Verleumdung üble Nachrede - Nachbarn

29. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
porteplume
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung üble Nachrede - Nachbarn

haben einen Reihenhaus Nachbarn,
der in der Nachbarschaft offen bekundet, uns rausekeln zu wollen.
Zum Hintergrund: der Mann,60 Jahre alt, Dipl.INg.!!, hat nie gearbeitet, immer das Arbeitsamt und die Behörden an der Nase rumgeführt und schon unsere Vorgänger und Vorvorgänger mit Bösartigkeiten zur Weißglut getrieben. Jetzt hat er beispielsweise eine Lampe an der Seitenwand seines Balkons installiert, die ihm abs. nichts bringt aber uns bis ins Schlafzimmer leuchtet und noch weitere Scherze.
Vielleicht kann ich ihn aber jetzt packen. Gegenüber einem anderen Nachbarn hat er behauptet, er und sein Sohn hätte meinen Garten angelegt, ich hätte aber nie für seine Dienste bezahlt. Ich muss nicht betonen, dass dies von A bis Z erlogen ist. Neben diesem Zeugen habe ich einen anderen Zeugen, gegenüber dem er gesagt hat, dass er uns rausekeln wird. Die zweite Sache würde m.E. auf jeden Fall die erste erhärten. Mir geht es darum, dass dieser Mensch, der schon so viele Nachbarn tyrannisiert hat, bestraft wird, und sei es auch nur mit einem Strafbefehl von 300 Euro oder so. Habe ich hier eine Chance?
Danke schon jetzt für Eure Meinungen. Manfred

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Üblicherweise stoßen derartige Nachbarschaftsstreitereien, bei der sich die Leute gegenseitig mit Anzeigen überziehen (wenn Sie ihn anzeigen wird auch er etwas finden und zur Anzeige bringen) bei Staatswanwaltschaft und Gericht nur auf geringes Interesse, weil es genügend Straftaten gibt, die dringend der Verfolgung bedürfen. Diese gehört wohl kaum dazu, da ja bei der Vorgeschichte offensichtlich ist, dass Sie ihm eins auswischen wollen. Zu so etwas lässt sich die Justiz nur ungern missbrauchen. Sie können Ihn ja wegen übler Nachrede anzeigen und Strafantrag stellen. Der tatbestand dürfte erfüllt sein. Vermutlich werden Sie dann bald einen Einstellungsbescheid erhalten, in dem Sie auf den Privatklageweg verwiesen werden, weil kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.864 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen