Vermieter möchte mich Anzeigen wegen geklauten Möbeln

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter möchte mich Anzeigen wegen geklauten Möbeln

Moin,

Folgender Sachverhalt: 2017 bin ich eine neue Wohnung (Wg) bezogen. Diese war frisch renoviert und es standen noch einige Möbel vom Vormieter in der Wohnung, die wir unter uns (die 4 neuen Mieter) aufteilen durften. Was nicht gebraucht wurde wurde weggeworfen. Ich habe angenommen, diese Möbel wären damit in unseren Besitz übergegangen und ich habe einen Teil dieser Möbel (einen Tisch, Schrank und ein Sofa) nach Auszug mitgenommen. Ausgezogen bin ich im August 2019. Nun hat mein Vermieter mir geschrieben, dass er festgestellt hätte, dass seine Möbel fehlen würden und er verlangt 1000 Euro oder stellt Strafanzeige wegen Diebstahls gegen mich. Im Mietvertrag sind diese Möbel nicht enthalten.
In seiner Nachricht hat er auch geschrieben, dass meine ehemaligen Mitbewohner und meine Nachmieterin bezeugen können, dass diese Möbel bei Einzug bereits in der Wohnung standen und ich diese beim Auszug mitgenommen habe

Was meint ihr hat mich zu erwarten? Muss ich das zahlen (wenn auch nicht die volle Summe, da die Möbel auch neu keine 1000 Euro kosten würden) oder soll ich das einfach ignorieren?

Gruß

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Das kommt jetzt darauf an, was beim Einzug vereinbart war.
Waren die Möbel zur Nutzung überlassen oder sind sie in Dein Eigentum übergegangen?

Wenn es hierzu nichts schriftliches gibt, wird es schwer mit dem Nachweis, dass es Deine Möbel sind. Zumal ja scheinbar Deine ehemaligen Mitbewohner eher als Zeugen für den Vermieter auftreten.

Gibt es die Möbel noch? Dann im Zweifelsfall dem Vermieter zur Verfügung stellen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Julian312):
es standen noch einige Möbel vom Vormieter in der Wohnung, die wir unter uns (die 4 neuen Mieter) aufteilen durften.
Das hat der Vormieter euch erlaubt? Gibts dazu was schriftliches? Oder alle 4 WG-Mitbewohner könnten das so aussagen?
Zitat (von Julian312):
Im Mietvertrag sind diese Möbel nicht enthalten.
Hat er dein Zimmer unmöbliert vermietet? Und wie üblich Küche, Bad zur gemeinschaftl. Nutzung der Möbel...?
Zitat (von Julian312):
In seiner Nachricht hat er auch geschrieben,
Das ist so. Du hast deinen Teil bei deinem Auszug mitgenommen.
Der Vermieter hat demnach die anderen WG-Mitbewohner schon befragt.

Zitat (von Julian312):
Ausgezogen bin ich im August 2019.
Vor fast 1 Jahr. Jetzt fällt ihm das auf? Gab es keine Übergabe bei Auszug?
Schreibt er jetzt im Zusammenhang mit einer Abrechnung/Kaution o.s.ä.?

p.s.
Ich würde so etwas unter Mietrecht fragen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Das kommt jetzt darauf an, was beim Einzug vereinbart war.
Waren die Möbel zur Nutzung überlassen oder sind sie in Dein Eigentum übergegangen?


Also da werden er und ich wohl verschiedene Auffassungen von haben. Meiner Erinnerung nach hieß es dies sind noch Möbel vom Vormieter die wir nutzen können. Wenn wir sie nicht wollen, dann kommen sie weg. Dies habe ich so ausgelegt, dass es jetzt unsere sind.

Zitat (von Eff123):
Wenn es hierzu nichts schriftliches gibt, wird es schwer mit dem Nachweis, dass es Deine Möbel sind. Zumal ja scheinbar Deine ehemaligen Mitbewohner eher als Zeugen für den Vermieter auftreten.

Gibt es die Möbel noch? Dann im Zweifelsfall dem Vermieter zur Verfügung stellen.


Naja die zwei die ausgezogen sind wären wohl auf meiner Seite und die eine die dort noch wohnt wäre wohl hausfriedensstechnisch auf der Seite des Vermieters. Meine Nachmieterin ist da ja eher nachrangig, da sie bei meinem Einzug nicht dabei war. Also 3 von den 4 ehemaligen Mietern (inkl. mir) die dort damals gemeinsam eingezogen sind würden wohl bezeugen, dass der Vermieter sagte, dass sind Möbel des Vormieters und diese können bei Bedarf übernommen werden.
Die Möbel gibt es noch, aber den Schrank habe ich bereits umlackiert und eigentlich habe ich auch wenig Lust die Möbel jetzt wieder abzugeben

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Julian312):
es standen noch einige Möbel vom Vormieter in der Wohnung, die wir unter uns (die 4 neuen Mieter) aufteilen durften.
Das hat der Vormieter euch erlaubt? Gibts dazu was schriftliches? Oder alle 4 WG-Mitbewohner könnten das so aussagen?
Zitat (von Julian312):
Im Mietvertrag sind diese Möbel nicht enthalten.
Hat er dein Zimmer unmöbliert vermietet? Und wie üblich Küche, Bad zur gemeinschaftl. Nutzung der Möbel...?
Zitat (von Julian312):
In seiner Nachricht hat er auch geschrieben,
Das ist so. Du hast deinen Teil bei deinem Auszug mitgenommen.
Der Vermieter hat demnach die anderen WG-Mitbewohner schon befragt.

Zitat (von Julian312):
Ausgezogen bin ich im August 2019.
Vor fast 1 Jahr. Jetzt fällt ihm das auf? Gab es keine Übergabe bei Auszug?
Schreibt er jetzt im Zusammenhang mit einer Abrechnung/Kaution o.s.ä.?

p.s.
Ich würde so etwas unter Mietrecht fragen...


Sorry ich weiß nicht wie ich hier jetzt die quotes setzen muss um richtig zu zitieren.
zu 1: Ja das hat er uns erlaubt, sonst hätte er die Möbel ja nicht in der Wohnung stehen lassen. Etwas schriftliches dazu gibt es nicht. Ein Teil der Möbel steht dort ja auch immer noch. Dass wir diese nutzen dürfen können demnach alle bezeugen.

zu 2: Also Laut Vetrag ist es leer. Die Möbel standen in verschiedenen Räumen beim Einzug und wir haben die unter uns aufgeteilt (Eigentlich hatte ich fast alles, da die anderen die Möbel nicht gebrauchen konnten). Aber in einem anderen Raum stand bzw. steht immer noch ein Sofatisch vom Vormieter. Küche und Bad waren zur gemeinschaftlichen Nutzung und aufgestattet ja.

zu 3.: Naja von uns 4 die dort damals zusammen eingezogen sind wohnt nur noch eine Person da. Und die wird er wohl als Zeugen benennen können. Dass er die anderen beiden irgendwas gefragt hat kann ich mir nicht vorstellen.

zu 4: Nein es gab keine Übergabe beim Auszug. Ich bin ausgezogen und jemand neues ist eingezogen. Dass die Möbel fehlen scheint ihm erst jetzt aufgefallen zu sein, da meine Nachmieterin auch auszieht und er jetzt wohl erst mal wieder in dem Zimmer war. Die Kaution habe ich schon wieder

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#5
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich würde dem Vermieter zurück schreiben, was bei Einzug besprochen wurde : Möbel übernehmen oder auf den Müll. Angenommen, Du hättest sie damals entsorgt, könnte er sie jetzt auch nicht zurück verlangen.

Meiner Meinung nach -aber da lasse ich mich gerne belehren- war ja derVermieter gar nicht Eigentümer der Möbel, oder?

Wenn Du die zwei anderen Mitbewohner auf Deiner Seite weißt, würde ich das durchziehen und die Forderung zurück weisen. Über die Höhe müssen wir gar nicht diskutieren- 1000 Euro für drei gebrauchte Möbelstücke ist zumindest mal frech.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Julian312):
Dass wir diese nutzen dürfen können demnach alle bezeugen.


Nutzen dürfen ist aber nicht = geschenkt. Wenn ich eine in der Wohnung verbaute Einbauküche nutzen darf, darf ich sie trotzdem nicht mitnehmen.

Zitat (von Eff123):
Meiner Meinung nach -aber da lasse ich mich gerne belehren- war ja derVermieter gar nicht Eigentümer der Möbel, oder?


Was für den TB des Diebstahls keine Rolle spielt, wohl aber für den zivilrechtlichen Teil der Sache.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
was bei Einzug besprochen wurde : Möbel übernehmen oder auf den Müll.

Ausweislich des Zitates des TS war aber gerade das ja nicht besprochen.

Von daher sehe ich das als durchaus berechtigt, wenn der Vermieter Forderungen nach Schadenersatz stellen würde.



Zitat (von Julian312):
er verlangt 1000 Euro oder stellt Strafanzeige wegen Diebstahls gegen mich.

Da würde ich mir überlegen, ob ich das nicht anzeige - Erpressung / Nötigung sind Straftaten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

"Was nicht benötigt wurde, wurde weg geschmissen" heißt nicht auf den Müll?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
"Was nicht benötigt wurde, wurde weg geschmissen"

Wo steht das bitte?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Im Eingangspost, Zeile 3.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


Nutzen dürfen ist aber nicht = geschenkt. Wenn ich eine in der Wohnung verbaute Einbauküche nutzen darf, darf ich sie trotzdem nicht mitnehmen.

