Vermieterin wirft mir mutwillige Zerstörung Ihrer Fenster vor

16. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.09.2019 12:13:44
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermieterin wirft mir mutwillige Zerstörung Ihrer Fenster vor

Guten Tag,

seit einigen Tagen streite ich mich mit meiner Vermieterin darüber, dass die Fenster undicht sind. Nun, Sie hat die Firma Ihres Bruders beauftragt die Fenster zu reparieren. Der Handwerker hat die Dichtungen gewechselt und sie sind immer noch undicht. Daraufhin hat Sie mich angerufen und mich beschuldigt, seitdem Sie meinen Mietvertrag von Bruttowarm auf Bruttokalt versucht umzustellen, dass ich diese versuche zu sabotieren und gar mich beschuldigt, die Dichtungen zu manipulieren.


Jetzt meine Frage, ist das nicht Verleumdung? Wenn ich anzeige wegen Verleumdung erstatte, wie Wahrscheinlich ist es, dass das letzte Telefongespräche mit Ihr als Beweis gilt. Dazu müsste das Telefongespräch vom Provider zugänglich gemacht werden.

Danke im Voraus



https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Denkmalgeschuetztes-Haus,-Maengel-Fenster-__f546447.html

https://www.123recht.net/forum/mietrecht/Umstellung-von-Bruttowarm-zu-Bruttokaltmiete-__f546221.html

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Jetzt meine Frage, ist das nicht Verleumdung? Nö. Einfach mal nachdenken: Kann man Sie bei sich selbst verleumden? Natürlich nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von ph5123):
seit einigen Tagen streite ich mich mit meiner Vermieterin darüber, dass die Fenster undicht sind. Nun, Sie hat die Firma Ihres Bruders beauftragt die Fenster zu reparieren.


Soweit so gut.

Zitat (von ph5123):
Der Handwerker hat die Dichtungen gewechselt und sie sind immer noch undicht.


Das wäre dann evtl. ein Mangel, den die Firma des Bruders beheben müsste.

Zitat (von ph5123):

Daraufhin hat Sie mich angerufen und mich beschuldigt, seitdem Sie meinen Mietvertrag von Bruttowarm auf Bruttokalt versucht umzustellen, dass ich diese versuche zu sabotieren und gar mich beschuldigt, die Dichtungen zu manipulieren.


Versteh ich nicht, aber egal. Hast Du die Dichtungen manipuliert?

Zitat (von ph5123):

Jetzt meine Frage, ist das nicht Verleumdung?


Nein. Schon gar nicht, wenn das nicht öffentlich, sondern eben in einem persönlichen Telefonat geäußert wurde.

Zitat (von ph5123):

Wenn ich anzeige wegen Verleumdung erstatte, wie Wahrscheinlich ist es, dass das letzte Telefongespräche mit Ihr als Beweis gilt. Dazu müsste das Telefongespräch vom Provider zugänglich gemacht werden.


Wie stellst Du Dir das vor? Der Provider hat ein Rechenzentrum, in dem alle Sprachanrufe der letzten Wochen gespeichert sind?! :dance: Bei der Vorstellung davon, wird sich jeder Datenschützer ins Grab rotieren.

Strafrechtlich ist an der Geschichte exakt nichts dran.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.09.2019 12:13:44
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Dachte es gibt eine Vorratsdatenspeicherung?

Und nein, ich habe die Dichtungen nicht manipuliert. Ich wollte Sie eher verklagen und durch einen Gutachter beweisen, dass die Dichtungen Müll sind. Naja, trotzdem vielen Dank für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Dachte es gibt eine Vorratsdatenspeicherung? Gibt es - da wird aber nicht der Inhalt eines Gespräches gespeichert.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12316.09.2019 12:13:44
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

Ay jajaja ... :devilangel:

Hab mir mal nun einiges zur Vorratsdatenspeicherung gelesen. Oh man , ich mache mal keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt (der Dummheit)^_^

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.09.2019 12:13:44
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)

mir

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Schon nach ein paar Tagen kommt jemand und erneuert die Dichtung? Toll!
Hast du neulich wegen der Fenster Mangelbeseitigung verlangt und Mietminderung angedroht? Das war doch erst vor ein paar Tagen. Obwohl du seit 2012 in und mit diesem Mangel in diesem *Museum* wohnst.

Zitat (von ph5123):
Daraufhin hat Sie mich angerufen und mich beschuldigt, seitdem Sie meinen Mietvertrag von Bruttowarm auf Bruttokalt versucht umzustellen, dass ich diese versuche zu sabotieren und gar mich beschuldigt, die Dichtungen zu manipulieren.
Da scheint sie gar nicht so unrecht zu haben. Warum wartest du nicht einfach mal ab, was aus dieser Umstellung überhaupt wird?
Das neue System läuft dann ab Januar und die Abrechnung für 2019 kommt frühestens Anfang 2020.
Mit welcher monatl. Vorauszahlung rechnest du eigentlich ab Januar 2019?

Suchst du eigentlich schon nach einer anderen Bleibe?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen