Moin,
Folgender Sachverhalt: 2017 bin ich eine neue Wohnung (Wg) bezogen. Diese war frisch renoviert und es standen noch einige Möbel vom Vormieter in der Wohnung, die wir unter uns (die 4 neuen Mieter) aufteilen durften. Was nicht gebraucht wurde wurde weggeworfen. Ich habe angenommen, diese Möbel wären damit in unseren Besitz übergegangen und ich habe einen Teil dieser Möbel (einen Tisch, Schrank und ein Sofa) nach Auszug mitgenommen. Ausgezogen bin ich im August 2019. Nun hat mein Vermieter mir geschrieben, dass er festgestellt hätte, dass seine Möbel fehlen würden und er verlangt 1000 Euro oder stellt Strafanzeige wegen Diebstahls gegen mich. Im Mietvertrag sind diese Möbel nicht enthalten.
In seiner Nachricht hat er auch geschrieben, dass meine ehemaligen Mitbewohner und meine Nachmieterin bezeugen können, dass diese Möbel bei Einzug bereits in der Wohnung standen und ich diese beim Auszug mitgenommen habe
Was meint ihr hat mich zu erwarten? Muss ich das zahlen (wenn auch nicht die volle Summe, da die Möbel auch neu keine 1000 Euro kosten würden) oder soll ich das einfach ignorieren?
Gruß
Vermieter möchte mich Anzeigen wegen geklauten Möbeln
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das kommt jetzt darauf an, was beim Einzug vereinbart war.
Waren die Möbel zur Nutzung überlassen oder sind sie in Dein Eigentum übergegangen?
Wenn es hierzu nichts schriftliches gibt, wird es schwer mit dem Nachweis, dass es Deine Möbel sind. Zumal ja scheinbar Deine ehemaligen Mitbewohner eher als Zeugen für den Vermieter auftreten.
Gibt es die Möbel noch? Dann im Zweifelsfall dem Vermieter zur Verfügung stellen.
Das hat der Vormieter euch erlaubt? Gibts dazu was schriftliches? Oder alle 4 WG-Mitbewohner könnten das so aussagen?Zitates standen noch einige Möbel vom Vormieter in der Wohnung, die wir unter uns (die 4 neuen Mieter) aufteilen durften. :
Hat er dein Zimmer unmöbliert vermietet? Und wie üblich Küche, Bad zur gemeinschaftl. Nutzung der Möbel...?ZitatIm Mietvertrag sind diese Möbel nicht enthalten. :
Das ist so. Du hast deinen Teil bei deinem Auszug mitgenommen.ZitatIn seiner Nachricht hat er auch geschrieben, :
Der Vermieter hat demnach die anderen WG-Mitbewohner schon befragt.
Vor fast 1 Jahr. Jetzt fällt ihm das auf? Gab es keine Übergabe bei Auszug?ZitatAusgezogen bin ich im August 2019. :
Schreibt er jetzt im Zusammenhang mit einer Abrechnung/Kaution o.s.ä.?
p.s.
Ich würde so etwas unter Mietrecht fragen...
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ZitatDas kommt jetzt darauf an, was beim Einzug vereinbart war. :
Waren die Möbel zur Nutzung überlassen oder sind sie in Dein Eigentum übergegangen?
Also da werden er und ich wohl verschiedene Auffassungen von haben. Meiner Erinnerung nach hieß es dies sind noch Möbel vom Vormieter die wir nutzen können. Wenn wir sie nicht wollen, dann kommen sie weg. Dies habe ich so ausgelegt, dass es jetzt unsere sind.
ZitatWenn es hierzu nichts schriftliches gibt, wird es schwer mit dem Nachweis, dass es Deine Möbel sind. Zumal ja scheinbar Deine ehemaligen Mitbewohner eher als Zeugen für den Vermieter auftreten. :
Gibt es die Möbel noch? Dann im Zweifelsfall dem Vermieter zur Verfügung stellen.
Naja die zwei die ausgezogen sind wären wohl auf meiner Seite und die eine die dort noch wohnt wäre wohl hausfriedensstechnisch auf der Seite des Vermieters. Meine Nachmieterin ist da ja eher nachrangig, da sie bei meinem Einzug nicht dabei war. Also 3 von den 4 ehemaligen Mietern (inkl. mir) die dort damals gemeinsam eingezogen sind würden wohl bezeugen, dass der Vermieter sagte, dass sind Möbel des Vormieters und diese können bei Bedarf übernommen werden.
Die Möbel gibt es noch, aber den Schrank habe ich bereits umlackiert und eigentlich habe ich auch wenig Lust die Möbel jetzt wieder abzugeben
Zitat:Das hat der Vormieter euch erlaubt? Gibts dazu was schriftliches? Oder alle 4 WG-Mitbewohner könnten das so aussagen?Zitates standen noch einige Möbel vom Vormieter in der Wohnung, die wir unter uns (die 4 neuen Mieter) aufteilen durften. :
Hat er dein Zimmer unmöbliert vermietet? Und wie üblich Küche, Bad zur gemeinschaftl. Nutzung der Möbel...?ZitatIm Mietvertrag sind diese Möbel nicht enthalten. :Das ist so. Du hast deinen Teil bei deinem Auszug mitgenommen.ZitatIn seiner Nachricht hat er auch geschrieben, :
Der Vermieter hat demnach die anderen WG-Mitbewohner schon befragt.
Vor fast 1 Jahr. Jetzt fällt ihm das auf? Gab es keine Übergabe bei Auszug?ZitatAusgezogen bin ich im August 2019. :
Schreibt er jetzt im Zusammenhang mit einer Abrechnung/Kaution o.s.ä.?
p.s.
Ich würde so etwas unter Mietrecht fragen...
Sorry ich weiß nicht wie ich hier jetzt die quotes setzen muss um richtig zu zitieren.
zu 1: Ja das hat er uns erlaubt, sonst hätte er die Möbel ja nicht in der Wohnung stehen lassen. Etwas schriftliches dazu gibt es nicht. Ein Teil der Möbel steht dort ja auch immer noch. Dass wir diese nutzen dürfen können demnach alle bezeugen.
zu 2: Also Laut Vetrag ist es leer. Die Möbel standen in verschiedenen Räumen beim Einzug und wir haben die unter uns aufgeteilt (Eigentlich hatte ich fast alles, da die anderen die Möbel nicht gebrauchen konnten). Aber in einem anderen Raum stand bzw. steht immer noch ein Sofatisch vom Vormieter. Küche und Bad waren zur gemeinschaftlichen Nutzung und aufgestattet ja.
zu 3.: Naja von uns 4 die dort damals zusammen eingezogen sind wohnt nur noch eine Person da. Und die wird er wohl als Zeugen benennen können. Dass er die anderen beiden irgendwas gefragt hat kann ich mir nicht vorstellen.
zu 4: Nein es gab keine Übergabe beim Auszug. Ich bin ausgezogen und jemand neues ist eingezogen. Dass die Möbel fehlen scheint ihm erst jetzt aufgefallen zu sein, da meine Nachmieterin auch auszieht und er jetzt wohl erst mal wieder in dem Zimmer war. Die Kaution habe ich schon wieder
Ich würde dem Vermieter zurück schreiben, was bei Einzug besprochen wurde : Möbel übernehmen oder auf den Müll. Angenommen, Du hättest sie damals entsorgt, könnte er sie jetzt auch nicht zurück verlangen.
Meiner Meinung nach -aber da lasse ich mich gerne belehren- war ja derVermieter gar nicht Eigentümer der Möbel, oder?
Wenn Du die zwei anderen Mitbewohner auf Deiner Seite weißt, würde ich das durchziehen und die Forderung zurück weisen. Über die Höhe müssen wir gar nicht diskutieren- 1000 Euro für drei gebrauchte Möbelstücke ist zumindest mal frech.
ZitatDass wir diese nutzen dürfen können demnach alle bezeugen. :
Nutzen dürfen ist aber nicht = geschenkt. Wenn ich eine in der Wohnung verbaute Einbauküche nutzen darf, darf ich sie trotzdem nicht mitnehmen.
ZitatMeiner Meinung nach -aber da lasse ich mich gerne belehren- war ja derVermieter gar nicht Eigentümer der Möbel, oder? :
Was für den TB des Diebstahls keine Rolle spielt, wohl aber für den zivilrechtlichen Teil der Sache.
Zitatwas bei Einzug besprochen wurde : Möbel übernehmen oder auf den Müll. :
Ausweislich des Zitates des TS war aber gerade das ja nicht besprochen.
Von daher sehe ich das als durchaus berechtigt, wenn der Vermieter Forderungen nach Schadenersatz stellen würde.
Zitater verlangt 1000 Euro oder stellt Strafanzeige wegen Diebstahls gegen mich. :
Da würde ich mir überlegen, ob ich das nicht anzeige - Erpressung / Nötigung sind Straftaten ...
"Was nicht benötigt wurde, wurde weg geschmissen" heißt nicht auf den Müll?
Zitat"Was nicht benötigt wurde, wurde weg geschmissen" :
Wo steht das bitte?
Im Eingangspost, Zeile 3.
Zitat:
Nutzen dürfen ist aber nicht = geschenkt. Wenn ich eine in der Wohnung verbaute Einbauküche nutzen darf, darf ich sie trotzdem nicht mitnehmen.
Ja das kam mir auch schon in den SInn. In meinem Mietvertrag steht auch nichts von einer Küche, aber ich würde ja trotzdem nicht auf die Idee kommen, dass das meine wäre und dass ich die mitnehmen darf.
ZitatMeiner Meinung nach -aber da lasse ich mich gerne belehren- war ja derVermieter gar nicht Eigentümer der Möbel, oder? :
Das kann ich halt nicht einschätzen. Aber wie gesagt, als ich eingezogen bin hieß es, die Möbel wären vom Vormieter und die können wir übernehmen wenn wir wollen. Wenn wir sie nicht brauchen kommen sie auf den Müll. Diese Aussage habe ich mir gerade auch nochmal von einer ehemaligen Mitbewohnerin bestätigen lassen. Tatsächlich weggeschmissen wurde allerdings nichts, da wir alle Möbel die noch in der Wohnung waren auch übernommen haben (2 Sofas, 2 Sofatische, 2 Schränke und ein Regal).
Ich habe dem Vermieter dies nun auch geantwortet, dass er beim Einzug genau dies gesagt hätte und dass ich daher davon ausging die Möbel wären nun unsere. Mal sehen was er antwortet. Er hat mir auch keinen Brief oder so geschickt, sondern mir nur bei Whatsapp geschrieben
Per What'sApp 1.000 Euro fordern und mit Strafanzeige drohen, ist frech.
Sollte noch mal was auf diesem Weg kommen, würde ich das ignorieren; er kann das gerne schriftlich mit Zustellnachweis fordern.
Zitathieß es dies sind noch Möbel vom Vormieter die wir nutzen können. Wenn wir sie nicht wollen, dann kommen sie weg. :
Zitatals ich eingezogen bin hieß es, die Möbel wären vom Vormieter und die können wir übernehmen wenn wir wollen. Wenn wir sie nicht brauchen kommen sie auf den Müll. :
Jetzt haben wir schon 2 Versionen was angeblich vereinbart wurde, mit fundamental unterschiedlichen Inhalten.
Die große Frage: welche stimmt - oder kommt noch eine weitere Version?
ZitatIm Eingangspost, Zeile 3. :
Nö, das steht da überhaupt nicht, da steht
ZitatWas nicht gebraucht wurde wurde weggeworfen. :
Und das ist nur was die gemacht haben, nicht das was abgesprochen wurde. Zumindest nicht nach der Version aus #3.
Zitat:Zitathieß es dies sind noch Möbel vom Vormieter die wir nutzen können. Wenn wir sie nicht wollen, dann kommen sie weg. :
Zitatals ich eingezogen bin hieß es, die Möbel wären vom Vormieter und die können wir übernehmen wenn wir wollen. Wenn wir sie nicht brauchen kommen sie auf den Müll. :
Jetzt haben wir schon 2 Versionen was angeblich vereinbart wurde, mit fundamental unterschiedlichen Inhalten.
Die große Frage: welche stimmt - oder kommt noch eine weitere Version?
Ok so beim Schreiben hörten sich die Aussagen für mich ziemlich identisch an, aber ich weiß was du meinst. Seine Aussage war, dass wir diese übernehmen könnten, oder "haben" könnten. Nicht, dass wir sie nur nutzen dürfen. Sonst würde seine Folgeaussage, dass sie sonst wegkommen, bzw. dass er sie entsorgen würde, keinen Sinn machen.
ZitatSonst würde seine Folgeaussage, dass sie sonst wegkommen, bzw. dass er sie entsorgen würde, keinen Sinn machen. :
Wegkommen bedeutet ja nur, das man sie aus der Wohnung entfernt, nicht das die dann entsorgt werden.
ZitatSeine Aussage war, dass wir diese übernehmen könnten, oder "haben" könnten. :
Ok, dann wäre die Forderung nach Schadenersatz mangels Schaden nicht haltbar.
Sorry dass ich das hier nochmal aufwühle, aber müsste laut §548 BGB nicht jeglicher Anspruch des Vermieters eh verjährt sein? Das war die Aussage vom AStA meiner Uni. Damit wäre ich zumindest beim Schadensersatz raus und müsste mir nur noch strafrechtlich Sorgen wegen Diebstahl machen? (Wobei ich ja Zeugen hab, die meine Aussagen bestätigen)
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