Vermeintlicher Ladendiebstahl Kaufland

21. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
wassollichnurmachen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermeintlicher Ladendiebstahl Kaufland

Sehr geehrter Damen und Herren,

hier eine kurze Zusammenfassung des folgenden Textes:

Mein Freund, ein Mann, den ich noch nicht einmal 5h kannte und ich sind in ein Kaufland gegangen.
Beim Rausgehen habe ich den Rucksack des neu kennengelernten Mannes aufgenommen und wurde nach der Kasse, zusammen mit meinem Freund von einem Detektiven aufgehalten.
Der unbekannte Mann ist verschwunden und ich hatte noch seinen Rucksack, in dem sich Druckerartikel im Wert von 180€ befanden.

Mein Freund hat den Diebstahl gestanden und mir wird der Diebstahl der Ware des unbekannten Mannes vorgeworfen.
Mein Freund hat zudem 100€ an den Ladendetektiv gezahlt, ich jedoch nicht,
da ich meiner Meinung nach unschuldig bin.

Nach 5 Tagen habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, welcher Kaufland vertritt.

Nun soll ich 139€ bezahlen und das, obwohl ich unschuldig bin. Die Polizei kann mir über Weihnachten auch nicht weiterhelfen
und der Anwalt hat eine Frist bis zum 29.12.2012 gesetzt.

Um keine weiteren Mahngebühren zu erhalten, würde ich gern vorerst die 139€ bezahlen.
Wenn ich im folgenden Strafprozess freigesprochen werde, was sicherlich noch einige Monate dauern wird,
habe ich dann ein Anrecht darauf, die gezahlte Summe zurückzufordern?


Und nun folgen die Einzelheiten:
--------------------------------



Als mich mein jetziger Ex-Freund verlassen hatte, wollte ich mal etwas "Neues" versuchen.
Allerdings handelte es sich dabei um ein Treffen mit einem dritten Mann und meinem jetzigen Partner.
Dieses Treffen habe ich aus Diskretionsgründen nicht auf dem Heim-PC meiner Eltern oder einem Uni-Rechner gemacht,
sondern mir extra dafür zwei Handys auf dem Flohmarkt inkl. Restguthaben und anonymer Nummer gekauft habe.
Vor ca. 3 Wochen loggte ich mich dann über einen kostenlosen W-Lan-Hot Spot bei einer Mc-Donalds-Filiale ein, um mich in einem
Chat-Forum, als anonymer User, mit einen weiteren Dritten zu treffen. Innerhalb weniger Minuten hatte sich schon ein williger Mann mit ähnlichen Interessen, wie meinen gefunden.
Als Termin und Ort vereinbarten wir den XX.XX.2012 gegen XX:00Uhr am Kudamm in Berlin. Ich sollte eine auffällige Nerdbrille tragen und er einen auffälligen roten Rucksack.
Nachdem ich meinem jetzigen Freund von meinem Vorhaben erzählt hatte, bezeugte dieser ebenfalls hohes Interesse an diesem Treffen.
Natürlich war uns beiden klar, dass der User aus dem Chatforum an diesem Tag mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht anwesend sein würde, sodass wir uns im Fall der Fälle einen schönen Abend gemacht hätten.
Allerdings war er wirklich erschienen. Nach einem Stadtrundgang schlug er uns eine Bar vor, in der es eine von mir bevorzugte irische Biersorte gibt.
Der User aus dem Forum wollte vor dem Partyabend noch schnell etwas Alkoholfreies kaufen und so machten wir noch einen Zwischenstopp in einem Kaufland.
Dort angekommen verlor ich meinen jetzigen Freund und "den User" aus den Augen. Deshalb lief ich einmal quer durch das Geschäft. Danach schrieb mir mein Freund (über das zweite gekaufte Handy),
dass die Beiden sich in der Nähe von Leuchtmitteln und Druckerzubehör aufhalten würden, woraufhin ich mich auf die Suche nach den genannten Medien machte. Dies dauerte einige Zeit, da ich nicht wusste, wo sich die Sachen befinden.
Dort angekommen blieb ich einen Moment stehen und schaute mich um, aber von beiden war nichts zu sehen. Ich rief meinen Freund an, welcher mir sagte, dass die Beiden schon an der Kasse auf mich warteten.
Nach einem kurzen Gespräch mit beiden bat mich "der User", angesichts der niedrigem Außentemperatur, schon einmal das Auto warm laufen zu lassen und gleich seinen Rucksack mitzunehmen, da er ja sowieso nur
einen Eistee auf dem Laufband hatte. Auf dem Weg nach draußen wurde ich von einem Herren, welcher sich später als Detektiv herausstellen sollte, abgefangen. Auf mein Fragen, was das Ganze soll
antwortete er nicht und drängte mich wieder in das Geschäft hinein. Komischerweise war auch mein Freund auf einmal hinter mir und musste ebenso folgen. Im Büro des Detektives angekommen,
fragte ich mehrfach, um was es eigentlich geht, worauf ich nur ein spottendes Lachen und der Aussage, dass ich es genau wüsste, erhielt. Mein Freund und ich sollten die Rucksäcke auspacken.
Und zu meinem Entsetzen befanden sich im Rucksack meines Freundes und in "Users" Rucksack irgendwelche Druckerartikel. Ich beteuerte mehrfach vor dem Detektiv und zwei weiteren Zeugen, dass ich nicht wusste, was sich in dem Rucksack befunden hatte,
doch dem wurde kein Gehör geschenkt und der Detektiv sagte zudem, dass es völlig Irrelevant sein, da ich mich mit dem herausgehen inkl. Rucksack schon strafbar gemacht habe.
Egal, ob ich davon wusste, dass sich Waren im Wert von 180€ in dem Rucksack befanden, oder nicht. Wir sollten 100€ bezahlen und irgendeinen Zettel, den wir nicht durchlesen durften, unterschreiben. Zudem hatte ich meinen Ausweis im Auto gelassen,
was den Detektiv noch mehr erzürnte. Er forderte mich auf, meine Namens- und Adressdaten auf einen Zettel zu schreiben. Als ich dies auf seinem Tisch erledigen wollte, fuhr er mich an,
das unbedingt auf meinem Oberschenkel zu machen. Danach machte er sich über meine Schrift lustig, welche ja durch die wackelige Unterlage nicht die Beste sein konnte.
Als ich dann kurz vor einer Heulattacke stand, bat ich mehrfach, die Polizei zu rufen. Allerdings ging er anfangs gar nicht darauf ein. Als ich sie selbst rufen wollte,
machte er dies dann doch per Telefon. Nachdem ich wiederholt meine Sicht der Situation geschildert hatte und mehrfach als Lügner hingestellt wurde, traf endlich die Polizei ein.
Diese schaute sich zusammen mit dem Detektiv die Videoaufnahmen an, auf denen sicherlich einwandfrei zu sehen ist, dass ich den Rucksack von der Internetbekannschaft aufgenommen habe.
Danach fragten die Polizisten nach unserer Sichtweise zu den Geschehnissen. Dabei stellte sich heraus,
dass mein Freund sich offensichtlich von "dem User" überreden lassen hatte, ein paar solcher Teile in seinen Rucksack zu stecken und mitzunehmen. Nachdem ich mich gezwungener Maßen vor einer 5. und
6. Person outen musste, wollten die Polizei, mein Freund und ich zum Auto aufbrechen, um meinen Ausweis zu holen.
Allerdings forderte der Detektiv uns nochmalig auf, sein Formular, was wir uns nicht durchlesen durften, zu unterschreiben. Zum Glück standen wir dieses Mal unter dem Schutz der Polizei,
welche uns endlich den Rat gab, dass wir das Ganze doch nicht zu unterschreiben und auch die 100€ nicht unbedingt zu zahlen haben. Daraufhin ging der Detektiv sogar die beiden Polizisten an
und unterstellte Ihnen sinngemäß, dass Sie sowieso nichts von seiner Arbeit verstehen. Nach dem kurzen Wortgefecht und einer Androhung der Polizisten, den Ladendetektiv wegen Nötigung anzuzeigen,
konnten wir endlich den Laden verlassen. Am Auto angekommen fiel uns eine Packung Eistee auf, welche der, von der neu kennengelernten Person, gekauften, sehr ähnlich sah. Diese wurde von der Polizei konfisziert und wahrscheinlich Fingerabdrücke und DNA-Spuren genommen. Daraufhin fiel den
beiden Polizisten ein auffälliger Passant auf, dem Sie sofort nacheilten. Mein Freund und ich rannten hinterher, doch ich musste mich schon nach wenigen Metern fast Übergeben,
da mein Magen dem ganzen Stress wohl doch nicht so gut wiederstehen konnte. Die Polizisten kamen zurück und hielten eine weitere Person fest, welche sich jedoch auch nicht als die neue Bekanntschaft herausstellte.
Danach wurde mein Ausweis kontrolliert und mein Mietwagen durchleuchtet. Nach einem kurzen Abschlussgespräch und dem Hinweis, dass man in Berlin niemanden so schnell vertrauen solle,
wurde mir Netterweise noch eine Möglichkeit zum Getränkekauf gezeigt.

Da ich nun, laut Aussage des Detektives sowieso schuldig bin, würde ich mich gern selbst Anzeigen und die Tat einfach zugeben, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Ich würde auch die 100€ beim Kaufland bezahlen und ein Entschuldigungsschreiben übergeben, allerdings nicht das Formular des Detektivs, ohne es mir durchlesen zu können, unterschreiben.
Mein Hauptanliegen ist Folgendes:

Mache ich mich Strafbar, wenn ich zugebe, dass ich bewusst gestohlen habe, obwohl dies nicht der Fall gewesen ist?

Und das Wichtigste: Ich (schwul, allerdings weiß das so gut wie niemand) war inkognito in Berlin, um einen männlichen, potentiellen Sexualpartner zu treffen.

Wenn in meinem Wohnort rauskommt, dass ich schwul bin, habe nicht nur ich, sondern auch meine Eltern und Großeltern Lynchaktionen von den hier ansässigen, sehr häufig auftretenden,
Nazis zu befürchten. Und mir sind Sozialstunden und Strafgebühren wirklich lieber, als das meine Familie oder ich wegen meiner Dummheit in irgendwelche Sachen hineingezogen werden.
Auch wenn Sie jetzt lachen werden, es ist durchaus üblich, dass meine Oma, bzw. meine Eltern meine Briefe öffnen. Und wenn die Sache einmal heraus kommt, wird man sich fragen,
weshalb ich vorgeladen werde, wer "der User" ist, warum ich in Berlin war etc. Und durch die durchaus übliche Dorfpropaganda ist es noch nicht einmal unwahrscheinlich, dass selbst die Postfrau herum erzählt,
das ich einen Brief von der Polizei erhalten habe. Deshalb würde ich Sie aufrichtig bitten, mir zu raten, was die schnellste Variante ist, dem ganzen Strafakt ein Ende zu setzten,
auch wenn ich selbst dabei benachteiligt bin. Allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dabei Strafbar mache, wenn ich eine Tat zugebe, die ich nicht wissentlich begangen habe.
Doch wenn das die schnellste Möglichkeit ist, dann würde ich dies gern tun.

Sicherlich werden Sie mir dazu raten, einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Leider habe ich (als Student) im Moment kein Einkommen und wohne bei meinen Eltern.
Aber möglicherweise können Sie mir noch einen Rat geben, wie ich anonym Rechtsbeihilfe beantragen kann.
Beratungsgebühren von 180€ und mehr kann ich mir einfach nicht leisten und müsste selbst diese über Monate hinweg abbezahlen.


Als Nebeninfo:
vor ca. 3 Jahren wurde ein Verfahren gegen mich, wegen eines (damals bewusst begangenen und sofort zugegebenen)Ladendiebstahls, eingestellt. Ich war 18 und weiß nicht, in wie Weit dies von Bedeutung für meinen jetzigen Fall ist. Warenwert war etwas unter 2€.
Dummerweise war das auch noch in einem Kaufland.
Ziel der damaligen Aktion war aber eher, mich in meiner Clique zu profilieren.


-- Editiert wassollichnurmachen am 21.12.2012 17:00

-- Editiert wassollichnurmachen am 21.12.2012 17:04

-- Editiert wassollichnurmachen am 21.12.2012 17:05

-- Editiert wassollichnurmachen am 21.12.2012 17:17

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1495x hilfreich)

Antwort per PN...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)


Vorweg: Ich habe jetzt nur die "Kurzversion" gelesen und als Grundlage für meine Antwort genommen.

quote:<hr size=1 noshade>Mein Freund hat den Diebstahl gestanden <hr size=1 noshade>


Welchen? Den von dem Druckerzeugs aus dem Rucksack oder war da noch andere Ware im Spiel? Wenn er das "Druckerzeugs" gestanden hat, was hat er über Ihre diesbezügl. Tatbeteiligung gesagt?

quote:<hr size=1 noshade>Nun soll ich 139€ bezahlen und das, obwohl ich unschuldig bin. Die Polizei kann mir über Weihnachten auch nicht weiterhelfen
und der Anwalt hat eine Frist bis zum 29.12.2012 gesetzt. <hr size=1 noshade>


Ich würde vorerst gar nichts zahlen, sondern darauf verweisen, dass das Strafverfahren anhängig ist und ich die Tat nicht begangen habe. Eine Zahlung könnte man als -zumindest indirektes- Schuldeingeständnis werten. Ferner würde ich mitteilen, dass ich -abhängig vom Ausgang des Strafverfahrens- wieder auf die Kanzlei zukommen werde. Ich mache das regelmäßig so in solchen Fällen, die meine Klienten betreffen. Eine seriöse Kanzlei läßt die Forderung dann ruhen, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist.


