Verleumdung - Noch Einstellung wegen Geringfügigkeit oder schon Geldstrafe???

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)
Verleumdung - Noch Einstellung wegen Geringfügigkeit oder schon Geldstrafe???

Angenommen Person A (18Jahre) ist durch ihre Führerscheinprüfung gefallen weil sie ein Stopschlid überfahren habe. Der Prüfer hat sie gefragt was das für ein Schild gewesen wäre und sie hat gesagt ein Stopschild und ihr Fahrlehrer hat darauf hin gefragt(laut ihrer späteren Aussage): Ja und warum hast du nicht angehalten. Und sie hat dann behauptet sie hätte angehalten.
So und jetzt hat sie die ganze Storry vor ihren Eltern und Freunden so hingestellt als sei ihr Fahrlehrer schuld daran dass sie durch die Prüfung gefallen ist weil sie erzählt hat sie hätte angehalten und weil sie behauptet hat (wider besseres Wissen) ihr Fahrlehrer hätte gefragt: warum hast du nicht angehalten.
Angenommen ihr Fahrleher hätte sie angezeigt was meint ihr kommt bei sowas raus?? Noch Einstellung wegen Geringfügigkeit oder schon Geldstrafe???

Liebe Grüße... hoffe auf schnelle Antworten!!!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Beides ist möglich.

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#2
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Und was ist wahrscheinlicher??

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#3
 Von 
dadl6
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 105x hilfreich)

Verweisung auf den Privatklageweg.

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#4
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

was heißt das @dadl 6??

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#5
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Heißt, Fahrlehrer muss auf Schadenersatz wegen Verleumdung kalgen. Wo nix bei rauskommen wird, weil Aussage gegen Aussage steht. Hat der Fahrlehrer echt geklagt? Wäre ja total lächerlich

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#6
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Und wenn ich alles zugeben und gestehen würde??
Also gehst du dann auch von Einstellung aus??
Nein bis jetzt hat er noch nicht geklagt aber die Gefahr besteht...

Liebe Grüße

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#7
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielleicht sollte ich noch erwähnen dass ein Freund von mir erzählt hat dass eine Bekannte von ihm auch bei diesem Fahrlehrer 3 mal durchgefallen ist (Es war schon meine 3. Prüfung bei der ich dann durchgefallen bin. Habe dann den Fahrlehrer gewechselt und dann direkt bestanden :) ) und dass dieses Mädel das auch 3 mal bei ihm durchgefallen ist vom Typ Frau her genauso war wie ich. Wir haben dann so gesagt: ja vielleicht hab ich ihm gut gefallen und er wollte noch ein bissjen mehr Zeit mit mir verbringen...Ändert das dann was an der Tatsache dass es wahrscheinlich eingestellt werden kann?

Liebe Grüße

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#8
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Warum soll eine Unterhaltung zwischen Dir und Deinem Freund irgendwas an der Rechtslage ändern?

b

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#9
 Von 
schokokuss
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 8x hilfreich)

Naja wir haben das dann auch im Beisein von anderen Freunden so behauptet, von wegen: Ja der hat mich nur durchfallen gelassen weil er noch bissjen zeit mit mir verbringen wollte...

Ändert das dann was daran dass ein verfahren eingestellt werden könnte??

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#10
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Wenn einer dieser Freunde das dem Fahrlehrer sagen würde, dann käme ev. noch eine 2. Verleumdung mit hinzu und würde einer Einstellung des vielleicht zukünftigen Verfahrens ev. entgegenwirken.

b

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