptung des Diebstahls gehen, die anscheinend ggü. der Marktleitung geäußert wurde.

Aber wie auch immer.... Strafantragsfrist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.224 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen