Versicherungsbetrug Tierkrankenversicherung

2. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sammy02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Versicherungsbetrug Tierkrankenversicherung

Ich habe eine Frage,

habe einen Versicherungsbetrug bei meiner Tierkrankenversicherung begangen.

Der Schaden beläuft sich auf 1.600 €.

Ich bin bisher nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.

Im Schreiben der Versicherung steht: "Bevor wir über weitere rechtliche Schritte nachdenken, geben wir Ihnen die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme und Rückzahlung des zu Unrecht erhaltenen Gesamtbetrages."

Ich habe im Antwortschreiben den Versicherungsbetrug zugegeben und die Rückzahlung in Raten angeboten, da ich ALG II bekomme und der Versicherung auch den Grund und meine Reue mitgeteilt.

Wie wird die Versicherung in meinem Fall weiter vorgehen?

Wird sie mir eine Ratenzahlung anbieten und auf weitere rechtliche Schritte verzichten oder wird sie auf jeden Fall Anzeige erstatten?




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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Sammy02 am 02.09.2013 08:45

Wie wird die Versicherung in meinem Fall weiter vorgehen?
Das können wir nicht voraussehen

quote:
von Sammy02 am 02.09.2013 08:45

Wird sie mir eine Ratenzahlung anbieten und auf weitere rechtliche Schritte verzichten oder wird sie auf jeden Fall Anzeige erstatten?

Ich vermute mal, dass sie Anzeige erstatten werden. Ob sie der Ratenzahlung zustimmen kann ich nicht vorhersehen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sammy02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Wäre es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen?

Ich bekomme ALG II. Falls ich einen Anwalt brauchen sollte, kann ich dann das Armenrecht in Anspruch nehmen?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Sammy02 am 03.09.2013 08:08

Wäre es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen?

Und was soll der machen? Der kann doch die Fakten nicht wegdiskutieren.

quote:
von Sammy02 am 03.09.2013 08:08

Ich bekomme ALG II. Falls ich einen Anwalt brauchen sollte, kann ich dann das Armenrecht in Anspruch nehmen?

PKH gibt es im Strafrecht nicht (zumindest nicht für den Angeklagten, afaik nur für Nebenkläger.)

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

Mich würde mal Interessieren wie man einen Tierkrankenversicherung betrug macht.

Das geht doch nicht man geht zum Tierarzt stellt das Tier vor und der Arzt kriegt es bezahlt.

Oder nicht?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Man muss die zivilrechtlichen Ansprüche u. sie Straftat auseinander halten!

Zivilrechtlich hat die Versicherung einen Rückzahlungsanspruch u. kann (muss jedoch nicht!) sich auf eine Ratenzahlung einlassen.
Sie kanns auch übertreiben u. den zivilrechtlichen Weg (Anwalt, Klage...) gehen - Das wird dann noch teurer.

Strafrechtlich wurde ein Betrug begangen u. man hat dies der Versicherung gegenüber schriftlich zugegeben - Der Staatsanwalt muss also nicht sonderlich fleißig bei seinen Ermittlungen sein u. der Richter wird schnell zu einem Urteil kommen.
StGB §263 Abs. 1

quote:
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Bedeutet letztenendes das man die 1600€ zurück zahlen muss u. das man (je nach Führungszeugnis!) auch noch zu einer Geldstrafe verurteilt wird od. ins Gefängnis muss - Wobei die Geldstrafe "an den Staat" geht.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn die Versicherung schon so ein Schreiben schickt, wie eingangs genannt, kann man davon ausgehen, dass auch sie an einer außergerichtlichen Einigung interessiert ist.

Der Versicherung geht es darum, ihr Geld zu bekommen. Wenn sie Anzeige erstattet und der TE zu einer Geldstrafe verurteilt wird, wird der TE immer zuerst die Geldstrafe bedienen (müssen) und die Versicherung kann/muß/darf warten und ggf. gutes Geld schlechtem hinterherschmeissen (wenn zivilrechtlich per Anwalt oder Gericht vorgegangen wird).

Natürlich sollte der TE nun nicht versuchen, dass gegen die Versicherung auszuspielen, nach dem Motto: "Wenn ihr mich anzeigt, kriegt ihr Euer Geld nie".

Man sollte der Versicherung erklären, dass man nur ALG II bezieht und eine dennoch für die Versicherung annehmbare Rate anbieten. Also nicht nur 10,00 € oder so was in der Richtung. 50,00 € sollten es im Normalfall schon sein, allermindestens 30,00 €. Den Rest wird sich die Versicherung schon denken. Je höher die angebotene Rate ist, desto größer ist die Chance, dass die Versicherung sich darauf einläßt.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Wie Streetworker schon schreibt, will die Versicherung in erster Linie ihr Geld. Und davon den größten Teil in den nächsten 6 Monaten. Denn solange hat die Versicherung Zeit, den Betrug an zu zeigen.

