Verleumdung - Motorrad beschädigt

26. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
msn552837-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung - Motorrad beschädigt

Hallo zusammen,

ich habe eine Vorladung durch die Polizei erhalten als Zeuge. Geschädigter soll unbekannt sein und das Delikt die Verleumdung.

Kurz zum Hergang: Ich und meine Frau parken unsere Motorräder neben einer Durchfahrt. Es passen nur zwei Maschinen neben einander, sonst steht man in der Feuerwehrdurchfahrt. Plötzlich taucht ein Mofa eines Nachbarn neben der Maschine meiner Frau dicht geparkt auf. Das über mehrere Tage immer wieder, wir haben das Kopfschüttelnd beobachtet und hatten Sorge (ihre Maschine ist gerade neu gekauft, vorher stand da ihre alte). Nun kam es so wie vermutet, am Abend haben wir die Maschinen geputzt und eingepackt und am nächsten morgen sehe ich auf dem Weg zur Arbeit, dass ihr Spiegel aus der zerrissenen Plane rausschaut und einen kleinen Kratzer hat. Der Nachbar muss kurz vor mir los sein. Wir sind fest davon überzeugt, dass er mit seinen Spanngurten den Schaden verursachte. Es ist kein großer Schaden, dennoch ärgerlich. Eine Plane 100€, ein Spiegel ca 60–100€ (sie noch Azubi). Eine Woche später war der wieder da und ich habe ihm einen Zettel unter die Plane an sein Moped vorsichtig geklebt.

„Sie haben meinen Spiegel und meine Plane beschädigt. Gern spreche ich mit ihnen darüber [meine Telefonnummer]. Bitte nehmen sie Rücksicht, mein Motorrad war sehr teuer. Für mögliche Schäden ihrerseits haben wir ihr Kennzeichen."

Er hatte mich am selben Tag auch zurückgerufen mit den Worten was ich mir erlaube und ich habe ihm nichts anzukleben. Er gehe immer vorsichtig um usw. Ich blieb die meiste Zeit ruhig, kam kaum zu Wort und habe ihm gesagt, dass er von uns bitte Abstand nehmen soll und das ich überzeugt bin, dass er es war. Ende. Ich bin weder laut noch aggressiv geworden.

Wir kennen diesen Menschen weder namentlich noch sonst wie, genau so umgekehrt. Nur die Nummernschilder der Maschinen sind zu sehen und inzwischen wissen wir im welchen Haus er wohnt.

Zwei Wochen später bekomme ich nun Post von der Polizei. Ich befürchte, dass meine Frau eventuell auch was bekommt. Uns schlägt das ziemlich auf den Magen, da wir sowas nicht kennen. Wir fühlen uns hilflos als Geschädigte und stehen nun voll unter Stress. Eine Anzeige unserseits bei der Polizei wurde mit Augenrollen gegen unbekannt aufgenommen.

Ist das Verleumdung? Was kommt auf uns zu? Wie soll ich mich verhalten?
Ich bitte um eure Rückmeldung.

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39869x hilfreich)

Man hat jemanden mehrer Straftaten beschuldigt.
Da gibt es durchaus einen Unterschied zwischen "der wars" oder "ich glaube der wars".



Zitat (von msn552837-95):
ich habe ihm einen Zettel unter die Plane an sein Moped vorsichtig geklebt.

Man hat de Beschuldigung also nicht öffentlich getätigt?



Zitat (von msn552837-95):
Ist das Verleumdung?

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich sehe hier "wider besseres Wissen" als nicht erfüllt an.
Ob "eine unwahre Tatsache" vorliegt oder nicht, hängt von den verwendeten Formulierungen ab, da man nicht weis wer den Schaden verursacht hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
msn552837-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mehrer Straftaten haben wir ihn nicht beschuldigt, nur dass er die Plane und den Spiegel beschädigt hat. Die Beschuldigung haben wir nicht öffentlich gemacht und bewusst nur für ihn erkennbar unter der Plane angebracht. Wenn der Tatbestand der Verleumdung nicht zutrifft, was passiert dann?

