Verleumdung!?

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)
Verleumdung!?

Hallo!

Bitte nicht lachen oder denken "ohh wie kindisch" aber es ist ein ernstes Thema.

Meine Ex-Freundin hat über Facebook folgende FREI ERFUNDENE Geschichte
gepostet...ist soetwas strafbar? was soll ich am besten machen?

Ich will nicht das dies jemand liest (evtl. Arbeitskollegen, Arbeitgeber) und das evtl. Glaubt

Hier ein Textausschnitt:
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So .... jetz ist es soweit... Ich habs mir nicht länger verkneifen können aber der Typ hat einfach einen Schaden...
Sehr seltsam das er sich immer Mädls aus meinen Bekanntschafts/Freundeskreisen aussucht... Ich hab hier mal eine "kleine" Liste von Menschen die er innerhalb der letzten 11 Monate hatte bzw getroffen hatte , aus was für Gründen auch immer...

*__ Claudia G.
*__ Sabine O.
*__ Belinda H.
*__ Bettina S.
*__ Stefanie R.


Gratuliere [MEIN NAME (z. B. Name N.)] ?

Naja angefangen hat das ja eigentlich alles das ich keinen bestechlichen Freund wollte der sein Geld und das 3.000 € nur Schweigegeld "verdient" und das auch noch mit illegalen Sachen zu tun hatte.

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Bitte um DRINGENDEN rat!

Danke im Voraus!

lg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

Der (falsche) Vorwurf, mit Personen 1 bis X etwas gehabt zu haben, stellt in der Regel noch keine Verleumdung dar. (Anders ggfs. bei Vertrauensstellung, weil dann evtl. eine Erpreßbarkeit zu befürchten wäre, wenn das Unterstellte wahr wäre.)

Der Vorwurf der Bestechung/Bestechlichkeit (geht aus diesem gruseligen Deutsch (?) nicht hervor) wird hingegen so gut wie immer den §187 StGB erfüllen.

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#2
 Von 
fanzi112
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Was ist mit § 186 StGB ?

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0x Hilfreiche Antwort

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