Versandhausbetrug - Hausdurchsuchung

30. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
xxAngelxx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Versandhausbetrug - Hausdurchsuchung

Hallo

Ich hatte vor ca. 4 Wochen eine Hausdurchsuchung, wegen bestellter Waren ( es ging um 120,00 €). Diese und auch meinen PC wollte man beschlagnahmen, da die Bestllungen online getätigt wurden.
Ich habe damals alles abgestritten..gefunden wurde auch nichts...der PC wurde auch nicht mitgenommen.

Zu meiner Schande muss ich eingestehen, das die Vorwürfe begründet waren und nicht nur diese. Ich habe seit 2001 bis 2004 Versandhausbetrug begangen, nicht um diese Sachen zu verkaufen...sondern um meinen Sohn Kleidung, Spielzeug, Möbel..etc kaufen zu können, sowie Bedarf für mich und Geschenke für Freundschaft/Verwandschaft. Es war nicht regelmässig..aber es war auch teilweise unter falschem Namen. Ich kann noch nicht mal sagen wieviel es ist...beziffer es aber mal auf ca. 70 Fälle und einem Wert von ca. 20.000 € ?!?.

Nach dem die Kripo weg war, bin ich erstmal zusammen gesunken..ich habe eigentlich so nach jeder Bestellung gesagt..ich mache es nie wieder..aber ich habe es doch wieder getan..ich habe lange darüber nachgedacht und wollte nicht nur diese beiden Taten, weswegen sie hier waren eingestehen, sondern alles..wollte reinen Tisch machen..denn mein Gewissen hat mich immer und wieder geplagt.
Hatte mich dann anwaltlich beraten lassen (per Beratungsschein vom Gericht)...dieser hat mir nun klip und klar empfohlen keine Selbstanzeige zu machen...ich sollte nichts aufscheuchen, was noch nicht bekannt ist, vor allem könnte ich ja auch garnicht genau sagen was ich alles bestellt habe.

Ich tendiere ehrlich gesagt immer noch zu einer Aussage (bisher wurde diese verweigert) + einer Selbstanzeige in allen Bestellungstaten. Ich kann mir einfach selber nicht mehr in den Spiegel sehen und keine erneute Hausdurchsuchung meinem Sohn zumuten.
Meine Angst ist nur die, das ich evtl. eine Haftstrafe bekomme. Ich habe einen Sohn und möchte das natürlich auf keinen Fall.
Möchte dazu sagen das ich nicht vorbestraft bin.

Für Hilfe und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Mfg Angel

PS: Ich weiss das ich sehr grossen Mist gemacht habe und bereue das zutiefst.

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21 Antworten
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#1
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Na ja, das ist problematisch, eine Selbstanzeige ist natürlich strafmildernd, aber wenn noch nichts bekannt ist von den Taten, dann würde ich auch erst einmal schweigen. Eine Aussage kann man dann später immer noch machen. Also wenn einige Fälle aufgedeckt werden. Denn es ist unwahrscheinlich das alle 70 Fälle aufgedeckt bzw. alles zur gleichen Zeit entdeckt werden. Man könnte dann ggf. mit der StA über den Anwalt reden und die anderen Fälle, als „Bonbon“ zugeben. Also tätige Reue zeigen ect. Man darf halt nicht den richtigen Zeitpunkt verpassen. Du schreibst der Gesamtschaden beträgt 20.000 EUR und 120 EUR sind in der Ermittlung, da würde ich noch warten. !Aber das kommt auf die genauen Umstände an! Das kann ich pauschal nicht sagen ! Denn es kann auch gut sein das die StA schon mehr weiß, als sie dir mitteilen. Denn wegen 120 EUR kommt es wohl kaum zu einer Hausdurchsuchung. Du musst auf jeden Fall Ruhe bewahren, denn eine unüberlegte Handlung kann in dem Fall schon erhebliche Folgen haben. 70 Fälle ist nicht wenig. Warte mal was die Anderen im Forum noch dazu sagen. Ach und den Rat legen ich dir ans Herzen – keine Warenbestelllungen mehr bzw. keinen Betrug mehr begehen!!! Egal wie verlockend das sein mag, nicht mal mehr für 1 EUR etwas bestellen. Du solltest auf jeden Fall straffrei werden bzw. bleiben!!! Grüsse Luccas

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#2
 Von 
xxAngelxx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

der Anwalt bei dem ich war, hat sich die Akte von der Polizei schicken lassen und da steht nicht mehr drin als die beiden Taten ( es handelt sich dabei um 2 bestellte Artikel aus dem Jahre 2001 und einem bestellten Artikel aus 2004), der Warenwert zusammen betrug wirklich nur 120,00 €. Ein und das gleiche Versandhaus. Was mich nur selber wundert, in der Anklage steht nichts von Bestellung auf falschen Namen, wobei ich mir ziemlich sicher bin das getan zu haben. Denn wer 2001 was bestellt und nicht bezahlt, bekommt 2004 keine Ware mehr.

Ruhe bewahren...kann ich leider nicht mehr..ich will einfach nur reinen Tisch und nicht täglich mit der Angst leben "sie kommen wieder ". Ich wurde bei der Durchsuchung wie der allerletzte Mensch behandelt, auch zeigte man mir erst nach 30 min den Durchsuchungsbeschluss, da hatten sich die beiden anderen Beamte aber schon umgesehen ( wurden komischerweise auch als Zeuge eingetragen).

Ich werde es auf gar keinen Fall mehr machen und hatte auch keine Ambitionen mehr es zu tun. Ich glaub das ganze war fast eine Selbsttherapie und deswegen möchte ich es eigentlich jetzt auch bis zum schluss durchziehen..ich weiss das klingt komisch..der Anwalt hielt mich glaub ich auch etwas für bescheuert.....Jedoch bescheuert war nur das was ich getan habe.

-- Editiert von xxAngelxx am 30.08.2005 18:20:01

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#3
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich verstehe dass die Situation belastend ist, aber das ist die Haft auch. Deshalb würde ich mir gut überlegen wie ich bei so einem Fall vorgehe. Das mit dem falschen Namen spielt keine so große Rolle, du wurdest ermittelt, wahrscheinlich über die Adresse oder über deine IP. Dennoch kling das komisch, denn wenn du ermittelt wurdest und die bei dir waren, warum haben die den PC nicht mitgenommen? Aber wie gesagt die StA muss dir nicht oder deinem Anwalt alles mitteilen ;) Sonst wärst du ja gewarnt, na ja, trotzdem solltest du Ruhe bewahren und den Rat deines Anwaltes befolgen und erst einmal abwarten. Du kannst ja schon mal das Selbstgeständnis vorformulieren, dann hast du es parat wenn es nötig wird (aber nicht auf deinem PC ;) ) Sollte die Polizei wiederkommen, dann kennst du die Prozedur ja schon, also weiterhin Ruhe bewahren und ohne Anwalt nichts aussagen. Denn noch mal, 70 Fälle und 20.000 EUR Schaden, das ist nicht gerade wenig. Ob du eine Freiheitsstrafe (Haft) bekommen würdest kann ich nicht beurteilen, könnte aber im schlimmsten Fall auf dich zukommen, obwohl ich eher, rein spekulativ, auf eine hohe Bewährungsstrafe tippen würde. Grüsse Luccas

Positiv ist ja schon mal das du deine Fehler einsiehst und das ist eigentlich der erste Schritt und wird auch vor Gericht immer gut bewehrtet.



-- Editiert von luccas123 am 30.08.2005 19:30:04

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#4
 Von 
xxAngelxx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

den PC haben sie nicht mitgenommen, weil während der Befragung plötzlich die Frage im Raum stand ob ich dieses Jahr schon Format C gmacht hätte, da dies im Januar der Fall war und ich einen Zeugen dafür gehabt hätte, wollten sie ihn nicht mehr, was ich jedoch auch nicht verstanden habe, da Spezialisten Daten wieder verfügbar machen können.

Ich möchte ja eben genau nicht das die hier wieder morgens um halb Sieben vor der Tür stehen, dann is der Rechner mit Sicherheit weg und da ich darüber meine Arbeit verrichte, wäre das äusserst übel :-(. Ich weiss, ich bin selber schuld, was mach ich auch son ******..gäbe es nen Knopf würd ich alles rückgängig machen.

Ich werde wohl morgen auf dem Revier anrufen und ein Termin machen und auspacken..ob es der richtige Weg ist weiss ich selber nicht..ich weiss nur das mich die ganze Situation ziemlich fertig macht.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich werde wohl morgen auf dem Revier anrufen und ein Termin machen und auspacken..ob es der richtige Weg ist weiss ich selber nicht

Ich würds nicht tun. Betrug in 2 Fällen ist was anderes als Betrug in 50, 60, 70 Fällen.

Die anderen Fälle wurden ja anscheinend nicht angezeigt.

Stiften Sie was an Miserior, die Drogenhilfe oder die 'Tafel', wenn das Ihr Gewissen erleichtert, aber stürzen Sie sich nicht ins Unglück.

Bei sagen wir mal 50 Fällen ist durchaus eine Freiheitsstrafe zur Bew. drin.

Wenn Sie dann später soch noch mal schwach werden (auch wenn Sie das jetzt nicht glauben) fahren Sie ein, wg. Bewährungsbruch.


Was glauben Sie wie oft ich das -beruflich- erlebe. Gerade bei 'Bestellsüchtigen'

Und gehen Sie zur Schuldenberatung. Das macht sich auch bei StA und ggf. Gericht gut. Privatinsolvenz ist allerdings nicht möglich, da die Schulden aus 'unerlaubten Handlungen' resultieren

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 30.08.2005 23:05:13

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#6
 Von 
xxAngelxx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

und wenn ich jetzt nur diese beiden Taten zugebe und in 4 Wochen kommt die nächste Anzeige von einer meiner Bestellaktionen?

Davor habe ich einfach angst, dann lieber eine Strafe im ganzen und nicht zig andere hinterher.

in mir geht momentan soviel rum, dass ich einfach nicht weiss, was der richtige Weg ist..ich habe einfach nur höllische Angst mein Kind zu verlieren.

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#7
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich kann mich @Bob nur anschließen. Du musst jetzt die Ruhe bewahren. Auf dem PC ist nichts drauf, also wird der auch nicht mitgenommen. Sag einfach du hast eine andere Festplatte eingebaut bzw. einbauen lassen und die wurde Low Level formatiert. „Format C“, da hast du recht, das ist als würde man mit einem Kamm fegen. Nun ja, spende was oder geh zur Beichte oder wie du auch immer dich beruhigen kannst, aber wie gesagt mach diesen Fehler nicht und geh zur Polizei um ein Aussage zu machen.

Dein Kind verlierst du nicht! Jedenfalls nicht wegen Betrug und auch nicht wenn du in Haft musst, davon gehe ich aber nicht aus. In deinem Fall sag erstmal nichts, sprich noch mal mit dem Anwalt und auch wenn es schwer ist warte ab, ob noch was kommt oder nicht. Ein Lebensgeständnis kannst du dann immer noch machen, wenn der Anwalt dazu rät oder wenn es unbedingt erforderlich ist. Aber du hast ja noch nicht einmal eine Anklage, also versuche dich zu beruhigen.

Grüsse Luccas


-- Editiert von luccas123 am 30.08.2005 23:25:43

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#8
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn ich sowas als Verteidiger lese, kann ich nur die Krise kriegen.

Ich kann nur sagen, hören Sie UM HIMMELS WILLEN auf ihren Anwalt und gehen Sie - wenn Sie sich unbedingt "ethisch läutern" wollen mal auf eine Führung im Frauenknast.

Danach kann ich Ihnen garantieren, dass Sie über die Idee einer Selbstanzeige anders denken werden.

Und bezüglich weiterer Durchsuchungen kann man in vielfältiger Weise vorbeugen. Ich nehme aufgrund Ihrer hier geäußerten Befürchtungen an, Ihr Verteidiger hat Sie diesbezüglich noch nicht beraten.

MfG

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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

und wenn ich jetzt nur diese beiden Taten zugebe und in 4 Wochen kommt die nächste Anzeige von einer meiner Bestellaktionen?

Damit werden Sie leben müssen.

Selbst wenn noch 2,3,4,5 Anzeigen einfliegen, werden die entweder (ja nach Anzahl) gem. § 154 StPO eingestellt(falls es jetzt keine Einstellung gibt) oder es wird eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet, die sich aber immer noch im Geldstrafenbereich bewegen wird.

Gestehen Sie jetzt aber alles, werden Sie mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung nach Hause gehen(tippe ich).

So, und wenn dann noch mal irgendetwas neues anbrennt (und wie gesagt, die berufliche Praxis sagt mir einfach, daß diese Wahrscheinlichkeit recht groß ist), wandern Sie evtl. in den Kahn, weil Sie innerhalb der Bewährungszeit eine einschlägige Straftat begangen haben. Wollen Sie das?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#10
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

p.s. außerdem gibt es den sogenannten Fortsetzungszusammenhang nicht mehr. Wenn Sie also eine Tat vergessen und die nachplätschert, kann die Bewährung auch "am Arsch" sein, insbesondere, wenn das Gericht im Strafrahmen bei einer nachträglichen Gesamtstrafe nicht mehr höher gehen kann (2 Jahre ist Grenze für Bewährung).

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#11
 Von 
xxAngelxx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal dankeschön, dass sie mir alle am helfen sind..bzw Ratschläge geben.

Ich habe mir jetzt alle Antworten zig mal durchgelesen und wahrscheinlich ist es wirklich das absurdeste Vorhaben was in meinem Kopf rumspukt, mich selber anzuzeigen.

@ Jörg B.
nein, darüber hat mich der Anwalt nicht informiert, dürfte ich Fragen, welche Möglichkeiten es da für mich gibt?

Es steht noch immer meine Aussage bei der Polizei aus, für die beiden Taten die mir vorgeworfen werden. Soll ich die Aussage da jetzt verweigern oder wenigstens das zugeben?

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)


Wenn Sie also eine Tat vergessen und die nachplätschert, kann die Bewährung auch am Arsch sein, insbesondere, wenn das Gericht im Strafrahmen bei einer nachträglichen Gesamtstrafe nicht mehr höher gehen kann (2 Jahre ist Grenze für Bewährung).


Wobei dann natürl. wieder § 154 StPO zum Tragen kommen würde, da man die Bewährung wohl nicht wegen einer früheren (vergessenen) Tat platzen lassen würde, aber unter dem Strich ist es klar wie Klossbrühe - Ein Geständis ist absoluter Nonsens!

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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 30.08.2005 23:45:58

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#13
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

Also erst mal zu der Frage, ob die letzten beiden Taten eingeräumt werden sollten, hängt von der Beweislage ab. Hat Ihr Verteidiger da nicht die Akte eingesehen und Sie beraten???

Die Ratschläge bezüglich Durchsuchung kann ich Ihnen leider nicht öffentlich geben im Internet geben und sie erfordern auch genaue Kenntnis der Situation. Aber vielleicht soviel: Es gibt ganztägige Lehrgänge für Strafverteidiger, die nur das Thema Durchsuchung und Prävention derselben betreffen.

Ein Ansatz der sich bereits aus dem o.g. ergibt ist z.B. folgender: Wenn bei Ihrer zuständigen Polizeibehörde bzw. dann auch Staatsanwaltschaft einmal aktenkundig ist, dass auf Ihrem PC keine Daten sind, die älter als Tag X sind, wird eine Beschlagnahme des PC nicht stattfinden ;)

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#14
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

jau, 154, wenn man glück hat. wenn man aber an oberstaatsanwältin meinert in köln gerät, dann nicht ;) ))

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

ach, und noch was!

kommen sie bloß nicht auf die tolle idee, irgendwo in ihrer wohnung schon mal ein vorformuliertes geständnis rumfliegen zu haben (wurde oben von jemandem vorgeschlagen). das wäre mehr als leichtsinnig.

sie haben immer das recht zu schweigen. das darf nicht nachteilig auf die strafe wirken. wenn sie ein strafmilderndes geständnis ablegen wollen, können sie das immer noch im gericht oder (frühestens) nach akteneinsicht durch ihren verteidiger tun.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
xxAngelxx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

doch er hat die Akte angefordert und sie eingesehen. Im Durchuchungsprotokoll steht, das nichts gefunden wurde (davon bekam ich ja auch eine Kopie) soweit ich mich jetzt erinnern kann, sagte er, dass man mir in dieser Sache nichts nachweisen kann und auch alles was noch kommen könnte, müsste bewiesen werden.

Da er mich eigentlich nur beraten durfte (Beratungsschein) und ich mir finanziell derzeit keinen Anwalt leisten kann, hat er schon so eine Menge für mich getan (Akteneinsicht+ diverse Gespräche), dass er mich nun zu 100% nicht vertreten kann, bzw von A-Z alle Möglichkeiten aufzählt, versteh ich, daher hatte ich mich vorsichtshalber nochmal an dieses Forum gewandt.

Ich werde morgen nochmal mit ihm telefonieren und meinen Hang zur Selbstanzeige ad Acta legen.

Recht herzlichen Dank nochmal für alles :-)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jörg B.
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 5x hilfreich)

das klingt doch gut (aus verteidigersicht)

:-)



0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

und meinen Hang zur Selbstanzeige ad Acta legen.

Kluge Entscheidung !!

...und gerne geschehen :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#19
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Ja, das war eine Gute Entscheidung hier ins Forum zu gehen und eine noch viel bessere die Selbstanzeige ad Acta zulegen. Mit dem Selbstgeständnis, habe ich mich nicht richtig ausgedrückt, gedanklich, mal sortieren, nichts schriftlich formulieren! Viele Grüsse Luccas

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
SteffiHH
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi , hoffe für dich ist alles gut ausgegangen !!! Ist ja schon ein bischen her .
Mir ist in Etwa die selbe doofe idde eingefallen wie dir . habe auch ein kind und mache mir grosse sorgen . bei mir beträght der schaden ca 20000 euro und beläuft sich auf etwa 50 fälle die aber nicht angezeigt sind . habe bis jetzt 2 anzeigen bekommen die aber noch am laufen sind.
Habe natürlich grosse angst jetzt , und kann nicht viel machen da ich mir einen anwalt ebenfalls nicht leisten kann . Würde gerne mal wissen wie das bei dir noch weiterging und was für eine strafe du im endefekt bekommen hast .

GLG Steffi

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#21
 Von 
sabine99
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

hallo! die ganz gleiche geschichte kenn ich irgend wo her,hab die ganz gleich fehler gemacht wie du,ware bestellt auf falschen nahmen usw.!
hatte bis jetzt eine anzeige ,bekam ne geldstrafe!
sind die ganzen schulden (sachen wo du bestellt hast) von dir
offen? ich bezahl meine soweit es geht ab,dann sehen die auch von einer anzeige ab? zahlst du auch?; oder hat sich das auf einen berg schulden angeheuft!
ich weiss wie es dir geht,ich weiss auch nicht was mich damals geritten hat,habe jetzt noch angst wenn die post kommt oder die türe klingelt! meld dich doch nochmal ob es dir jetzt besser geht!
lg sabine

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