-- Editiert von msn552837-95 am 26.07.2020 16:40

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#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von msn552837-95):
Die Beschuldigung haben wir nicht öffentlich gemacht und bewusst nur für ihn erkennbar unter der Plane angebracht.


Dann wird das ganze wohl im Sande verlaufen!

Nur wenn sie ein für Passanten lesbaren Zettel mit "Sie haben mein Motorrad beschädigt!" angebracht hätte könnte das auch anders gesehen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
msn552837-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, der Zettel war definitiv nicht für andere zu sehen.
Vielen Dank, das gibt schon mal etwas Mut.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Eine Anzeige unserseits bei der Polizei wurde mit Augenrollen gegen unbekannt aufgenommen.
Das Augenrollen haben Sie sich aber auch verdient. Hier Anzeige zu ertsatten ist völlig unsinnig. Welche Straftat sol vorliegen? Die Annahme einer Sachbeschädigung ist lebensfremd. Eine Unfallflucht könnte es vielleicht sein, was aber in hohem Maße diskussionsbedürftig wäre. Sowieso ist ihre Theorie mit den Spanngurten in höchstem Maße spekulativ. Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, den Täter der vermeintlichen Sachbeschädigung/Unfallflucht zu ermitteln.

Zitat:
Geschädigter soll unbekannt sein und das Delikt die Verleumdung.
Mir ist völlig unklar, worauf der Vorwurf der Verleumdung sich beziehen soll. Gibt es in dem Schreiben irgendwelche Hinweise darauf?

Eine Verleumdung mit unbekanntem Geschädigten ist konstruktiv unmöglich. Die Verleumdung wird nur auf ausdrücklichen Strafantrag des Geschädigten hin verfolgt. Wird der Strafantrag gestellt, wird der Geschädigte doch bekannt.

Das Anbringen des Zettels kann (wenn Sie alles zutreffend und vollständig geschildert haben) keine Verleumdung sein. Das ist nicht nur recht eindeutig, sondern auch leicht erkennbar. Von daher würde es mich wundern, wenn die Ermittlungen der Polizei sich hierauf beziehen würden.

Das Erstaten der höchst spekulativen Strafanzeige ist schon eher kritisch. Wobei es dabei auf den genauen Wortlaut ihrer Anzeige ankommen könnte. Aber auch wenn die Strafanzeige das Problem sein sollte, würde es mich noch immer wundern, wie man hier ausgerechnet auf Verleumdung kommt.

Kritisch könnte allenfalls noch der Inhalt des Telefongesprächs sein. Dann kommt es zunächst darauf an, was der Mann über den Inhalt dieses Telefonats zu berichten hat.

Allgemein kann es natürlich sehr gut sein, dass der Polizei ein anderer Sachverhalt vorliegt, als er sich für Sie selber darstellt. Vielleicht ist das mit dem "Verleumdung, Geschädigter unbekannt" aber auch nur ein Versehen.

Zitat:
Wenn der Tatbestand der Verleumdung nicht zutrifft, was passiert dann?
Dann wird das Verfahren eingestellt. Außer natürlich, wenn noch andere Delikte in Betracht kommen würden. Das wären insbesondere die falsche Verdächtigung, die üble Nachrede oder eine Beleidigung. Ob diese Delikte gegeben sind, kann man hier nicht diskutieren, solange der Sachverhalt (bzw. der genaue Vorwurf) nichts ganz klar ist.

Zitat:
Wie soll ich mich verhalten?
Schwer zu sagen, da unklar ist, was der genaue Vorwurf sein soll. Diesen sollten Sie vielleicht zunächst in Erfahrung bringen.

-- Editiert von Zuckerberg am 26.07.2020 17:11

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#6
 Von 
msn552837-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun, eine Anzeige ist unserseits mindestens Versicherungsrelevant. Wenn der Zufall mitspielt, vielleicht sogar mehr. Wie soll man sich den verhalten wenn mein hab und gut beschädigt wird, einfach hinnehmen nur weil ich das nicht per Video oder Zeuge beweisen kann? Selbst wenn ich das sehe, steht am Ende Aussage gegen Aussage. Ich habe lediglich einen Augenzeugen der das Parkverhalten bestätigen kann, seit dem mache ich auch regelmäßig Fotos. Auch das Telefonat würde Aussage gegen Aussage im schlimmsten Fall darstellen, besser er hat es aufgenommen, aber auch da habe ich ihn ja nirgends öffentlich diskriminiert und quasi das geschriebene in Wortlaut wiedergegeben.

Die Unklarheit wegen der Verleumdung teile ich mit ihnen, es steht nicht mehr da, außer das ich zu erscheinen habe oder es wird durch ein Staatsanwalt angeordnet. Vielleicht, weil ich als Zeuge geladen werde.. Dennoch hänge ich da mit drin, meine Frau ist für mich keine dritte Person.

-- Editiert von msn552837-95 am 26.07.2020 17:26

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#7
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dass Sie nur Zeuge sein sollen, hatte ich nicht bedacht. Dann scheiden die Sache mit dem Zettel (Ihre Telefonnummer) und das Telefonat doch mehr oder weniger aus. Bleibt also nur das mit der Anzeige. Oder es geht um etwas ganz anderes.

Um das noch klarzustellen:

Wenn Sie nur Zeuge sein sollen und das Verfahren tatsächlich gegen die Frau geführt wird, dann müssen Sie bei der Polizei mehr oder weniger gar nichts sagen (die Frau natürlich sowieso nicht). Zumindest wenn Sie auch wirklich verheiratet sind, müssen Sie Ihre Frau nicht belasten. Das sollten Sie vielleicht im Hinterkopf behalten. Eigentlich müssen Sie dort nichtmals erscheinen, da die Vorladung nunmal nicht von der Staatsanwaltschaft kommt. Wenn Sie aber nicht hingehen, erfahren Sie auch (vorerst) nicht, worum es eigentlich geht.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120299 Beiträge, 39869x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Hier Anzeige zu ertsatten ist völlig unsinnig.

Eher dürfte diese Haltung unsinnig sein.



Zitat (von Zuckerberg):
Welche Straftat sol vorliegen?

Es ist Aufgabe der Profis das zu ermitteln, nicht Aufgabe eines Opfers.



Zitat (von Zuckerberg):
Die Annahme einer Sachbeschädigung ist lebensfremd.

Ach, echt? Hätte ich jetzt nicht gedacht.
Warum genau - insbesondere unter Berücksichtingung der Inhalte des § 303 StGB - würde mich interessieren?



Zitat (von Zuckerberg):
Die Polizei hat keinerlei Möglichkeiten, den Täter der vermeintlichen Sachbeschädigung/Unfallflucht zu ermitteln.

Da herrscht offenbar eine gewisse Unkenntnis über die Möglichkeiten der Polizei ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von msn552837-95):
Geschädigter soll unbekannt sein und das Delikt die Verleumdung.


Verstehe ich nicht. Wenn der Zettel an das Mofa des Nachbarn geklebt wurde und der Anzeige erstattet hat, wäre doch der Nachbar der Geschädigte.
Bei "Verleumdung gegen unbekannt" müßte ein Staatsanwalt schon sehr viel Langeweile haben - wie hat man sich das vorzustellen, eine Anzeige in der Zeitung "irgendjemand hat mein Auto beschädigt" und der StA denkt, man habe es selber kaputt gefahren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
msn552837-95
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch überlegt ob „unbekannt" mein Frau sein soll. Auf dem Zettel stand nur meine Nummer und vllt versucht die Polizei über mich die Angaben zu meiner Frau zu erhalten... bewusst habe ich nicht die Nummer meiner Frau aufgeschrieben, man weiß nie welchen Spinner man dann da dran hat.
Wenn dem so währe, ich kann meine Frau doch nicht verpetzen...

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