Versicherungsbetrug -> ANZEIGE

11. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
bob123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsbetrug -> ANZEIGE

Hallo,
habe einen dummen Fehler begangen. Bei mir wurde eingebrochen und es wurde auch etwas gestohlen, leider habe ich bei der Polizei angegeben, das PC +Anlage auch gestohlen worden ist.
Die Polizei ist am nächsten Tag wieder vorbeigekommen und hat gesehen das die gemeldeten Geräte wieder an Ihrem Platz stehen, also ziemlich klarer fall.
Ich habe eine Vorladung von der Polizei bekommen und dort habe ich erzählt das mein Vater die Sachen abends noch vorbei gebracht hat.Bei der Versicherung habe ich dann andere Gegenstände angegeben.
Also wirklich ziemlich blöd von mir und ich bereue es zutiefst.
Mein Vater ist auch vorgeladen worden hat auch bestättigt das er mir Geräte vorbeigebracht hat, jedoch hat er gesagt es wäre 3 Geräte, ich habe aber angegeben es waren 4 Geräte.
Heute habe ich wieder Post von der Polizei bekommen, das gegen mich wegen Versicherungsbetrug ermittelt wird und ich soll nochmal vorbeikommen.
Ich möchte diese Geschichte so schnell wie möglich hinter mich bringen.
Der Wert den ich bei der Versicherung angegeben habe, war ca. 1500,-

Was habe ich zu erwarten ?
Muss ich vor Gericht oder bekomm ich einfach eine Geldstrafe per Post zugestellt ?
Hat mein Vater auch etwas zu erwarten, er hat ja eine Falschaussage gemacht ?
Bringt es etwas wenn ich jetzt alles zugegebe ( Strafmildernd ? ).

Ich bin echt verzweifelt ...

Über eure schnellen Antworten wäre ich echt dankbar.....

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was habe ich zu erwarten ?
Muss ich vor Gericht oder bekomm ich einfach eine Geldstrafe per Post zugestellt ?


Beides ist möglich. Wenn Sie bei der Polizei ein umfassendes Geständnis ablegen, ist die Möglichkeit einer Geldstrafe per Strafbefehl zieml. wahrscheinlich (Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie nicht mehr dem Jugendrecht unterfallen (also nicht unter 18 sind =Jugendlicher, oder über 18, aber unter 21 =Heranwachsender, und kein Erwachsenenrecht angewendet wird), da Strafbefehle dort nicht zulässig sind). Die Höhe läßt sich nicht vorhersagen. Kommt darauf an, ob Sie bereits vorbestraft sind, und darauf wie hoch Ihr monatliches Nettoeinkommen (ohne Abzüge, außer gesetzlicher Unterhaltszahlungen) ist.

Hat mein Vater auch etwas zu erwarten, er hat ja eine Falschaussage gemacht ?

Ich verstehe noch nicht ganz, inwieweit Ihr Vater beteiligt war. Hat er von vornherein bei dem Betrug mitgemacht (dann wäre er wegen Mittäterschaft oder Beihilfe dran). Anderenfalls (wenn er nicht als Tatteilnehmer eingestuft wird) wäre er wegen Begünstigung (§ 257 StGB ) dran und ggf. versuchter Strafvereitelung, wobei letztere straflos ist, wenn man sie zugunsten eines nahen Angehörigen begeht.

Hinsichtlich Strafe und Strafmaß gilt ebenfalls das oben gesagte...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 11.10.2007 16:59:57

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bob123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Vater war in soweit beteiligt, das ich bei meiner ersten Vernehmung ausgesagt hätte, er hätte mir abends noch Ersatzgeräte vorbeigebracht ( 4 Stück ), mein Vater hatte bei seiner Vernehmung gesagt 3 Geräte vorbeigebracht zu haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Und die 'Ersatzgeräte' waren die, die als gestohlen gemeldet waren und beim Vater zwischengelagert waren, oder wie...?

Oder gab es dieses ' Vorbeibringen der Ersatzgeräte' in Wirklichkeit nie und die als gestohlen gemeldeten Geräte standen die ganze Zeit bei Ihnen?

Alles in Allem hört es sich aber nach 'Begünstigung' als dem vom Vater verwirklichten Tatbestand an.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen