Verschwiegenheitspflicht Gericht

3. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
qwertuasgdhsk2015123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegenheitspflicht Gericht

Darf ein Gericht die Einzelheiten eines laufenden Prozesses gegenüber anderen Behörden offenlegen? Z. B. Stellugnahme eines Arztes oder Zeugenaussagen der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zugänglich machen?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19198 Beiträge, 10336x hilfreich)

Zitat:
Darf ein Gericht die Einzelheiten eines laufenden Prozesses gegenüber anderen Behörden offenlegen? Z. B. Stellugnahme eines Arztes oder Zeugenaussagen der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zugänglich machen?

Ja.
Wenn die "andere Behörde" ein berechtigtes Interesse hat, darf das Gericht auf Anfrage Auskünfte erteilen.
§475 StPO erlaubt das.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Auskünfte weder grundlos noch unaufgefordert erteilt werden dürfen.
Von der muss das Gericht schon "verschwiegen" sein, aber wenn eine andere Behörde anfragt und auch einen guten Grund vorweisen kann, dann endet die Verschwiegenheit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Wäre hier nicht eher §474 StPO einschlägig?

Zitat:
Z. B. Stellugnahme eines Arztes


Man könnte fragen, ob eine Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht so gestaltet werden kann, daß sie zwar für das laufende Verfahren an sich gilt, nicht jedoch für Auskünfte nach §§474 , 475 StPO .

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat:
Wäre hier nicht eher §474 StPO einschlägig?


Ja

1x Hilfreiche Antwort

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