Verleumdungsklage/Chance?

12. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)
Verleumdungsklage/Chance?

Hallo,

ich habe ja schon öfter mal geschrieben, dass ich im Moment von jemanden belästigt werde.

Er schreibt Briefe an Behörden mit unglaublichen Behauptungen (ich habe einen Brief schriftlich vorliegen). Außerdem an Ärzte, die sich schon bedroht und unwohl fühlen (der Arzt soll eine Diagnose zurück nehmen).

Desweiteren hatte er von einem Computer meine sämtlichen Daten wiederhergestellt und hat dadurch alle Nicknames von mir, die ich in Foren benutze (hier habe ich mich danach angemeldet). Nun zeigt er überall rum, was ich geschrieben habe (er hat alles ausgedruckt und kopiert).

Ich habe nun Anzeige wegen Verleumdung/Beleidigung/Übler Nachrede erstattet. Der Polizist war sehr nett und meinte aber, es könne sein, dass das Verfahren eingestellt würde. Er war aber auch der Auffassung, dass dieses schon ein starkes Stück ist.

Wie schätzt Ihr die Lage ein? Könnte es zu einem Verfahren kommen?

Gruß Grübchen


-- Editiert von Grübchen am 12.11.2007 22:54:38




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34427 Beiträge, 17799x hilfreich)

Hi,

woher soll das irgend jemand hier wissen? Wir kennen weder die eventuellen Vorstrafen des Täters noch die Praxis der örtl. Staatsanwaltschaft...
Herumzuzeigen, was eine anderere Person in Foren schreibt, ist weder Beleidigung noch Verleumdung noch ÜN.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Die Glaskugel ist leider derzeit defekt.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

quote:
Desweiteren hatte er von einem Computer meine sämtlichen Daten wiederhergestellt und hat dadurch alle Nicknames von mir, die ich in Foren benutze (hier habe ich mich danach angemeldet). Nun zeigt er überall rum, was ich geschrieben habe (er hat alles ausgedruckt und kopiert).

Wie sähe es denn etwa mit dem Tatbestand des Ausspähens von Daten aus? Daten die gelöscht sind, sind ja zunächst einmal nicht ohne weiteres zugänglich; auch wenn das für fortgeschrittene Benutzer leicht zu ändern ist, insofern zumindest aus Sicht eines technisch nicht fachkundigen Opfers schon besonders gesichtert...

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#4
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

@muemmel

Vorbestraft ist er nicht. Das mit den Foren, war jetzt auch nur die Spitze des Eisberges. Vordringlich geht es mir darum, dass er Behörden und andere Instituionen anschreibt und dort nachweißlich Lügen verbreitet. Und mir dadurch erhebliche Nachteile entstehen.

@Jotrocken

Lass die mal reparieren, ich hab noch mehr Fragen.:(

@DanielB

Der Polizist fand das jetzt auch interessant und meinte ebenfalls etwas von auspähen von Daten, er hat es im Protokoll erwähnt. Immerhin weiß er dadurch, wo ich was hingeschrieben habe. Ebenfalls hat er meine E-Mails gelesen, was ich nachweisen kann. Er hat nämlich eine Bekannte von mir angeschrieben (woher hat er die E-Mail Adresse?) und wollte sie gegen mich aufhetzen. Ebenso wusste er, dass diese Bekannte an einem bestimmten Datum bei mir zu Hause war, dieses kann er nur aus meinen Mails haben.

Gruß Grübchen

-- Editiert von Grübchen am 14.11.2007 09:36:25

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#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Die spannende Frage ist, was die Justiz nun genau unter 'besonders gesichert' und 'Überwindung einer Zugangssicherung' versteht, vielleicht könnte sich ja mal jemand mit einem StGB-Kommentar dazu äußern. Die Strafandrohung für den §202a StGB wäre jedenfalls Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu drei Jahren.

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#6
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

Mal sehen, was dabei rauskommt. Ich finde das grenzt auch schon fast an Stalking. Wenn jemand so massiv in unser (mein Kind und meins) eingreift.

Es geht um ärztliche Gutachten und einen Schwerbehindertenausweis für meinen Sohn.

Ich war heute bei der Kinderärztin meines Sohnes, die die Hände über den Kopf zusammen geschlagen hat, als ich ihr den Brief gezeigt habe, die diese Person an den MDK geschickt hat.

Ebenso habe ich den Brief den Erzieherinnen im Kindergarten meines Sohnes gezeigt. Reaktion:"Wir reißen uns hier ein Bein aus und der schreibt da sowas hin, was er gar nicht beurteilen kann.

Mein Rechtsanwalt (jawohl, ist wohl nötig) hat meiner Krankenkasse (es geht um Pflegegeld) geschrieben, dass diese Person es nur auf persönlicher Antiphatie mir gegenüber angelegt hat.

Gruß Grübchen

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#7
 Von 
guest123-1312
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Grübchen
Status:
Schüler
(359 Beiträge, 34x hilfreich)

@ZoranH

Hallo!

Nicht ich bin behindert, sondern mein Kind (Asperger Syndrom, Autist), dieses wollen der Vater und vor allem deren Großeltern (väterlicherseits) nicht wahr haben, weil es das einizige Enkelkind ist). Ich selber habe noch 6 Geschwister und 6 Neffen und Nichten, bei denen keine Behinderung bekannt ist.

Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass die Kinderärtrzärtin und die Erzieherinnen meines Sohnes erwähnt haben, dass ich Recht daran getan habe, dass ich diesen Menschen (Großvater väterlicherseits) wegen Verlemdung angezeigt habe.

Der Großvater (väterlicherseits, es ist das einzige Enkelkind vom einzigen Sohn) will einfach wahrhaben, dass sein Enkel behindert ist. Er ist ihm peinlich den Nachbarn gegenüber. Mehr kann ich im Moment nicht dazu sagen, weil mir das selber alles ziemlich nahegeht. Ihr könnt Euch das sicherlich vorstellen, wie es ist, wenn man plötztlich damit konfontiert wird, dass mein Kind behindet ist.

Der Großvater will das alles nicht wahrhaben. Es ist wie in einem Alptraum im Moment. Ich habe das Kind hier tagtäglich. Er lässt sich nicht anziehen und Zähne putzen usw. Er wehrt sich sogar noch beim Anziehen usw.

Die Kinderärztin will (bzw., meinem Sohn)mir ein Attest ausstelllen.

Nun, bin ich ja gespannt, wie alles ausgeht.

Der Großvater war beim diagnosestellendem Arzt (hallo, er hat gar kein Sorgerecht, ich habe ihm angeboten ihm eine Erlaubnis dafür auszustellen, dieses hat er abgelehnt) und hat sich die Diagnose geben lassen und hat mit dem Psychiater über locker über Jonas geredet.

Ich habe dem Psychiater einen Brief geschrieben und ihm gefragt, wie es denn nun dazu kommen konnte, dass er dem Großvater (ich habe das alleinige Sorgerecht) die Diagnose aushändgenhänigt hat. Die Antwort des Psychiaters war: Ich Sprechstundenhilfe hat angerufen, er habe die Diagnose geändert. Nun steht halt nichts mehr in der Diagnose, was ich über den Vater erzählt habe.

Mein Rechtsanwalt (den musste ich nehmen, da der Großvater das alleinige Sorgerecht auf seinen Sohn übertragen wollte) hat den "Vater" bei Gericht erlebt, genauso natürlichj die Richterin, die dann zu dem Entschluss kam, dass mein Sohn bei mir wohnen bleibt und ich das alleinige Sorgerecht behalte.

Der Großvater hatte in dem Schreiben an das MKD geschrieben, dass sie das alleinige Sorgerecht beantragt haben und das er danach bei Ihnen wohnen wird. *schluckt Baldrian*

Gruß Grübchen

P. S. Ich bitte Rechtschreibfehler und Grammitkfefehler im Moment zu entschuldigen, ich kann einfach nicht mehr)

-- Editiert von Grübchen am 15.11.2007 19:10:11

-- Editiert von Grübchen am 15.11.2007 19:11:24

-- Editiert von Grübchen am 15.11.2007 19:14:19

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