Vernehmung bei Polizei

25. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)
Vernehmung bei Polizei

Letzte Woche war ein Bekannter von mir bei der Polizei.Es ging darum,daß er eine Tasche im Geschäft gefunden hat und diese an der Kasse abgeben wollte,weil kein Besitzer zu sehen war.Bei der Vernehmung wurde ihm dann als erstes gesagt,daß er keine Aussage machen müsse und daß eine Erkennungsdienstliche Behandlung gemacht würde.Da er der Meinung war,daß es nur um das Auffinden der Tasche ging,sagte er aus.Im Laufe der Vernehmung stellte sich dann heraus,daß er als Beschuldigter vernommen wird.Da er total perplex über die Erkennungsdienstliche Behandlung war,hat er natürlich auch unterschrieben,daß er vorher aufgeklärt wurde und aussagen möchte.Meiner Meinung ist das doch nicht ganz okay.Warum hat man nicht von Anfang gesagt,daß er als Beschuldigter vernommen wird? Oder bin ich falsch mit meiner Meinung?

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19 Antworten
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#1
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

Hat er ne schriftliche Vorladung bekommen? Da steht in der Regel drin, dass es eine Beschuldigtenvernehmung bzw eine Zeugenvernehmung ist.

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Es wäre hilfreich zu wissen was Ihm vorgeworfen wird.

Das Verhalten des Beamten klingt aber zulässig, da er Ihn vorher auf sein Recht zu schweigen. (als Beschuldigter) hingewiesen hat. Und der Beamte somit von Anfang an plante Ihn als BESCHULDIGTEN zu vernehmen.

Vieleicht hat er da nicht richtig hingehört. Auch hat er vor Beginn der Vernehmung sicher unterschrieben das er belehrt wurde. Dort steht dann auch noch mal das er als BESCHULDIGTER gehört wird.

Wenn er sich aber nix vorzuwerfen hat ist seine Aussage ja kein Problem.



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#3
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Eine schriftliche Vorladung gibt es nicht.Am Telefon wurde gesagt,es geht um einen Retourenschein aus Baden Württemberg.Ihm wurde gleich zu Beginn gesagt,daß er nicht aussagen müßte,aber ihm wurde nicht gesagt,ob er ein Beschuldigter ist.Er hat nicht vor der Befragung unterschrieben,daß er belehrt wurde.Das Protokoll wurde ihm erst nach der Befragung vorgelegt,wo er auch unterschreiben mußte,daß er belehrt wurde und aussagen will. Wie gesagt,er hatte eine Tasche gefunden und wollte sie abgeben.Keine Ahnung,ob die Anzeige auf Diebstahl oder Fundunterschlagung läuft.Während der Befragung stand die Tür des Befragungsraumes offen,und eine Frau kam ins Zimmer und hat sich mit der befragenden Beamtin etwa 5 Minuten privat unterhalten.Auf telefonischer Nachfrage bei der Beamtin am nächsten Tag sagte diese,daß Anzeige gegen ihn erstattet wurde.

-- Editiert von Känguruh am 25.02.2008 12:12:18

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#4
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Ja und weswegen wurde Anzeige gegen Ihn erstattet.

Wenn das so stimmt, könnte seine Aussage unter ein Beweisverwertungsverbot fallen.

Die ganze Sache ist ziemlich Dubios.

Ich rate Ihrem Freund dringend, einen erfahrenen Strafverteidiger aufzusuchen. Dieser kann dann Akteneinsicht beantragen, und vielleicht Licht ins dunkel bringen.

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Rechtsmacher PvDE

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#5
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich glaube, es wäre um vieles einfacher gewesen, wenn er eine schriftl. Vorladung gehabt hätte. Dadurch hätten wir gewußt, was Sache ist und uns um ein Beratungsgespräch beim Anwalt bemüht. Dazu ist es jetzt zu spät. Morgen bekommt ein Anwalt die Vollmacht zwecks Akteneinsicht. Und die Rechtsschutzversicherung kommt nicht einmal für die Kosten eines Beratungsgespräches auf, da sie von Vorsatz ausgeht. Was mir aber immer noch etwas überzogen scheint, ist die Erkennungsdienstliche Maßnahme. Mein Freund hat einen Arbeitsplatz, einen festen Wohnsitz. Fluchtgefahr bestand nicht, zumal er ja gar nicht wußte, daß er angezeigt worden ist.

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#6
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Die erkennungsdienstlichen Daten !können! nach Abschluss des Verfahrens gelöscht bzw. vernichtet werden.

Darüber wurde Ihr Freund sicher auch belehrt.

Es wird jedoch nach Abschluss des Verfahrens SEINE Aufgabe zu sein dies zu beantragen. Freilich nur wenn das Verfahren eingestellt wurde, oder er freigesprochen wurde.

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Rechtsmacher PvDE

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Zu so einem frühen Stadium eine Erkennungsdienstliche Behandlung zu machen ist mehr als ungewöhnlich.

Hat er die Tasche an der Kasse abgegeben oder wollte er das nur tun?

Wurde er vor Ort verhaftet?



-- Editiert von stefan 5 am 26.02.2008 11:19:19

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#8
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Er hat die Tasche gefunden und keinen Besitzer gesehen. Daraufhin nahm er sie, mußte durch das ganze Geschäft gehen, weil er die Tasche an der Kasse abgeben wollte. Kurz vor der Kasse hielt ihn ein älterer Mann an und sagte, ob er die Tasche gefunden habe seine Frau würde die Tasche bereits suchen. Er übergab die Tasche. Er war noch etwa 20 Minuten vor Ort, die Polizei ist nicht gerufen worden und er wurde auch nicht verhaftet. Das war Anfang Dezember.

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#9
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Vermutlich soll das ganze auch eine Fundunterschlagung hinauslaufen, mir erscheint aber schleierhaft wie mann an seine Personalien gelangt ist.

Eine ED-Maßnahme ist in diesem Stadium nicht ungewöhnlich. Würde ich auch machen, wenn der Beschuldigte schon mal da ist.

Und es soll Beamte geben die meinen nur ein ED-Behandelter Beschuldigter sagt vernünftig aus. Ist natürlich Blödsinn.

Mein Rat bleibt, Ihr Freund sollte sich an einen Anwalt wenden.

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#10
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Er hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet, damit erst einmal die Akteneinsicht genommen werden kann. An die Adresse kam die Polizei über einen Retourenschein. Wir waren in diesem Geschäft und hatten etwas,unabhängig voneinander, doppelt gekauft. Da wir dieses Teil zurück gegeben haben, mußten wir auf dem Auszahlungsschein die Adresse schreiben.
Bei den Telefonanrufen der Polizei wurde gesagt, es geht um diesen Retourenschein. Auch meinem Freund wurde bei der Befragung erst mal der Auszahlungsbeleg vorgelegt und gefragt, ob er die Schrift erkennen würde.
Der Ablauf der Befragung war folgender:
1. Mündliche Belehrung, ob Aussage oder nicht, aber nichts darüber, daß er angezeigt wurde.
2.Ankündigung, daß nach der Befragung diese
ED Maßnahme vorgenommen wird.
3. Vorzeigen des Kassenbon´s mit Adresse.
4. Dann die Befragung,bei der sich nach und nach heraustellte, daß er wohl angezeigt wurde.
5. Während Befragung stand die ganze Zeit die Tür offen und einmal kam eine Frau herein, die sich mit der Beamtin privat unterhielt.
6. Nach der Befragung wurde ein Protokoll ausgedruckt, auf diesem waren dann die Kreuzchen zu setzen,zwecks Belehrung und ob er aussagen will.
7. Danach ED Maßnahme, wobei sie ihn erst mal 15 Minuten auf dem Flur warten ließen, weil kein Beamter da war.
Zu keinem Zeitpunkt wurde vor der Befragung die Andeutung einer Anzeige gemacht.
Ich meine nur, wenn man ihn schriftlich vorgeladen hätte,hätte er auch gewußt, warum er zur Polizei kommen soll. Somit wäre er wohl erst zu einem Beratungsgegspräch gegangen, unabhängig davon, ob er jetzt etwas unrechtes getan hat oder nicht.
Und wenn ein Polizeibeamter meint,einem Menschen, dem ED Behandlung angekündigt wurde, sagt vernünftiger aus als andere, ist wohl wirklich im Irrtum. Mein Freund war und ist noch total fertig mit den Nerven. Er fühlt sich wie ein .... !?

Vielleicht sollte ich das alles nicht so ausführlich beschreiben.
Ich weiß es nicht.
Aber er und auch ich hatten noch nie etwas mit der Polizei zu tun, wir sind total verunsichert.
Es ist wohl auch eine Möglichkeit, sich etwas zu beruhigen , und sich die Meinungen anderer anzuhören, über die sehr dankbar bin.