Ja das kam mir auch schon in den SInn. In meinem Mietvertrag steht auch nichts von einer Küche, aber ich würde ja trotzdem nicht auf die Idee kommen, dass das meine wäre und dass ich die mitnehmen darf.
Zitat (von Eff123):
Meiner Meinung nach -aber da lasse ich mich gerne belehren- war ja derVermieter gar nicht Eigentümer der Möbel, oder?


Das kann ich halt nicht einschätzen. Aber wie gesagt, als ich eingezogen bin hieß es, die Möbel wären vom Vormieter und die können wir übernehmen wenn wir wollen. Wenn wir sie nicht brauchen kommen sie auf den Müll. Diese Aussage habe ich mir gerade auch nochmal von einer ehemaligen Mitbewohnerin bestätigen lassen. Tatsächlich weggeschmissen wurde allerdings nichts, da wir alle Möbel die noch in der Wohnung waren auch übernommen haben (2 Sofas, 2 Sofatische, 2 Schränke und ein Regal).

Ich habe dem Vermieter dies nun auch geantwortet, dass er beim Einzug genau dies gesagt hätte und dass ich daher davon ausging die Möbel wären nun unsere. Mal sehen was er antwortet. Er hat mir auch keinen Brief oder so geschickt, sondern mir nur bei Whatsapp geschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Per What'sApp 1.000 Euro fordern und mit Strafanzeige drohen, ist frech.

Sollte noch mal was auf diesem Weg kommen, würde ich das ignorieren; er kann das gerne schriftlich mit Zustellnachweis fordern.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Julian312):
hieß es dies sind noch Möbel vom Vormieter die wir nutzen können. Wenn wir sie nicht wollen, dann kommen sie weg.

Zitat (von Julian312):
als ich eingezogen bin hieß es, die Möbel wären vom Vormieter und die können wir übernehmen wenn wir wollen. Wenn wir sie nicht brauchen kommen sie auf den Müll.

Jetzt haben wir schon 2 Versionen was angeblich vereinbart wurde, mit fundamental unterschiedlichen Inhalten.

Die große Frage: welche stimmt - oder kommt noch eine weitere Version?



Zitat (von Eff123):
Im Eingangspost, Zeile 3.

Nö, das steht da überhaupt nicht, da steht
Zitat (von Julian312):
Was nicht gebraucht wurde wurde weggeworfen.

Und das ist nur was die gemacht haben, nicht das was abgesprochen wurde. Zumindest nicht nach der Version aus #3.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Julian312):
hieß es dies sind noch Möbel vom Vormieter die wir nutzen können. Wenn wir sie nicht wollen, dann kommen sie weg.

Zitat (von Julian312):
als ich eingezogen bin hieß es, die Möbel wären vom Vormieter und die können wir übernehmen wenn wir wollen. Wenn wir sie nicht brauchen kommen sie auf den Müll.

Jetzt haben wir schon 2 Versionen was angeblich vereinbart wurde, mit fundamental unterschiedlichen Inhalten.

Die große Frage: welche stimmt - oder kommt noch eine weitere Version?



Ok so beim Schreiben hörten sich die Aussagen für mich ziemlich identisch an, aber ich weiß was du meinst. Seine Aussage war, dass wir diese übernehmen könnten, oder "haben" könnten. Nicht, dass wir sie nur nutzen dürfen. Sonst würde seine Folgeaussage, dass sie sonst wegkommen, bzw. dass er sie entsorgen würde, keinen Sinn machen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Julian312):
Sonst würde seine Folgeaussage, dass sie sonst wegkommen, bzw. dass er sie entsorgen würde, keinen Sinn machen.

Wegkommen bedeutet ja nur, das man sie aus der Wohnung entfernt, nicht das die dann entsorgt werden.



Zitat (von Julian312):
Seine Aussage war, dass wir diese übernehmen könnten, oder "haben" könnten.

Ok, dann wäre die Forderung nach Schadenersatz mangels Schaden nicht haltbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Julian312
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry dass ich das hier nochmal aufwühle, aber müsste laut §548 BGB nicht jeglicher Anspruch des Vermieters eh verjährt sein? Das war die Aussage vom AStA meiner Uni. Damit wäre ich zumindest beim Schadensersatz raus und müsste mir nur noch strafrechtlich Sorgen wegen Diebstahl machen? (Wobei ich ja Zeugen hab, die meine Aussagen bestätigen)

0x Hilfreiche Antwort

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