Hallo,
mir ist heute was dummes passiert. Ich wollte meinen Freund anrufen. Ich wählte seine Nummer. An Telefon war eine Frau und sagte Notruf Einsatzzentrale. Ich dachte dass es sich um einen April Scherz meines Freundes handelt und sagte. Feuer, Feuer hier, Straße dunkel. Auf einmal war ein Man am Telefon, ich sagte ich möchte Herrn Rössler sprechen. Er fragte ob ich ihn veraschen möchte und Er zeigt mich an und legte auf. Als ich auf das Telefon schaute musste ich mit Entsetzen bemerken welche Telefonnummer mein Telefon gewählt hat. 11 +0173xxxxxx also die 11 vor der Telefonnummer meines Freundes. Ich ging zu meiner Freundin und habe ihr das erzählt. Schon klingelte es an meiner Haustür die Polizei war da. Ich habe es der Polizei Erzählt. Es hieß ich würde eine Anzeige bekommen. Nun bin ich total verunsichert.
Was soll ich tun?
Soll ich gleich den Anwalt einschalten oder erstmal abwarten?
Versehentlicher Notrufmissbrauch
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



--- editiert vom Admin
Ich fühle mich zwar nicht angesprochen, aber ich antworte trotzdem mal.
Wenn das wirklich so war, wie der Threadautor geschrieben hat, dann sehe ich mangels Vorsatz auch keine Strafbarkeit.
Der Threadautor sollte die Geschichte im Rahmen einer Anhörung genauso erzählen wie hier und sich entschuldigen.
Dann spricht vieles für eine Einstellung, eventuell sogar nach 170 II.
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--- editiert vom Admin
Was es nicht alles gibt....
Grundsätzlich sollte das Verfahren eingestellt werden, weil, wie schon geschrieben, ganz einfach der Vorsatz fehlt....
Und das es nicht "von langer Hand vorbereitet" war, sieht man ja auch daran, dass sie die Rufnummer nicht unterdrückt haben...
Staune nur, dass die Polizei bei einem Mobilanschluss gleich mal eben zum Wohnsitz des möglichen TV fährt.....
"Normalerweise" bekommt man für "sowas" (zumal nicht mehrfach angerufen wurde) ganz einfach ne Vorladung....
(oder fehlen hier ein paar wichtige Details???)
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Hi,
kann es sein, daß Du da einen kleinen Scherz machen wolltest? Wieso wählkt denn Dein Handy plötzlich Nummern, die Du garnicht eintipst? Ist ja merkwürdig......
LG Angelus
Hallo,
danke für die Antworten. Ich habe von meinem Festnetz angerufen. Ich glaube die 11 war schon im telefeon und ich habe die 0173 gewählt. Ich wollte wirklich keinen Scherz machen. Ich kenne mich mich mit Technik gut aus ich würde mindestens die Nummer unterdrücken.
@xplod:
Das Unterdrücken würde übrigens nicht helfen, da zu Notrufanschlüssen immer die Nummer übertragen wird.
Hallo,
die Polizisten haben meine Aussage aufgeschrieben diese habe ich unterschreiben müssen.
1. Bekomme ich noch was schriftliches 'Anzeige erstattet,..'
2. Bekomme ich einen Anhörungsbogern, ...
3. Macht es Sinn etwas Proaktiv zu machen oder ist es bessner abzuwarten was kommt.
Danke.
@DanielB
(meine die Frage jetzt wirklich ernst und nich provokativ)
Woher hast du dieses Wissen, dass die Nummer IMMER übertragen wird???
Viell. gibt es da von Bundesland zu Bundesland Unterschiede.....
Wenn ja, wäre das ja interessant!!!
@RechtUser
Sie wollen was "schriftliches"....
Sie hätten bei der Vernehmung fragen können, ob sie eine Abschrift bekommen - regelmäßig wird das aber verneint - da da wohl der StA erstmal zustimmen müsste (wenn man die Vorschrift genau auslegt)
Sonstige Schriftstücke bekommen sie nicht....außer ihrer Vorladung haben sie also nix in der Hand!
Wenn sie einen RA beauftragen wollten, der könnte ja Akteneinsicht beantragen...
Wieso wollen sie jetzt noch einen Anhörungsbogen....ich habe das so verstanden, dass sie bereits vernommen wurden???
Dann wird der Vorgang "abgearbeitet" und der StA übergeben.
Was verstehen sie unter "Proaktiv"...wollen sie nochmal den Notruf wählen???
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§108 Notruf
(1) Wer öffentlich zugängliche Telefondienste erbringt, ist verpflichtet, für jeden Nutzer unentgeltlich Notrufmöglichkeiten unter der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 und den in der Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 festgelegten zusätzlichen nationalen Notrufnummern bereitzustellen. Wer Telekommunikationsnetze betreibt, die für öffentlich zugängliche Telefondienste genutzt werden, ist verpflichtet, Notrufe einschließlich
1. der Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht oder in Fällen, in denen die Rufnummer nicht verfügbar ist, der Daten, die nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 zur Verfolgung von Missbrauch des Notrufs erforderlich sind und
2. der Daten, die zur Ermittlung des Standortes erforderlich sind, von dem die Notrufverbindung ausgeht,
an die örtlich zuständige Notrufabfragestelle unverzüglich zu übermitteln....
Hallo,
die Beamten haben das was ich gesagt habe aufgeschrieben und das muste ich unterschreiben. Dies fand bei mir in der Wohnung statt.
Meine freundin die auch dabei war ist nicht befragt worden. Es wurden nur ihre Personalien aufgenommen.
Proaktiv: damit meine ich einen Anwalt aufsuchen der jetzt schon etwas macht. Bevor ich etwas von der StA bekomme.
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