Hallo.
Ich habe vor 2 Wochen versehentlich getankt und nur meine Snacks bezahlt ( früh morgens und total müde, da mein Vater im Sterben lag )...bekam eine Woche später Post von der Polizei. Habe direkt bei der Tanke mich entschuldigt und gezahlt, den Bon dann mit geschickt und es natürlich zugegeben.
Was kann mich erwarten?
Bin noch nie derartig aufgefallen.
Danke
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Versehentlicher Tankbetrug - Was kann mich erwarten?
Noch nicht derartig aufgefallen oder überhaupt nicht?
Betrug erfordert Vorsatz. Wenn Sie zu dem Zeitpunkt vom Sterbebett ihres Vaters kamen, dürfte es recht glaubwürdig sein, dass Sie begreiflicherweise mit den Gedanken woanders waren und kein Vorsatz vorlag, dann hätten Sie sich auch nicht strafbar gemacht.
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...und in dem Fall würde das Verfahren nach § 170, Abs. 2 StPO
eingestellt.
Auch eine Einstellung nach § 153, Abs. 1 StPO
wäre denkbar. In dem Fall bliebe die Schuldfrage offen...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 13.07.2010 21:48
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
bei Vorsatz hätte ich auch vollgetankt, da waren es irgendwas um 40 Euro....
ich bin nicht vorbestraft und arbeite selber im Staatsdienst, also weder so noch so "vorbelastet" ....
Mein Vater hat 14 Tage später den Kampf verloren, war aber täglich im Krankenhaus...und morgens um 6 ist man etwas durch den Wind, weil man nicht weiß, ob DER Anruf von einem Arzt oder der Schwester kommt :-(
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Dann erklären Sie das bei der Polizei ebenso wie hier (falls noch nicht geschehen)
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
muß ich mit einer Strafe finanzieller Art noch rechnen?
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Hmmm, Sie haben doch unsere Beiträge gelesen?!
quote:<hr size=1 noshade>
Zitat von hpunkt:
dann hätten Sie sich auch nicht strafbar gemacht . <hr size=1 noshade>
Wenn man sich nicht strafbar macht, muß man logischerweise auch nicht mit einer Strafe rechnen.
quote:<hr size=1 noshade>
Zitat von mir:
...und in dem Fall würde das Verfahren nach § 170, Abs. 2 StPO eingestellt. <hr size=1 noshade>
Selbst bei
quote:<hr size=1 noshade>
Zitat von mir:
Auch eine Einstellung nach § 153, Abs. 1 StPO wäre denkbar <hr size=1 noshade>
muß man nur mal den § nachlesen, indem man auf den blauen Link klickt:
quote:<hr size=1 noshade>
§ 153 StPO
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts [color=red]von der Verfolgung absehen[/color], wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind. <hr size=1 noshade>
Eine Strafe käme nur dann in Frage, wenn man Ihnen nicht glauben würde, dass Sie nicht mit Vorsatz gehandelt haben, sondern vielmehr absichtlich Benzin verschaffen wollten ohne dafür zu zahlen.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
ich kenne nur den Fall, wo etwas gegen Zahlung eines Betrages eingestellt wird...eine "gratis" EInstellung einer Verfolgung habe ich bis dato nicht ergoogelt...
Strafbar habe ich mich ja anscheindend doch gemacht, da es eine Anzeige gegen mich gibt.
Dafür habe ich zuviel gelernt, um zu glauben, dass es mit der Zahlung der Tankrechnung alles erledigt ist...
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quote:
Strafbar habe ich mich ja anscheindend doch gemacht, da es eine Anzeige gegen mich gibt.
Das wäre ja noch schöner.
Eine Anzeige heisst nichts anderes, als dass die Tankstelle der Polizei den Sachverhalt mitgeteilt hat. Die Polizei ist verpflichtet, darüber zu ermitteln. Was daraus rechtlich wird, ist eine ganz andere Frage.
So wie Ihr Fall oberflächlich betrachtet aussieht, ist eine Verfahrenseinstellung mangels Nachweis wahrscheinlich. Ansonsten ist eine Verfahrenseinstellung mit oder ohne Geldauflage denkbar. Eine Verurteilung sehe ich hier selbst dann nicht, wenn man ihnen nicht glauben sollte. Sie können also hinsichtlich dieser Sache ruhig schlafen.
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danke....das ist ein Grund wieso ich hier noch grüble.....das macht mir schwer zu schaffen---tanke dort schon seit 15 Jahren....sowas ist mir a) total peinlich und b) als Tatvorwurf Betrug sehr unangenehm...
Vielen Dank
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quote:<hr size=1 noshade>ich kenne nur den Fall, wo etwas gegen Zahlung eines Betrages eingestellt wird. <hr size=1 noshade>
Das ist dann der § 153a StPO . Der ohne Zahlung ist § 153 StPO (ohne "a")
Ansonsten siehe letzte posting von hpunkt
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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