Verleumdung - Soll ich diese Anzeige machen?

26. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Petra Bex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung - Soll ich diese Anzeige machen?

mein Freund (38 jahre) hat in seinem Haus eine Minderjährige Räume zur Verfügung gestellt. Diese ist gestern 18 geworden und es gibt noch keinen Mietvertrag. Diese Person rief mich am WE an und schrie mich an mit der Behauptung ich wäre in ihren Räumen gewesen und hätte dort was kaputt gemacht. Heute stellte ich sie zur Rede und sagte ihr, dass ich bestimmt nicht in ihrem Räumen war. Sie meinte nur "ja klar....". Dann sagte Sie, wenn nochmals was bei ihr kaputt wäre könnte ja nur ich das sein und sie würde eine Anzeige machen. Ich habe mich so über die Behauptung geärgert und fühle mich gekränkt, dass ich mit dem Gedanken spiele eine Anzeige wegen Verleumdung gegen sie aufzugeben. Da ich wirklich nie in ihren Räumen war bin ich mir sicher, dass sie aus irgendwelchen Gründen Krach heraufrufen will. Soll ich diese Anzeige machen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Verleumdung kann nur gegenüber Dritten begangen werden (der A erzählt dem B, der C hätte...).

Ob im Einzelfall eine Beleidigung vorliegt, müßte man prüfen.

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#2
 Von 
guest-12328.11.2009 13:39:08
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Das Problem ist doch eh schnell zu lösen: Noch kein Mietvertrag = sofortiger Rauswurf...da würde ich mich gar nicht mit Anzeige aufhalten

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