Vernehmung beim Zoll wegen nicht zugelassenem Feuerwerk

25. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.11.2016 08:44:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vernehmung beim Zoll wegen nicht zugelassenem Feuerwerk

Vernehmung vom Zoll!?

Musste heute zur Vernehmung zum Zoll! Soll vor zwei Jahren verbotenes Feuerwerk im EU Ausland bestellt haben. Haben die angeblichen Sachen auch aufgelistet. Anscheinend wurde die Seite von niederländischen Behörten gehackt und es jetzt nach Jahren dem deutschen Zoll übergeben. Habe mal nachgeschaut,ist eine Seite wo man sich nicht registrieren muss!
Kann mir da jemand helfen?Da könnte doch jeder auf meine Adresse bestellt haben!


-- Editier von dux18 am 25.11.2016 13:37

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von dux18):
Da könnte doch jeder auf meine Adresse bestellt haben!
Warum sollte dir jemand Feuerwerk schenken?

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#2
 Von 
guest-12328.11.2016 08:44:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist bei mir was angekommen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von dux18):
Ist bei mir was angekommen?

Irrelevant



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12328.11.2016 08:44:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von dux18):
Ist bei mir was angekommen?

Irrelevant


Wieso? Ich könnte jetzt was in den Warenkorb legen und just for fun
an jemanden schicken,weil man sich dort nicht registrieren muss!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von dux18):
Ist bei mir was angekommen?
Wenn es an deine Adresse gesendet wurde, dann ist es wohl auch bei dir angekommen. Wenn es danach jemand aus deinem Briefkasten gestohlen hat, dann ist das Pech für dich.

Zitat (von dux18):
Wieso? Ich könnte jetzt was in den Warenkorb legen und just for fun
an jemanden schicken,weil man sich dort nicht registrieren muss!
Mach doch. Ich persönlich halte nichts davon mein Geld so zu verschleudern um andere, Unbekannte, zu beschenken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.11.2016 08:44:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von dux18):
Ist bei mir was angekommen?
Wenn es an deine Adresse gesendet wurde, dann ist es wohl auch bei dir angekommen. Wenn es danach jemand aus deinem Briefkasten gestohlen hat, dann ist das Pech für dich.

Zitat (von dux18):
Wieso? Ich könnte jetzt was in den Warenkorb legen und just for fun
an jemanden schicken,weil man sich dort nicht registrieren muss!
Mach doch. Ich persönlich halte nichts davon mein Geld so zu verschleudern um andere, Unbekannte, zu beschenken.


Ich muss dabei nichts zahlen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.11.2016 08:44:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab nochmal geschaut!
Man muss sich nicht registrieren.Man könnte auf der Seite
diverse Sachen in den Warenkorb legen,
direkt den Empfänger eingeben auf betellen drücken fertig.



0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich wage es schlicht zu bezweifeln, dass da ohne Bezahlung auch nur ein Böller verschickt wird. Und wem das Konto gehört, von dem die Überweisung des Kaufbetrags kommt, ist ja feststellbar.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von dux18):
Musste heute zur Vernehmung zum Zoll!


Was haben Sie beim Zoll denn ausgesagt?

Zitat (von dux18):
Da könnte doch jeder auf meine Adresse bestellt haben!


Richtig.

Daraus ergeben sich aber dann mehrere Fragen.

1. Wurde die Ware geliefert? (Ablieferbeleg?)
2. Wer hat die Ware bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von dux18):
Wieso?

Deswegen
Zitat (von dux18):
Soll vor zwei Jahren verbotenes Feuerwerk im EU Ausland bestellt haben.

Wenn die Vernehmung wegen der Bestellung war, ist es nicht relevant ob was angekommen ist.

Und wenn bereits die Bestellung (Versuch des Erwerbs) ilegal wäre, dann wäre es auch egal ob was angekommen ist.



Zitat (von dux18):
Wieso? Ich könnte jetzt was in den Warenkorb legen und just for fun
an jemanden schicken,weil man sich dort nicht registrieren muss!

Nun, die werden sich wohl auch die Kontobewegungen anschauen und die Ablieferbelege...
Und dann entscheidet der Richter ob die Erklärung "ein Unbekannter hat mir "just for fun" was bestellt" so glaubwürdig ist wie man sich das jetzt vorstellt.

Aber eventuell hat man ja auch Glück und die Ermittler müssen sich wichtigeren Dingen zuwenden, dann könnt eman noch mal davon kommen.

Oder man nimmt sich einen Anwalt, der dann mal eine Gegenargumentation entwirft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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