-- Editiert von Känguruh am 26.02.2008 19:51:36

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#11
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

'...Eine ED-Maßnahme ist in diesem Stadium nicht ungewöhnlich...'

Woher stammt denn diese Erfahrung?

Zum Fall selbst:

Irgendetwas läuft da schief.

Wieso sollte man denn, wenn man einen Diebstahl begeht seine richtige Adresse bei einem Retourenschein angeben?

Und wieso sollte man als Mann eine gestohlene DAMENtasche offen tragen und sie nicht unter der Kleidung verstecken?

Wie waren denn die genauen Fundumstände?

Hat die Besitzerin der Tasche vor Ort den Verlust eines Gegenstandes in der Tasche festgestellt?

Wenn nichts gravierendes noch unbekannt ist, wird das Ganze nach 170 II StPO vom StA eingestellt.


-- Editiert von stefan 5 am 27.02.2008 01:28:37

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#12
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, hier bin ich wieder. Wir haben uns etwas beruhigt, und ich schaue mir gerade noch einmal alle Meinungen und Ratschläge an.

An Stefan 5:
Verstehe ich es richtig, dass eine ED-Massnahme zu so einem frühen Zeitpunkt schon ungewöhnlich ist?
Er ist nicht vorbestraft oder jemals auffällig gewesen.
Und was könnte hier schief laufen?
Ich habe, so gut es geht, alles beschrieben.
Den Ablauf im Geschäft und auch den Ablauf bei der Polizei.
Was mich allerdings sehr irritiert, ist die Methode der Beamtin, meinen Freund zum Gespräch zu bitten.
Sie hat zweimal bei ihm am privaten Telefonanschluss angerufen, obwohl sie genau wusste, dass er diesen Anruf nicht beantworten kann.
Seine Arbeitszeiten waren ihr bekannt.
Der dritte Anruf erfolgte dann beim Arbeitgeber. Auf diesen Anruf hin konnte er sich mit ihr in Verbindung setzen.
Seine Versuche, sie telefonisch zu erreichen, scheiterten daran, dass sie vor 9 Uhr und nach 14 Uhr nicht mehr im Haus ist.
Sie konnte ihn doch einfach schriftlich "einladen".
Ich weiss nicht, was ich davon halten soll oder kann.











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#13
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Jetzt sind gut 6 Wochen vergangen und ich möchte nur einfach erzählen, wie es weiter gegangen ist.
Nach der Vernehmung haben wir einen Strafverteidiger gebeten, Akteneinsicht zu nehmen.
Bevor aber Akteneinsicht genommen werden konnte, war schon ein Strafbefehl eingegangen. Höhe 900 Euro.Die Vernehmungsakte kam dann am selben Tag.Das erste, worüber unser Anwalt stutzig wurde, war, dass meine Mutter, die als Zeugin zum Retourenschein befragt wurde, gleich am Anfang des Gesprächs belehrt wurde.Er bezweifelt, dass das so ganz korrekt war, aber meine Mutter hat am Ende des Gesprächs halt unterschrieben. Er widersprach dem Strafbefehl, da er bis dahin die Akte nicht gesehen und mit seinem Mandanten noch gar nicht gesprochen hatte. Nach diesem Gespräch wollte er versuchen, ob die Strafe gemindert werden kann. Dies wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ein weiteres Strafverfahren wegen Diebstahls anhängig sei. Wir wissen bis heute nicht, um was es da gehen könnte. Nun kam die Vorladung zu einem Hauptermin. Da der Anwalt an diesem Tag noch einen anderen Termin hat, bat er um Verlegung. Ausserdem weist er daraufhin, dass bereits nach dem bisherigen Ergebnis der Akte erhebliche Zweifel am Diebstahl bestehen. Die Akte bestand bis dato nur aus den Zeugenaussagen. Die Angaben des Zeugen sind nicht nachzuvollziehen. Es stellt sich die Frage, warum der Zeuge,wenn er den Mandant nach Bewertung des Strafbefehls in flagranti erwischt hatte, den Täter nicht festgehalten, noch die Polizei geholt hat, noch die Personalien erfragt hat. Ausserdem konnte der Täter, ohne die Personalien zu hinterlassen, das Geschäft verlassen. Ausserdem hat unser Anwalt eine weitere Zeugin benannt, die bestätigt, dass die fragliche Tasche bereits zuvor unbeaufsichtigt im Gebäude stand und einiges mehr.
Er regt an, das Verfahren einzustellen. Hilfsweise das Verfahren nach § 153aStPO einzustellen.
Nun bekamen wir die Antwort.
Das Verfahren wird eingestellt gegen Auflage
von 500 Euro an eine Einrichtung. Der Angeklagte trägt seine Unkosten usw.
Wir freuen uns darüber und werden es annehmen.
Aber seltsamer Weise konnten bei der früheren Anfrage, die Strafe zu mildern, keine Zugeständnisse gemacht werden, da ja ein weiteres Strafverfahren anhängig sei. Darüber jetzt kein Wort mehr.
Ich danke allen, die mir bei meinen vielen Fragen hilfreiche Antwort gegeben habe. Mein Freund und auch ich sind jetzt etwas schlauer
geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo
Ich hatte ja schon darüber berichtet, wie die Angelegenheit weiter gegangen ist.
Bei dem letzten Gespräch mit dem Anwalt teilten wir natürlich mit, dass wir damit einverstanden sind. Aber trotzdem konnten wir uns die Frage nicht verkneifen, was es mit dem zweiten Strafverfahren wegen Diebstahls ( evtl. am Arbeitsplatz ) auf sich hat. Dazu ein Lächeln des Anwaltes. Er habe die Richterin deswegen noch einmal angesprochen und nachgefragt. Er habe seinen Mandant gefragt und dieser habe zugesichert, dass ihm nichts bekannt sei. Daraufhin die Antwort der Richterin, sie würde sich vielmals dafür entschuldigen, aber irgendwie habe sie da wohl etwas verwechselt. Sie habe noch eine weitere Verhandlung wegen Diebstahls. Unsere Reaktion darüber kann man sich bestimmt vorstellen. Zuerst einmal große Erleichterung. Obwohl da nichts sein konnte, war doch immer die Befürchtung vorhanden, nochmals von der Polizei befragt zu werden. Oder die Polizei steht plötzlich mal am Arbeitsplatz. Oder der Arbeitgeber hat plötzlich Fragen.
Die Auflagen des Gerichtes sind bereits erfüllt und wir haben den Bescheid der vorläufigen Einstellung des Verfahrens nach § 153a Abs.2 erhalten, bis die Belege eingereicht sind.
Jetzt noch mal kurz die Frage wegen ED Massnahme. Kann man beantragen, dass Fotos und Fingerabdrücke gelöscht werden? Wer beantragt das und nach welcher Zeit kann man das beantragen?
Danke nochmal für die Auskunft.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Abdul
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 56x hilfreich)

Tschuldigung, aber wie bescheuert muss man sein und 500€ zahlen wenn man Unschuldig ist?

Abdul

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich denke, man muss nicht unbedingt bescheuert sein, wenn man die Auflage akzeptiert. Mein Freund ist unschuldig, aber das zu beweisen, ist eine andere Sache. Das haben wir jetzt gelernt. Zuerst gab es einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro plus Gerichtskosten. Aussage gegen Aussage gibt es nicht und keiner weiß, wie die Richterin entscheiden wird. Auch unser Anwalt hat dazu geraten, zumal mein Freund hinterher nicht vorbestraft ist. Hätten wir es bis zu einer öffentlichen Verhandlung kommen lassen und verloren, wären entschieden mehr Kosten auf uns zugekommen. Von Fahrkosten und Zeugengeld, Gerichtskosten abgesehen. Und unser Anwalt fährt auch nicht umsonst 200 km zu einer Verhandlung. Nur allein die Anwaltskosten belaufen sich schon auf ein Monatsgehalt, und das war nur der Schriftverkehr. Da sind noch nicht seine Kosten für die Anwesenheit bei Gericht abgerechnet.Also spielen da auch eine Menge Vernunftsgründe eine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

ich nehme an, die ED-Unterlagen werden hier vorläufig nicht gelöscht. War ja kein Freispruch...Irgendwann wird das aber automatisch gelöscht.

Gruß vom mümmel

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#18
 Von 
Känguruh
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 8x hilfreich)

Also werden die auch nicht gelöscht, wenn das Verfahren endgültig eingestellt ist? In der Zustimmung zur Einstellung liegt ja kein Schuldanerkenntnis und man ist nicht vorbestraft. Wie lang könnte denn dieses irgendwann sein?

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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Hi,

das sind 5 oder 10 Jahre. Näheres erfragen Sie bitte beim Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes.

Gruß vom mümmel

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Und jetzt?

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