Darf ein Gericht die Einzelheiten eines laufenden Prozesses gegenüber anderen Behörden offenlegen? Z. B. Stellugnahme eines Arztes oder Zeugenaussagen der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zugänglich machen?
Verschwiegenheitspflicht Gericht
3. November 2015
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Frage vom 3. November 2015 | 23:28
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Verschwiegenheitspflicht Gericht
#1
Antwort vom 4. November 2015 | 11:15
Von
Status: Legende (19198 Beiträge, 10336x hilfreich)
Zitat:Darf ein Gericht die Einzelheiten eines laufenden Prozesses gegenüber anderen Behörden offenlegen? Z. B. Stellugnahme eines Arztes oder Zeugenaussagen der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter zugänglich machen?
Ja.
Wenn die "andere Behörde" ein berechtigtes Interesse hat, darf das Gericht auf Anfrage Auskünfte erteilen.
§475 StPO erlaubt das.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Auskünfte weder grundlos noch unaufgefordert erteilt werden dürfen.
Von der muss das Gericht schon "verschwiegen" sein, aber wenn eine andere Behörde anfragt und auch einen guten Grund vorweisen kann, dann endet die Verschwiegenheit.
#2
Antwort vom 4. November 2015 | 13:11
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2557x hilfreich)
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#3
Antwort vom 4. November 2015 | 17:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9556x hilfreich)
Zitat:Wäre hier nicht eher §474 StPO einschlägig?
Ja
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