Verleumdung üble Nachrede - Welche Möglichkeit hat man nach dem Gesetz?

17. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Yasin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung üble Nachrede - Welche Möglichkeit hat man nach dem Gesetz?

Hallo,
ich bin in einen religiösen Verein Mitglied. Nun wird dieser Verein in einem Forum schlecht dargestellt und auch einige Personen aus diesem Verein werden schlecht dargestellt. So werden unwahre Behauptungen aufgestellt und Unterstellungen geschrieben. Welche Möglichkeit hat man nach dem Gesetz?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Wenn Dritte verleumdet werden, hast du dagegen im Prinzip keine Handhabe, da die StA sowas in der Regel nur bei Strafantrag des Betroffenen verfolgt.

Wenn der Verein selbst "verleumdet" wird, müßte man prüfen, ob hierin auch eine Beleidigung/Verleumdung ihrer Mitglieder ("Die aus dem Verein Jesus 2009 e.V. sind alles religiöse Spinner" ) liegt oder nicht ("Der Verein Buddhas Erben e.V. ist nicht seriös" ).

Beispielsweise dürfte ich vermutlich sagen "Die katholische Kirche ist ein krimineller Verein", nicht jedoch "Alle Mitglieder der katholischen Gemeinde Salzbuchen-Oppelfurt sind Verbrecher".

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#2
 Von 
Yasin
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Wenn zum Beispiel geschrieben wird, das der Verein ein Terrorverein ist. Und wenn Mitglieder mit vollen Namen genannt werden und diese Gesetzeverstöße vorgeworfen werden die nicht stimmen, ist das dann nicht Verleumdung und üble Nachrede. Besonders wenn man Namen sagt, also bestimmte Personen angreift.?

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