Verleumdung und Gegenanzeige

17. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdung und Gegenanzeige

Hallo und guten Abend an das Forum,

ich habe viele Hinweise darauf, dass ich im Januar von mindestens einer Person aus der Nachbarschaft verleumdet wurde, und zwar direkt bei der Polizei per Anzeige/Hinweis.
Die Sache ist eindeutig, mich trifft nachweislich keine Schuld, das scheint die Polizei den Anzeigenstellern auch inzwischen mitgeteilt zu haben.
Nur habe ich bisher nichts von den Behörden gehört!
Wann werde ich denn darüber informiert, dass ich verleumdet wurde?
Denn nur dann kann ich mich doch juristisch dagegen wehren?
So habe ich keinen Beweis und ohne Beweise kann ich doch nichts machen?
Oder werde ich gar nicht informiert und die Behörden verfolgen das nicht, weil Verleumdung ja auch noch ein Antragsdelikt ist?
Die mich angezeigt haben gehen wahrscheinlich davon aus, das ich informiert wurde und wundern sich, warum ich keine Gegenanzeige erstatte.

Danke

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30 Antworten
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#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Black_Barry):
ich habe viele Hinweise darauf, dass ich im Januar von mindestens einer Person aus der Nachbarschaft verleumdet wurde, und zwar direkt bei der Polizei per Anzeige/Hinweis.


Eine Anzeige muss nicht automatisch eine falsche Verdächtigung (oder Verleumdung) sein, auch wenn sie sich als nicht zutreffend herausstellt.

Es kommt dabei darauf an, was ich bei der Anzeige angebe.

Als Beispiel: Wenn ich sehe, dass das Nachbarkind oft blaue Flecken hat und dies Anzeige mit der Abgabe, dass es vielleicht sein könnte, dass es misshandelt wird, dürfte das für mich nicht strafbar sein, solange es stimmt, dass die blauen Flecken da sind und ich nicht weiß, dass die ganz woanders herkommen.

Es kommt also auf die Angaben an, die gemacht werden und auf das Wissen des Anzeigenerstatters.

Scheinbar weißt du auch nicht mal, ob es tatsächlich angezeigt wurde. Daher weißt du auch gar nicht, ob überhaupt eine Straftat gegen dich vorliegt.

Dass du von der Polizei nicht schriftlich oder mündlich angehört wurdest, spricht sogar eher dagegen.

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#2
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss es näher erklären.
Es geht um einen Todefall in meiner Familie vor einiger Zeit, es folgte routinemäßig eine Obduktion wegen des relativ jungen Alters (Mitte 40) und keine Vorerkrankungen, das Ergebnis der Obduktion ist eine natürliche Todesursache (Herzinfarkt aufgrund eines Verschlusses).
Und dann kommt mindestens einer auf die Idee, bei der Polizei zu sagen, ich hätte was damit zu tun.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Black_Barry):
Und dann kommt mindestens einer auf die Idee, bei der Polizei zu sagen, ich hätte was damit zu tun.

Wenn es mehr nicht war, das ist ja nun alles andere als eine Verleumdung ...



Zitat (von Black_Barry):
Nur habe ich bisher nichts von den Behörden gehört!

Kann noch kommen oder auch nicht. Ist aber auch egal.



Zitat (von Black_Barry):
Wann werde ich denn darüber informiert, dass ich verleumdet wurde?

Gar nicht.



Zitat (von Black_Barry):
Denn nur dann kann ich mich doch juristisch dagegen wehren?

Nö, das geht natürlich auch schon vorher.



Zitat (von Black_Barry):
So habe ich keinen Beweis und ohne Beweise kann ich doch nichts machen?

Doch.
Man kann mal Akteneinsicht nehmen und schauen was dort tatsächlich gesagt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt also, es liegt keine Verleumdung vor, und deshalb höre ich nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Black_Barry):
Das heißt also, es liegt keine Verleumdung vor, und deshalb höre ich nichts.

Nö, die prüfen gar nicht ob eine Verleumdung vorliegt.

Man wird schlicht nicht immer informiert, wenn gegen einen ermittelt wird bzw. wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Bei einem Hinweis auf einen möglicherweise unnatürlichen Tod schaut die Ermittlungsbehörde zunächst einmal, ob schon ein Vorgang existiert. Das ist immer der Fall, wenn die Obduktion auf Anweisung der Staatsanwaltschaft/des Gerichts erfolgt ist. Daraus ergibt sich dann, dass ein Vorgang existiert, aus welchem sich die Todesursache ergibt. Neue Ermittlungen werden nicht aufgenommen, die Sache ist erledigt.

Wenn die Obduktion aus anderer Basis erfolgte, also bei den Ermittlungsbehörden kein Vorgang existiert, wird die Staatsanwaltschaft entschieden haben, ob die Ermittlungen aufzunehmen sind. Dies ist offensichtlich nicht geschehen, also war der Hinweis wohl doch sehr vage. Und vage Hinweise erfüllen normalerweise keinen Straftatbestand.

Noch ein Hinweis (etwas off topic, aber trotzdem). Es gibt in Deutschland keine routinemäßige Obduktion für einen Verstorbenen in dem Alter von 45. Die gibt es zumindest in den Gerichtssprengeln, in welchen ich mich auskenne, nur bei verstorbenen Säuglingen. Und - die eigentliche Leichenschau wird in den seltensten Fällen professionell durchgeführt. Viele Ärzte weigern sich regelrecht, sind der Ansicht, das sei nicht ihre Aufgabe. Welcher Hausarzt zieht bei einem Sterbefall zu Hause schon den Verstorbenen aus und überprüft das äußere Erscheinungsbild gründlich?

wirdwerden


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#7
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Da Sie bis jetzt noch nicht vorgeladen wurden, kann es gut sein, dass das Verfahren mittlerweile eingestellt wurde. Wie bereits geschrieben wurde, erfährt man davon nicht zwingend.

Die Staatsanwaltschaft selbst wird keine Ermittlungen wegen Verleumdung aufnehmen, da dies ein Antragsdelikt ist, Sie müssten also selbst aktiv werden. Eventuell könnte hier auch eine falsche Verdächtigung vorliegen, aber fraglich, ob die Polizei/Staatsanwaltschaft hier von sich aus ermittelt.

Also am besten mal bei der Polizei/Staatsanwaltschaft nachfragen oder gleich Akteneinsicht beantragen. Nach der Akteneinsicht wissen Sie gegen, was gegen Sie ausgesagt wurde. Dann können Sie sich überlegen, ob eine Gegenanzeige in Betracht kommt.

-- Editiert von CarstenF am 18.04.2022 10:52

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#8
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke, aber wie ist das, normalerweise hat man ja als Verleumdeter/falsch Verdächtiger keinen handfesten Beweis dafür, bzw. nicht immer jedenfalls.
Reicht das aus, trotzdem bei der Polizei nachzufragen und darf ich selbst Akteneinsicht verlangen?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Nur die kann entscheiden, ob es eine Akteneinsicht gibt. Die bekommt nicht nur der Anwalt, sondern auch die Privatperson. Allerdings erfolgt die in den Räumen der Staatsanwaltschaft, die Akte wird nicht ins Haus des Antragstellers versandt.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also als ersten Schritt bei der Polizei fragen, ob was gegen mich eingegangen ist?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Woher soll das die Polizei wissen? Hatte ich nicht geschrieben, man müsse sich an die Staatsanwaltschaft wenden?

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich, aber die Polizei kann doch zumindest nachschauen ob Ich angezeigt wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Black_Barry):
Ja natürlich, aber die Polizei kann doch zumindest nachschauen ob Ich angezeigt wurde?


Ja, so würde ich das zumindest machen. Also logischerweise nicht den Notruf wählen, sondern die „normale" Telefonnummer der örtlichen Polizeidienstelle googeln. Dann kannst du fragen, ob überhaupt eine Anzeige gegen dich vorliegt und nach dem Aktenzeichen fragen.

Weiterhin kannst du ja mal den Sachbearbeiter nach seiner Einschätzung dazu fragen und das du dir überlegt hast, eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung deswegen zu stellen bzw. ob sogar schon von selbst deswegen ermittelt wird. Wie ausführlich die Auskunft sein wird, lässt sich natürlich nicht sagen, das hängt auch davon ab, ob der richtige Sachbearbeiter gerade da und wie viel Zeit er hat. Aber das wäre zumindest der schnellste und kostengünstigste Weg.

Zumindest aber das Aktenzeichen kannst du erfragen bzw. mit der Bitte dies dir mitzuteilen, wenn dieses vorliegt. Damit kannst du dann Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen.


Zitat (von wirdwerden):
Woher soll das die Polizei wissen?


Durch die Anzeige :???:

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Dann kannst du fragen, ob überhaupt eine Anzeige gegen dich vorliegt und nach dem Aktenzeichen fragen.
Und darauf hin wird es keine Auskunft geben. Kann ja jeder anrufen ....

