Hallo,
wir haben von unseren Nachmietern gehört, was unsere ehemaligen Vermieter so über uns erzählen. Mich würde dazu mal grundsätzlich interessieren, ob man das "verbieten" lassen kann ??
- Wir hätten in der Garage gegrillt, dabei dunkle Flecken an der Decke verursacht (stimmte nicht, war Wasserschaden wg. undichtem Dach)
- Wir hätten für die Nagetiere unserer Kinder kleine Durchbrüche durch diverse Zimmerwände gemacht, damit diese Kleintiere von Raum zu Raum können (auch das stimmt in keinster Weise)
- Wir wären aus der Haftpflichversicherung gekündigt worden wegen der Schäden, die wir dort melden mussten (auch das stimmt nicht, die Haftpflicht hat die Regulierung abgelehnt, da die "Schäden" unter normale Abnutzung fielen, bzw. nicht uns zugeordnet wurden).
Gruß
Tom
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Verleumdung durch ehemaligen Vermieter
11. April 2014
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Frage vom 11. April 2014 | 12:44
Von
Status: Lehrling (1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Verleumdung durch ehemaligen Vermieter
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#1
Antwort vom 11. April 2014 | 15:52
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
quote:
Mich würde dazu mal grundsätzlich interessieren, ob man das "verbieten" lassen kann
Bei wirklicher Verleumdung besteht auch zivilrechtlich ein Unterlassungsanspruch.
Bei, mal als Gegenextrem, unbeachtlichen Sachen ("die essen immer Nutella zum Frühstück und mögen Modern Talking") nicht.
In deinen Beispielen dürfte ein Unterlassungsanspruch gegeben sein, da euch u.a. Sachbeschädigung vorgeworfen wird.
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