Ich brauche kurz mal Hilfe:
Wie sieht die Sache aus, wenn mir beispielsweise ein Bekannter am Telefon eine fahrlässige Tötung oder ähnliches gestehen würde. Ich zeige ihn daraufhin an und das Verfahren wird eingestellt. Kann er mich dann wegen falscher Verdächtigung oder Verleumdung anzeigen, weil ihm aus dieser Sache Nachteile entstanden sind??
Danke im Voraus!
Verleumdung / falsche Verdächtigung?
25. Juni 2006
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Frage vom 25. Juni 2006 | 15:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung / falsche Verdächtigung?
#1
Antwort vom 25. Juni 2006 | 15:13
Von
Status: Unparteiischer (9878 Beiträge, 1436x hilfreich)
Sofern Sie in dem Glauben gehandelt haben, dass die beschriebene Tat wirklich wahr ist, ist eine Strafbarkeit Ihrerseits nicht zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
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