Verleumdung durch Ex Freundin?

4. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
samstar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung durch Ex Freundin?

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Ich weiß echt nicht mehr weiter und brauche Hilfe.

Sachverhalt: Eine Ex Freundin spricht/schreibt Presonen aus meinem Bekanntenkreis an und verbreitet Unwahrheiten über mich. Dies ist nun zum Wiederholten mal passiert und ich weiß nicht was ich dagegen machen kann. Beim ersten mal habe ich ihr gesagt Sie solle dies unterlassen aber es hört nicht auf.


Wie kann ich mich dagegen wehren?
Macht es Sinn zum Anwalt zu gehen?

Ich habe die Internetkommunikation meiner Ex zu meinen Bekannten gespeichert und zwei Zeugen die belegen können das sie im "echten Leben :) " von Ihr angesprochen wurden.


Über eine Antwort zu meinem Problem würde ich mich freuen.

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Strafanzeige wegen Verleumdung kannst du auch ohne Anwalt erstatten.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16457 Beiträge, 9279x hilfreich)


... wobei man natürlich dazu sagen muss, dass Strafanzeigen wegen Verleumdung ziemlich oft im Sand verlaufen. Ganz besonders dann, wenn es sich um Beziehungsstreitereien handelt.

Polizei und Staatsanwaltschaft haben wichtigeres zu tun.

Der TE könnte natürlich zivilrechtlich direkt gegen die Ex-Freundin vorgehen (Unterlassungserklärung, ggf. Klage). Dafür wäre ein Anwalt schon sehr sinnvoll. Aber die Kosten dafür müsste erstmal der TE tragen. Ob es das wert ist?


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Copacabana
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Mal ehrlich: Haben die Gerichte nicht schon genug mit Bull**** zu tun?? Ignorier die Tante. Wenn sie merkt, dass sie damit nichts erreicht, hört sie schon von selbst auf. Wenn deine Bekannten ihr alles glauben, ohne vorher deine Sicht der Dinge dazu zu hören, dann ****** doch auf die Leute, die sind es nicht wert!

Unterlassungserklärung ist zweischneidig, weil sie die ja nicht unterschreiben muss. Dann musst du klagen. Die Kosten musst erstmal du vorstrecken, deinen Anwalt erstmal selbst bezahlen - und Gerichte legen inzwischen einen sehr strengen Maßstab bei solchen Sachen an. Ein paar Äußerungen, die sie womöglich aus Wut und Verletzung getätigt hat, reichen dafür ganz sicher nicht...

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