Klar sind zivilrecht, und strafrecht getrennt; - dennoch hat bei nicht Rückzahlung oder zu langsamer Rückzahlung der Gläubiger ein Interesse daran, dass beim Zivilrechtlichen Titel auch eine Strafrechtliche Feststellung der Unerlaubten Handlung dran hängt. Hat nämlich den schönen Vorteil, dass Schulden aus Unerlaubter Handlung nicht Restschuld befreit werden können, und damit der Titel 30 Jahre vollstreckbar ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sammy02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin, jetzt ehrlich gesagt, etwas verwirrt:

Ich habe am 02.09. ein Entschuldigungsschreiben mit dem Angebot der Rückzahlung geschickt.
Im ersten Anschreiben der Versicherung stand nämlich, dass man mir bis zum 05.09. Zeit gibt, eine Stellungnahme abzugeben und den Betrag zurückzuzahlen.

Einen Tag später bekam ich allerdings eine Vorladung zur Anhörung von der Polizei für den 23.09.

Heute bekam ich einen Brief von der Versicherung, dass sie aufgrund meines Eingeständnisses und der Rückzahlung von einer Strafanzeige absehen werden.

Was ist dort geschehen? Außer der Versicherung hat keiner gewusst, dass ich einen Betrug begangen habe.

Oder wollen sie den Strafantrag zurückziehen?

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""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Oder wollen sie den Strafantrag zurückziehen?
Es kann ja sein, daß die glauben, derlei ginge, aber ein Betrug dieser Größenordnung ist nicht an einen Strafantrag gebunden. Anders gesagt - an einer strafrechtlichen Verurteilung kommen Sie nicht mehr vorbei. Freilich wird es bei einer Geldstrafe bleiben, da Sie nicht einschlägig vorbestraft sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 06.09.2013 13:15

-- Editiert muemmel am 06.09.2013 13:15

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#10
 Von 
Sammy02
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe da noch eine Frage:

Ich habe ja am 23.09. den Anhörungstermin bei der Polizei, wo ich auch hingehen will.

Am 01.10. ziehe ich in eine neue Wohnung (innerhalb der gleichen Stadt) und melde mich auch direkt um.

Wie muss ich mich da verhalten?

Sollte ich der Polizei das schon mal mitteilen oder erfährt die Staatsanwaltschaft automatisch durch die Meldebehörde die neue Adresse?

Möchte nur keine Fehler mehr machen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Sollte ich der Polizei das schon mal mitteilen oder erfährt die Staatsanwaltschaft automatisch durch die Meldebehörde die neue Adresse? Wenn Post zurückkommt, recherchiert die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht Ihre Adresse bei der Meldebehörde. Unabhängig davon können Sie das natürlich bei Ihrer Vorladung erwähnen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Simone2013
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
>Versicherungsbetrug Tierkrankenversicherung
Ich habe da noch eine Frage:
Ich habe ja am 23.09. den Anhörungstermin bei der Polizei, wo ich auch hingehen will.
Am 01.10. ziehe ich in eine neue Wohnung (innerhalb der gleichen Stadt) und melde mich auch direkt um.
Wie muss ich mich da verhalten?
Sollte ich der Polizei das schon mal mitteilen oder erfährt die Staatsanwaltschaft automatisch durch die Meldebehörde die neue Adresse?
Möchte nur keine Fehler mehr machen.


Ich würde an deiner Stelle Mitteilen Telefonisch das du Umziehst die neue Adresse mitteilen. So gehst du schon mal die Fluchtgefahr oder Uhaft aus dem Wege.

Dann würde ich nicht zur Polizei gehen, Sagen das du nichts aussagst. Du musst nämlich nicht dahin es sein der Staatsanwalt Ladet dich.

Dann Wartes du was Passiert.

Kommt eine Einstellung freuste dich. Und hast draus gelernt.

Kommt eine Klageschrift gehst du zu deinem Rechtsanwalt wenn du einem hast oder wenn du keinen hast suchst dir einen. Und lässt ihm Beiordnen.

Kommt ein Strafbefehl mit Zwangsgeld Akzeptierst es am am besten. Und vereinbarst eine Raten zahlung wenn du nicht alles zahlen kannst. Solltes du Hartz4 Beziehen so teile denen dann deine Einkünfte mit dann wird es billiger.

Also so würde ich das machen.

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Kommt eine Klageschrift gehst du zu deinem Rechtsanwalt wenn du einem hast oder wenn du keinen hast suchst dir einen. Und lässt ihm Beiordnen. Mal wieder ziemlicher Unfug - für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gibt es hier keinerlei Grund.
Kommt ein Strafbefehl mit Zwangsgeld Akzeptierst es am am besten. Das nennt man Geldstrafe und nicht Zwangsgeld, was etwas völlig anderes ist.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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