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Dann kannst du fragen, ob überhaupt eine Anzeige gegen dich vorliegt und nach dem Aktenzeichen fragen. Auf die Weise könnte jeder erfragen, ob gegen seinen Nachbarn gerade eine Anzeige vorliegt. Oder anders gesagt - das wird nicht funktionieren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Am besten gehe ich direkt persönlich hin.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Warum will man denn unbedingt bei einer nicht zuständigen Behörde nachfragen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil die mir auch ein Aktenzeichen oder Kontakt zur Staatsanwaltschaft geben können

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich probiere es einfach, dann wissen wir alle, ob das der richtige Weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Wie soll man einen Kontakt geben? da fehlt mir die Vorstellungskraft. Außerdem muss die Polizei (unabhängig davon, ob sie darf) das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft noch gar nicht kennen. Und weiß auch nicht, wer zuständig ist. Da gibt es in der Regel verschiedene Optionen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich komme gerade von der Polizeidienststelle, der Beamte hat kurz meinen Ausweis verlangt, nachgeschaut, aber gegen mich liegt nichts vor.
Verstehe gar nichts mehr...
Dann war es evtl. keine Anzeige sondern nur Hinweise?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Dann war es evtl. keine Anzeige sondern nur Hinweise? Nun, da hat einfach jemand Quatsch erzählt (in dem Sinne, dass er/sie eine nichtexistierende Anzeige erfunden hat).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14002x hilfreich)

Black Barry, ich hatte doch darauf hingewiesen, dass es doch recht lange dauert, bis die Polizei das Az. im System hat. Wenn es denn überhaupt einen Vorgang gibt, was wir nicht wissen. Frag jetzt an der richtigen Stelle nach oder warte ab. So einfach ist das.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Wenn bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet wurde, bzw. sogar eventuell ermittelt wurde (was hier wohl eher unwahrscheinlich ist), wieso sollte die zustände Polizeidienststelle dann nichts davon wissen? Kann auch gut sein, dass der Beamte schnell Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gehalten hat.

@TS

Oftmals wird auch nur mit Anzeigen gedroht, um dem anderen Angst zu machen und dann gar keine gestellt. Ganz sicher scheinst du es ja nicht zu wissen. Wenn er seine Theorie allerdings in der Nachbarschaft zum Besten gibt, könntest du ihn wegen Verleumdung anzeigen. Dann sollte man allerdings auch ein paar Zeugen benennen können, die das Ganze auch so gegenüber der Polizei bestätigen können/würden.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32138 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Black_Barry):
Verstehe gar nichts mehr...
Ich vielleicht schon. Man hat dir Hinweise gegeben, dass evtl. vielleicht unter Umständen jemand dich wegen Verleumdung anzeigt oder anzeigen könnte.
Nichts genaues weißt du nicht.
Die Polizei und StA melden sich einfach nicht bei dir...
DU bist aber total heiß darauf, eine Gegenanzeige auf den Weg zu bringen. Das ist dein Ansinnen, dafür rotierst du rum.

Also : Fast nichts als Heiße Luft.

Zitat (von Black_Barry):
Und dann kommt mindestens einer auf die Idee, bei der Polizei zu sagen, ich hätte was damit zu tun.
Nichts als Einbildung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wenn bei der örtlichen Polizei Anzeige erstattet wurde

Wie heißt es doch so schön ... "Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wäre ..."



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine auch, das auf der Polizei was hätte bekannt sein müssen, wenn es was gab.
Gut, hab gefragt, das kostet nichts.
Geht mir nur darum, dass sowas wie Verleumdung oder wie es eben genannt wird, ja nicht unbedingt von der Staatsanwaltschaft von selbst verfolgt wird, wie wir oben schon gelesen hab.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12331.07.2022 15:00:33
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
noch eine Frage dazu.

Wenn jemand zu Unrecht angezeigt wird (tatsächliche Verleumdung, üble Nachrede, usw.) wird dann dem Anzeiger mitgeteilt, dass das juristisch verfolgt werden kann?
Und wenn es nicht juristisch verfolgt wird (wie z.B. in meinem Fall), wird der Anzeiger auch darüber informiert, dass da nichts mehr kommt?
Oder wird das von den Behörden offen gelassen, der Anzeiger weiß also nicht, woran er ist, ob da noch was auf ihn zukommt?
Geht wie gesagt um den der anzeigt.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Black_Barry):
Wenn jemand zu Unrecht angezeigt wird (tatsächliche Verleumdung, üble Nachrede, usw.)

Finde den Widerspruch.



Zitat (von Black_Barry):
wird dann dem Anzeiger mitgeteilt, dass das juristisch verfolgt werden kann?

Das wäre dann wohl ziemlich nutzlose Information für den Anzeiger ...



Zitat (von Black_Barry):
wird der Anzeiger auch darüber informiert, dass da nichts mehr kommt?

Nicht immer.
Wer sicher gehen will, sollte das der Behörde entsprechend mitteilen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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