Nachtrag: Jetzt habe ich doch alles gelesen. Daher hat sich meine Frage aus dem oberen Teil erledigt.

Weiter gehts:

quote:<hr size=1 noshade>Da ich nun, laut Aussage des Detektives sowieso schuldig bin, würde ich mich gern selbst Anzeigen und die Tat einfach zugeben, <hr size=1 noshade>


Warum? Wenn Sie nichts mit der Tat zu tun haben, sollten Sie auch dabei bleiben. Ihr Freund wird das ja entsprechend bezeugen können.

quote:<hr size=1 noshade>
Ich würde auch die 100€ beim Kaufland bezahlen <hr size=1 noshade>


Auch das würde ich keinesfalls tun, solange keine strafrechtliche Entscheidung zu meinen Lasten ergeht.

quote:<hr size=1 noshade>Mache ich mich Strafbar, wenn ich zugebe, dass ich bewusst gestohlen habe, obwohl dies nicht der Fall gewesen ist? <hr size=1 noshade>


Ja, obwohl das eigentl. etwas merkwürdig ist (da in dem Fall weder eine "falsche Verdächtigung" noch eine vers. "Strafvereitelung" gegeben wäre), machen Sie es in der Tat. § 145d, Abs. 2, Nr. 1 StGB :

quote:<hr size=1 noshade>§ 145d StGB
Vortäuschen einer Straftat

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat
oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat

zu täuschen sucht . <hr size=1 noshade>



quote:<hr size=1 noshade>Aber möglicherweise können Sie mir noch einen Rat geben, wie ich anonym Rechtsbeihilfe beantragen kann. <hr size=1 noshade>


Anonym wird das nichts werden. Wenn Sie nicht in einem der Stadtstaaten (also Berlin, Hamburg, Bremen --> dort gibt es die sog. ÖRA = öffentl. Rechtsauskunft anstelle von Beratungshilfe nach dem BerHG) wohnen haben Sie die Möglichkeit "Beratungshilfe" zu beantragen. Im Bereich des Strfafrechts ist davon jedoch nur eine reine Erstberatung unfasst, wobei der Anwalt nebenher keine, weitere Tätigkeit ausüben darf (bzw. wäre diese eben nicht von der BerH erfasst):

Downloads:

Antrag auf Beratungshilfe

Infoblatt/Ausfüllhilfe zum Antrag auf Beratungshilfe

Sind Sie aktuell schon 21 Jahre alt, oder noch 20? Mit 21 wäre zwingend "Erwachsenenrecht" anzuwenden, mit 20 könnte noch Jugendrecht angewendet werden (ergibt sich im Laufe des Verfahrens). Im Erwachsenenrecht lassen sich solche Sachen meist etwas "geräuschloser" beenden, als im Jugendrecht.

Zu guter letzt:

Es wird allenthalben in Juraforen gewarnt, sich auf irgendwelche Angebote/Ratschläge per PN einzulassen, weil diese zum größten Teil unseriös sind. Hinsichtlich der PN, die "wastl" Ihnen angekündigt hat, können Sie beruhigt sein. Wastl ist seriös ;) :)



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 22.12.2012 00:53

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9575 Beiträge, 2359x hilfreich)

Auch ich schließe mich dem Gesagten an. Was auch immer wastl Ihnen geraten hat, darauf können Sie vertrauen, der ist in der Tat seriös.

Von meiner Seite gibt es daher nur den kurzen Hinweis:

Auf keinen Fall etwas zahlen!!! Die Rechtsanwälte von den Kaufhäusern sind häufig leider genauso unseriös wie die Detektive.

Wenn Sie mit dem Diebstahl tatsächlich nichts zu tun haben, dann ist auch kein Schadensersatz in Form der Fangprämie fällig. Und selbst wenn das so wäre: Eine Fangprämie ist nur bis zu ca. 50,- Euro von der Rechtsprechung anerkannt. Die Forderung von 139,- Euro ist unseriös. Lassen Sie sich von Drohschreiben nicht einschüchtern, egal wie überzeugend sie klingen.




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"justice"

1x Hilfreiche Antwort

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