Versehentlicher Diebstahl.

14. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.05.2019 15:39:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versehentlicher Diebstahl.

Hallo Leute,


leider geschah mir heute beim Einkaufen ein großes Missgeschick. Da ich den Laden mit einem Paket betrat und kaum Sachen tragen konnte, verstaute ich einen Energy-Drink im Wert von 1,59€ in meiner Jacke. Beim Bezahlen des Einkaufs vergaß ich leider diesen zu bezahlen.
Daraufhin wurde ich vom Ladendetektiv angesprochen. Dieser blockte allerdings ab, als ich argumentierte, warum ich den einzigen Artikel mit Diebstahlsicherung klauen wollen würde und den Rest meines Einkaufs bezahle.

Der Ladendetektiv meinte, dass gegen eine Zahlung von 50€ innerhalb zwei Tagen der Fall eingestellt wird und ich keine weiteren Konsequenzen befürchten muss. Trotzdem fürchte ich nun rechtliche Folgen und einen eventuelle Eintrag in mein Führungszeugnis. Sind diese Sorgen gerechtfertigt?


Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LukeLionLP
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 2x hilfreich)

@summand93: Da hast Du leider eine ziemliche Dummheit begangen, denn laut § 242, Absatz 2 des StGB ist auch der versuchte Diebstahl strafbar. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html Und da Du besagten Energy-Drink vor dem Bezahlen in Deiner Jacke verstaut hattest, ist der Versuchstatbestand erfüllt.

Die 50 Euro sind die Fangprämie, die wirst Du so oder so bezahlen müssen. Kommt darauf an, ob der Supermarkt einen 1,59 Euro Artikel zur Anzeige bringt. Es wird vermutlich auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit durch die zuständige Staatsanwaltschaft hinauslaufen.

Gruß
Luke

-- Editiert von LukeLionLP am 14.01.2019 21:16

-- Editiert von LukeLionLP am 14.01.2019 21:16

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

So ist es, man steckt nichts in die Tasche, das sollte man eigentlich wissen. Der Wert des Diebesgutes ist vollkommen egal.

Zahlen und hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
denn laut § 242, Absatz 2 des StGB ist auch der versuchte Diebstahl strafbar. https://dejure.org/gesetze/StGB/242.html Und da Du besagten Energy-Drink vor dem Bezahlen in Deiner Jacke verstaut hattest, ist der Versuchstatbestand erfüllt.


Da der Gegenstand in eine sog. Gewahrsamsenklave verbracht wurde, wäre es nicht nur versuchter, sondern vollendeter Diebstahl.

Zu beidem gehört allerdings Vorsatz. "Fahrlässigen Diebstahl" gibt es nicht. Ein "Versehen" wird jedoch regelmäßig nicht geglaubt.

Zitat:
als ich argumentierte, warum ich den einzigen Artikel mit Diebstahlsicherung klauen wollen würde


Dafür kann es zig Gründe geben. Zum Beispiel, dass man nicht einsieht, 1,59 EUR für 250ml eines Getränks zu bezahlen. Es gibt Heimwerker die in Baumärkten Material für 3000 EUR kaufen, aber nebenbei eine Packung Schrauben für 3,95 EUR klauen... Alles nicht neu.

Zitat:
Die 50 Euro sind die Fangprämie, die wirst Du so oder so bezahlen müssen
.

Richtig

Zitat:
Kommt darauf an, ob der Supermarkt einen 1,59 Euro Artikel zur Anzeige bringt.


Richtig

Zitat:
Es wird vermutlich auf eine Einstellung wegen Geringfügigkeit durch die zuständige Staatsanwaltschaft hinauslaufen.


Ebenfalls richtig. Wenn Anzeige erstattet wird, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren sehr wahrscheinlich einstellen. Der Detektiv oder der Laden hat darauf allerdings keinen Einfluss. Es sei denn, man sieht komplett von einer Strafanzeige ab.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 15.01.2019 00:13

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.05.2019 15:39:28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten. Sollte es zu einer Strafanzeige kommen, müsste ich dann mit einem Eintrag in mein Führungszeugnis rechnen?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von summand93):
Sollte es zu einer Strafanzeige kommen, müsste ich dann mit einem Eintrag in mein Führungszeugnis rechnen?

Mit der Strafanzeige würde ich sicher rechnen, ein Ladendetektiv hat hier wenig Spielraum, da der Auftraggeber die Regeln vorgibt, und die sind meist ohne jegliche Toleranzgrenze sprich es wird jeder Diebstahl angezeigt.

Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es nur bei rechtskräftiger Verurteilung (womit hier nicht zu rechnen ist wenn es ansonsten keine strafrechtliche Vorgeschichte gibt), und wenn die Strafhöhe mehr als 90 Tagessätze beträgt (womit ganz sicher nicht zu rechnen ist).

Ergo: Post abwarten, das kann bis zur Zusendung des Anhörungsbogens einige Wochen bis Monate und bis zur Einstellung nochmals einige bis viele Monate dauern.

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Meine persönliche Meinung

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