Vermieter Kohlenmonoxid Belastung in Wohnung

16. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mensch12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter Kohlenmonoxid Belastung in Wohnung

Guten Tag,

fiktiver Fall: A ist seit einigen Jahren Mieter einer kleinen Wohnung wo Brauchwasser mittels eines älteren Gasdurchlauferhitzers erwärmt wird.

Seit einigen Tagen war A nur noch müde fühlte sich schlecht und hat die meiste Zeit im Bett verbracht.

A war deshalb auch beim Hausarzt.

Einige Tage später kommt der Schornsteinfeger und misst bei einer Routineüberprüfung die Abgaswerte des Gasdurchlauferhitzers, er legt das Gerät sofort still da die Werte über dem Grenzwert liegen.

Dabei erfährt A das vor genau einem Jahr die Abgaswerte des Gerätes schlecht waren, aber noch unter der erlaubten Höchstgrenze. Der Schornsteinfeger hatte daraufhin dem Eigentümer des Hauses umgehend eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen. Passiert ist daraufhin ein Jahr nichts.

Nun die Frage, wäre es sinnvoll wenn A gegen den Eigentümer Strafanzeige stellen würde? Es ist ja noch mal glimpflich ausgegangen. Hätte aber auch tödlich enden können.

Fakten:

Kein Attest vom Arzt da natürlich ohne das Hintergrundwissen kein Test auf Kohlenmonoxid gemacht wurde.
Beim Schornsteinfeger sind sicherlich die Belege der Messungen vorhanden sowie eine Kopie der Mängelanzeige welche vor einen Jahr an den Eigentümer gesendet worden ist.


Ich wünsche einen schönen Tag

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Erfolgte die Stillegung aufgrund überhöhter Abgaswerte, wäre das für den Mieter erstmal ungefährlich, da die Abgase ja über den Schornstein abgeleitet werden.

Gibt das Gerät jedoch Abgase in den Raum ab, sieht die Sache anders aus.

Man sollte also erstmal klären bzw. im Protokoll des Schlotfegers nachlesen was genau der festgestellte Mangel ist. Ich vermute ersteres.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32837 Beiträge, 17252x hilfreich)

Hätte aber auch tödlich enden können. Sowas wie "versuchte fahrlässige Tötung" gibt es aber nicht. Es bleibt also nur die fahrlässige Körperverletzung (in Form des Müde-Fühlens).

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