Verleumdung / Bedrohung???

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
decade85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung / Bedrohung???

Hallo,

Bekannte von mir haben ein dringendes Problem:

Sie veranstalten ein Konzert. An dem selben Termin findet auch ein Konzert mit ähnlicher Musik statt. Die Anhänger des anderen Konzerts haben sich über die konkurrierende Veranstaltung in einem Internet-Forum aufgeregt. Soweit ja ok.

Doch jetzt hat das ganze eine neue Qualität erreicht. Irgendjemand hat die Namen der beiden Veranstalter herausgefunden und sie in dem Forum veröffentlicht. DArauf hin kamen Beiträge wie "den sollten wir mal nen besuch abstatten" und Ähnliches.

Die beiden Veranstalter fühlen sich nun wirklich bedroht, vor allem da es noch zwei Wochen sind bis zur Veranstaltung und jeden Tag neue Einträge im Forum gepostet werden und der Ton immer schärfer wird.

Meine Frage: Kann man irgendwas dagegen tun und Anzeige erstatten?

Vielen Dank für die ANtworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

"dem sollten wir einen Besuch abstatten" erfüllt keinen Straftatbestand. Zu Ihrer Information: Bedrohung heißt, jemandem ein Verbrechen anzudrohen, z. B. also seine Ermordung. "Besuch" ist kein Verbrechen...

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
decade85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort.

Einen Besuch abstatten ist aber hier nicht wörtlich zu nehmen, sondern m.E. eher eine Aufforderung die beiden massiv unter Druck zu setzen. Das Konkurenzkonzert wird von Mitgliedern der autonomen Szene veranstaltet.

Es muss doch nicht erst was schlimmes passieren, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

der Tatbestand ist nicht erfüllt - fertig! Wenn Sie mir nicht glauben, gehen Sie zur Polizei und versuchen, eine Anzeige zu erstatten - dann kriegen Sie die Info von der Staatsmacht selber...

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
decade85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe gerade noch mal ins Forum geschaut und da dieses Zitat eines Nutzers gefunden:

"Tja...dann müssen wir leider deren Konzert platt hauen...ich bring Knüppel, wer holt Benzin? "

Also das ist doch nun wirklich kein Spass mehr, oder??

Danke für weitere Antworten!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

na ja, die Androhung einer Brandstiftung würde den Tatbestand schon erfüllen. Aber da müßte dann auch erstmal der Nutzer ausfindig gemacht werden...Gibt es da keine Moderation, die sowas löscht?
Im übrigen kann die Polizei vorbeugend bei dem Konzert präsent sein - in diesem Sinne wäre eine Information der Polizei natürlich sinnvoll.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
decade85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

natürlich glaube ich Ihnen, gar keine Frage. Hatte nur Angst, dass das mit dem "Besuch abstatten" nicht richtig rüberkam.

Muss man erst zum Anwalt oder könnte man zuerst mal zur Polizei und das da besprechen. Würde ein solcher Einsatz dann Geld kosten?

Vielen Dank nochmals für die Antwort

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

wozu ein Anwalt? Sie scheinen mir intelligent genug, Ihr Anliegen zu vertreten. Und Geld dürfte der Einsatz auch nicht kosten. Er dient der Vorbeugung von Straftaten, wie bei Fußballspielen oder Demonstrationen. Allerdings kann es natürlich sein, daß man das nicht so ernst nimmt wie Sie und den Schutz der Veranstaltung verweigert, nach dem Motto: "Sie können ja anrufen, wenn was ist!" - dagegen können Sie dann nichts machen.

Gruß vom mümmel

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