Vernehmung als Beschuldigter in Bewerbung abgefrag

9. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
C.chiang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vernehmung als Beschuldigter in Bewerbung abgefrag

Guten Tag,
ich weiss nich ob ich in diesem Forum richtig bin und bin dazu neu hier.
Also meine Frage , hoffe jemand der sich auskennt kann helfen.
ich wurde bei Bewerbungsgespräch gefragt ob ich jemals als beschuldigter vernommen wurde und ob jemals ein verfahren gegen mich eröffnet war.
nun..also das verfahren wurde eingestellt. jetzt die frage. wurde das verfahren doch irgendwo festgehalten und die vernehmung.. weil rein theoretisch müsste es ja mit der einstellung weg sein (großes und kleines zeugnis sauber).oder doch nicht ? schon 10 jahre her.
und desweiteren.. kann es je wieder eröffnet werden ?
danke für die hilfe


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
wurde das verfahren doch irgendwo festgehalten und die vernehmung


Sicherlich, aber in keinem Führungszeugnis, das dein Arbeitgeber zu sehen bekommt, außer dein AG ist eine sicherheitsrelevante Bundesbehörde (MAD, Verfassungsschutz etc.).

quote:
kann es je wieder eröffnet werden


Klar, wieso auch nicht? Wenn sich neue Beweise ergeben und die Sache noch nicht verjährt ist...

quote:
ich wurde bei Bewerbungsgespräch gefragt ob ich jemals als beschuldigter vernommen wurde und ob jemals ein verfahren gegen mich eröffnet war


Darauf müßtest du wohl (außer in den o.a. Ausnahmen) nicht wahrheitsgemäß antworten.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Die Sache ist mit großer Sicherheit nirgends mehr gespeichert. Aus dem ZStV fliegt sie nach 2 Jahren raus. Bei der Polizei ist die max. Aussonderungsprüffrist 10 Jahre und es gibt keinen Grund warum es bei einem eingestellten Verfahren eine Verlängerung geben sollte. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wurde sie auch dort bereits nach 5 Jahren gelöscht. Im BZR stand sie nie.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C.chiang
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön..

es ist keine sicherheitsrelevante Behörde...aber ein unternehmen das mit der Bundespolizei an einer sicherheitsrelevanten Stelle arbeitet..
nochmal danke

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