Verleumdung auf Facebook - Beschuldigung als Vergewaltiger

26. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lilia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung auf Facebook - Beschuldigung als Vergewaltiger

Hallo,

ich hoffe hier kann man mir bezüglich meines Falls helfen.

Ich habe vor kurzem auf Facebook auf meiner Chronik veröffentlicht, dass "Vorname Nachname ein ****** Vergewaltiger ist.".

Dass es nicht gut ist, eine Schlammschlacht auf FB zu veröffentlich weiß ich selbst. Es war eine impulsive, unüberlegte Affekttat und dies tut mir auch Leid.
Die Person hat mich tatsächlich missbraucht, emotional erpresst, aber dies kann nicht mehr nachgewiesen werden, da ich es damals, so eingeschüchtert wie ich war, nicht angezeigt habe.

Ich habe diesen Post veröffentlicht, da ich allgemein keine Sozialkontakte habe und mir an diesem Tag zum ersten Mal jemand beiseite stand und mir zugehört hat. (Nein, ich habe kein gutes Verhältnis zu meinen Eltern, diese fallen weg.) In meiner Euphorie bin ich in die typische Facebook-Falle getappt, die einem vorlügt, man sei von dutzenden von "Freunden" umgeben, die einem alle zuhören und alle beiseite stehen. Aufmerksamkeit die ich im realen Leben nicht bekomme, bekommt man eben sehr leicht im Internet ;)

Durch einen alten Klassenkameraden wurde ich an diesen Typen verpetzt, der meinen Status gemeldet hat. Dieser wurde dann auch prompt gelöscht und war maximal 1 - 1 1/2 Stunden online.

Vorgestern bekam ich einen Brief von der Polizei in dem stand, dass ich zu dieser Tat der Verleumdung Stellung beziehen soll, ob ich die Tat eingestehe oder nicht usw.

Was glaubt ihr, kommt da noch auf mich zu?
Ich habe mir zwar eine kostenlose Rechtsberatung geholt, die auf Frauen spezialisiert ist, die Gewalt erfahren haben, aber ich bekam am Telefon ganz nett den Kommentar reingedrückt "Wir betreuen nur Opfer, keine Täter.", also glaube ich nicht, dass der Anwalt sich besonders Mühe geben wird.

Gibt es eine Möglichkeit, mit einer ausführlichen Stellungnahme und Aufzählung der Gründen, wieso ich so gehandelt habe (Ich wollte alle aus meiner Liste warnen, dass sie sich vor diesem Typen in Acht nehmen.) eine Strfamilderung zu erreichen oder gar dem ganz zu entgehen?

Ich war damals nach der Tat auch in Therapie, hab mich aber nicht getraut es anzusprechen und hab es einfach runtergeschluckt und die Therapie abgebrochen.
Der Tatbestand der Vergewaltigung wird im Übrigen auch nicht ganz erfüllt, da ich mich nicht gewehrt hatte. Er hat mich jedoch emotional und psychisch fertig gemacht und mir eingeredet, ich sei soziopathisch und er sei der Einzige und ich soll doch froh sein, dass er mich hat.
Mehr möchte ich diesbezüglich gar nicht darauf eingehen, es ist noch viel mehr passiert, aber darum geht es nicht.
Würde ein Bescheid über die Therapie meine Schilderungen unterstützen?
Desweiteren habe ich noch einen SMS-Verlauf aus dem hervorgeht, wie abhängig ich auch noch nach der Tat von ihm war und wie Frauenfeindlich er ist. Er sagt selbst, Frauen seien Fickfleisch für ihn.
Einen Zeugen, dass ich bezüglich Sex und Sexualität traumatisiert bin gibt es ebenfalls (der erste Freund nach diesem A********), könnte seine Aussage eventuell unterstützend wirken? Seine Aussage kann natürlich nicht aussagen, dass der Typ damals Schuld ist, aber er kann immerhin bestätigen, dass ich diesbezüglich traumatisiert bin.

Ehrlich gesagt hätte ich nie gedacht, dass aus so einem Pipifax so ein Drama wird. Zu meiner Tat habe ich bereits selbst eine Wertung abgegeben, aber man...diese Demütigung. Wie eklig kann man als Mensch sein, seinem Opfer SO etwas noch reinzuwürgen?!

Hoffe mir kann jemand ein paar gute Tipps geben bzw. helfen.

LG
Lilia

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Nun ja: Wenn Sie den Herrn in Ihrer Stellungnahme irgendwelcher Straftaten bezichtigen, wird automatisch ein Verfahren eingeleitet, welches dann auf Sie zurückschlagen kann in Form einer Anzeige nach § 164 StGB . Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß Verleumdung ein Bagatelldelikt ist und die Verleumdung hier umgehend gelöscht wurde. Eine Stellungnahme a la "Ich hatte mit XY eine schwierige Beziehung, es war eine Impulsivtat und es war falsch" dürfte für eine Verfahrenseinstellung reichen. So belastend es für Sie ist, aber die Staatsanwaltschaft wird hier überhaupt keine Lust haben, in Ihre Beziehungsgeschichte einzusteigen - insofern ist eine ausführliche Schilderung oder gar das Beibringen von Zeugen ziemlich sinnfrei.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Lilia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also heißt das so viel wie, ich sollte am Besten gar nicht reinschreiben, was vorher vorgefallen ist zwischen ihm und mir?
Also die Missbrauchgeschichte?
Ich mein, ich möchte ja nicht, dass er angezeigt wird, da ich a.) wieder durch all das Drama erneut durch muss und es mir schon in der Therapie nicht leicht gefallen ist und b.) ich so oder so keine aussagekräftigen Beweise habe.

Im Übrigen würde ich nicht schreiben "er hat dies und jenes getan und das war so und so!" sondern ich würde schreiben" ich habe mich dabei gefühlt wie... als er dies getan hat war es für mich wie..." also aus MEINER Sicht. Ich möchte keine Fakten aufschreiben, sondern eine Berichterstattung aus meiner Sicht.

-- Editiert Lilia123 am 26.04.2013 14:46

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich mein, ich möchte ja nicht, dass er angezeigt wird Genau das tun Sie aber, wenn Sie der Polizei Straftaten mitteilen. Das ist nicht von Ihrem persönlichen Willen abhängig. Ansonsten hatte ich schon geschrieben, warum eine lange detaillierte Schilderung hier ziemlich sinnfrei ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lilia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und es reicht wirklich, wenn ich einfach schreibe, dass wir eine schwierige Beziehung hatten und es eine Affekttat war?
Irgendwie mag ich das gar nicht glauben, ich hatte noch nie Glück mit dem Gesetz.

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#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

aber die Staatsanwaltschaft wird hier überhaupt keine Lust haben, in Ihre Beziehungsgeschichte einzusteigen
Das unterschreibe ich sofort.

Mümmel hat völlig recht. Gehen Sie bloß nicht ins Detail. Sie können einräumen, dass das ein Fehler war, dass Sie aus Kummmer betrunken waren, dass Sie kaum noch wussten wie Sie heißen, dass Sie sowas aber nie wieder machen.
Sie verstehen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lilia123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube dann bleibe ich bei der Euphorie-Affekttat, dass mir endlich jemand im realen Leben zugehört hat (keine Sozialkontakte, Angstzustände unter Menschen wofür es sogar einen Beleg gäbe vom Therapeuten, WENN es hart auf hart käme) und lasse die Beziehungsgeschichte raus. (ich weiß dies hat alles nicht unbedingt etwas mit dem Fall zu tun, aber es muss ja einen Grund geben, warum ich den Kommentar abgegeben habe und da wird diese Hintergrundgeschichte eben doch wieder interessant)

Würde mich der Satz "Herr/Frau Nachname und ich hatten eine sehr schwierige Beziehung in früheren Zeiten, welche mich zu diesem unüberlegten Kommentar in meiner Euphorie hat hinreißen lassen...." (etwas in dieser Art) in Schwierigkeiten bringen?
Ich habe hierbei bewusst auf besonders stark wertende Adjektive verzichtet wie "gewalttätig" oder ....blubb, was auch immer. Schwierig kann ja alles bedeuten.

(Ich hoffe ich gehe nicht schon auf die Nerven, ich möchte einfach sicher sein.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Eine Stellungnahme a la "Ich hatte mit XY eine schwierige Beziehung, es war eine Impulsivtat und es war falsch" dürfte für eine Verfahrenseinstellung reichen - um mich mal selbst zu zitieren.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

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